Sitzung: 06.10.2020 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 16 2227/2020/1
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt die Versetzung des Ortseingangsschildes Vrasselt auf der L 7, aus Richtung Emmerich kommend, an den Beginn der Bebauung Ortsteil Vrasselt zu versetzen (ca. Höhe Jahnstraße).
Herr
Bartel erläutert die Vorlage.
Mitglied
Brouwer führt aus, dass er in der Sitzung am 21.04.2020 den Antrag
zurückgezogen hat, da eine Querungshilfe und eine Beschränkung auf 50 km/h in
Aussicht gestellt wurde. Alle Ausschussmitglieder waren damit einverstanden und
vom Ortsvorsteher, Herrn Rudolph, wurde der Gefahrenpunkt durch mehrere
Ortsbegehungen bestätigt. Daher stellt seine Fraktion erneut den Antrag, das
Ortseingangsschild Vrasselt auf der L 7, aus Richtung Emmerich kommend, an den
Beginn der Bebauung des Ortsteiles Vrasselt zu versetzen (Höhe Jahnstraße). Die
Argumente bzw. Gegenargumente sind folgende:
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Der
Verkehr ist ersichtlich, aber die Geschwindigkeit nicht erkennbar.
·
Missachtung
der Verkehrsregeln ist die häufigste Unfallursache. Technisches Versagen sehr
wenig, meistens Fehler der dort Querenden.
·
2
Unfälle in 2020 sollten reichen.
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Bei
Tempo 50 verkürzt sich der Anhalteweg um 15 m, was manchmal sehr entscheidend
sein kann.
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Eine
geschlossene Bebauung liegt seiner Ansicht nach sehr wohl vor. Zwar nicht längs
der L 7 sondern in der Jahnstraße quer zur L 7. Im Ergebnis ist das das
gleiche, weil eine gleiche Anzahl von Bewohnern die Straße dort queren.
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Die
Erschließung für ca. 30 Anwohner zu Fuß oder mit dem Rad erfolgt an der Stelle,
wo die Bushaltestelle in Richtung statt oder Praest steht. Es ist nicht
nachvollziehbar, warum die Jahnstraße und An der Landwehr aus dem Ortsteil
ausgeklammert wurden.
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Genau
hier queren Schulkinder morgens in der Dämmerung die Straße.
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Zitat
aus einem Gerichtsurteil aus Dörnburg zum Ortseingangsschild: „Tafeln sind zum
Ärger der Bewohner näher an Orte herangerückt. Ortsschilder in Dörnburg wieder
zurückversetzt. Auf Initiative der Polizei wurden einige Ortstafeln näher an
die Orte herangerückt, und zwar dorthin, wo die Bebauung beginnt. Das hat zur
Folge, dass Auto- und LKW-Fahrer nur mit höheren Geschwindigkeiten auf die
Ortschaften zubrausen. In Dörnburg hat sich die Situation seit ein paar Monaten
wieder entspannt. Die Ortstafel wurde wieder an ihren alten Standort versetzt.
Der Leiter des Ordnungsbehördenbezirkes entdeckte im Internet ein Urteil des
Verwaltungsgerichts Braunschweig aus dem Jahr 2011. Es bestärkt die Gemeinde
und deren Gemeindevertreter in ihren Argumenten und kam zu dem Entschluss, dass
die dem Ortsschildstreit zugrundeliegende Verwaltungsvorschrift nicht so
restriktiv ausgelegt werden darf wie aktuell. Demnach dürfte der Beginn einer
ortstypischen Bebauung nicht das einzige Kriterium sein, dass das Versetzen von
Ortstafeln rechtfertige. Einzelfälle seien zu prüfen.“
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Ferner
weist er auf einen Artikel in der RP vom 14.05.2020 hin: Ortseingang Uedem nach
Kritik der SPD versetzt. Die Uedemer SPD freut sich über die Versetzung des
Ortseingangsschildes zur Mühlenstraße. Bisher stand das Schild in Höhe der
neuen Kindertagesstätte. Das hatte zur Folge, dass bis zum Ortseingang eine
Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h erlaubt. Das war eine unnötige Gefahr für
die Kindergartenkinder. Die neue Regelung zwingt die Autofahrer nun deutlich
früher, auf die im Ort einzuhaltende Geschwindigkeit von 50 km/h abzubremsen.
Wir hoffen, dass dort nun auch endlich Tempo 30 eingerichtet wird.
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Man hat
dort also keine Unfallzahlen abgewartet, nicht die Häuser gezählt, sondern an
die Kinder gedacht.
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Deswegen
erneuern wir den Antrag, der Rat möge beschließen, das Ortseingangsschild
Vrasselt an der L 7 zur Bushaltestelle Jahnstraße zu versetzen.
Mitglied Rudolph
untermauert die vorgenannte Äußerung und dass definitiv eine Reduzierung der
Geschwindigkeit erforderlich ist. Die Maßnahmen, die nach Prüfung durch die Verwaltung
herausgekommen sind, hält er nicht für zielführend. Man sollte froh sein, dass
derzeit noch nicht mehr passiert ist und demzufolge fordert er nach wie vor die
Geschwindigkeitsreduzierung durch entsprechende Maßnahmen (Versetzen
Ortseingangsschild oder Anordnung Tempo 50).
Auch Mitglied
Leypoldt teilt für seine Fraktion mit, dass ein Eingreifen notwendig ist.
Fraktionsübergreifend wurde festgestellt, dass ein Handeln erforderlich ist und
dementsprechend muss etwas passieren. Dies sei ein Akt der kommunalen
Selbstverwaltung.
Mitglied Kukulies
stellt die Frage, ob das Versetzen des Ortseingangsschildes oder eine Tempo 50
Beschilderung in der Umsetzung einfacher ist. Bei Versetzen des
Ortseingangsschildes stellt sich die Frage, ob dies am Baurecht etwas ändert.
Mitglied Kaiser
schließt sich allem Gesagten der Vorredner an.
Auf Wortäußerung
von Mitglied Kukulies teilt Herr Bartel mit, dass ein Versetzen des
Ortsschildes nichts am Baurecht ändert. Man richtet sich nach der tatsächlichen
Bebauung oder den Bebauungsplänen.
Erster
Beigeordneter Dr. Wachs geht auf das geltende Recht ein. Die Anordnung von
Verkehrszeichen (also auch Versetzung des Ortseingangsschildes und die
Anordnung einer Tempo-Beschränkung) ist kein Akt der kommunalen
Selbstverwaltung. Dieser Akt ist nicht unter dem Schutz des Grundrechtes
gefasst, da es sich um einen übertragenen Wirkkreis vom Staat handelt. D. h.
die straßenverkehrsrechtlichen Regelungen werden an die zuständigen Behörden
übertragen. Dies bedeutet, dass die Kommune für die Anordnungen der
Verkehrszeichen zuständig ist und sich nach § 45 Abs. 9 der
Straßenverkehrsordnungzu richten hat. Die Kommune unterliegt der Fachaufsicht
der vorgesetzten Behörde (also der Kreisordnungsbehörde als
Straßenverkehrsbehörde). Die Polizeibehörde als auch die Straßenbaubehörde sind
zwingend bei Fragen von Verkehrsanordnungen zu beteiligen. Die staatlichen
Gegebenheiten sind gesetzlich geregelt. Gemäß § 45 Abs. 4 der
Straßenverkehrsordnung sind Verkehrszeichen nicht aufgrund von Gefühlslagen
sondern aufgrund besonderer Umstände, besonderer örtliche Verhältnisse,
besonderer Gefahrenlagen anzuordnen und diese müssen dazu führen, dass
geschützte Rechtsgüter erheblich verletzt werden.
Das von Mitglied
Brouwer zitierte Urteil bezieht sich auf eine Pressemitteilung, die in den
meisten Fällen nicht im Detail wiedergibt, was in dem Urteil steht. Es handelt
sich dabei immer um Einzelfallbetrachtungen, die in einem anderen Bundesland
durchaus anders betrachtet werden als in Emmerich. Nach einem Urteil aus dem
Jahre 2011 ist die Frage nach einer Ortseingangstafel immer danach
auszurichten, ob eine geschlossene Ortschaft gegeben ist. Lt. Aussage des
Gerichtes handelt es sich um eine geschlossene Ortschaft, wenn ein
Bebauungszusammenhang zwischen den Häusern/Bereichen vorhanden ist. Ob ein
Gebiet zusammenhängend bebaut ist, lässt sich nur anhand einer weiträumigen
Betrachtung der gesamten durch die Bebauung geprägten Situation der Umgebung
der Straße entscheiden. Für unseren Fall im Emmerich, Jahnstraße, muss man
feststellen, dass es sich um eine quer zur Straße liegende Bebauung handelt und
nach 700 m kommt die erste Bebauung. Aufgrund der geografischen Betrachtung
wird man keinen Bebauungszusammenhang erkennen. Das Gericht führt zum
Bebauungszusammenhang weiter aus, dass man sich der konkreten Fragestellung
dadurch nähern muss, indem man den Sinn und Zweck der Ortseingangstafel
hinterfragt. Lt. Aussage des Gerichtes soll eine Ortstafel den
Verkehrsteilnehmer signalisieren, dass nach dem Passieren des Verkehrszeichens
mit einer veränderten Verkehrslage zu rechnen ist, in der es zu Gefahren kommen
kann, wie sie für innerörtliche Straßen typisch sind (häufige
Fußgängerquerungen, Einmündungen der Straßen durch Park-Suchverkehr und dadurch
hervorgerufen Gefahren, Fahrzeuge, die vom Fahrbahnrand anfahren). Insbesondere
geht es bei der Ortseingangstafel darum, die innerörtlichen Straßenabschnitte
von freien Abschnitten der Straße abzugrenzen. Wendet man auch diese Ausführung
des Verwaltungsgerichtes auf die Situation Jahnstraße in Vrasselt an so kommt
man zu dem Ergebnis, dass insbesondere die 700 m nach Sinn und Zweck der Norm
das Nichtaufstellen der Ortseingangstafel herausfordert. Alle
Tatbestandsmerkmale zum Aufstellen von Ortseingangstafeln, die vom Verwaltungsgericht
aufgeführt sind, sind vorliegend nicht erfüllt. Eine Anordnung zur Aufstellung
der Ortseingangstafel wäre eine verkehrsrechtliche Maßnahme, die nicht dem
geltenden Recht entspricht.
Mitglied Leypoldt
bedankt sich für die umfangreichen Ausführungen des Ersten Beigeordneten und
teilt aber mit, dass er die Einschätzung der 700 m anders sieht. Nunmehr geht
er auf die Verwaltungsvorlage ein. Er bemängelt, dass über einen Antrag einer
Fraktion nur per Kenntnisnahme diskutiert wird. Er bittet zukünftig darum, über
entsprechende Anträge und deren Inhalt per Beschluss abstimmen zu lassen.
Er stellt den
Antrag, entsprechend über den Antrag der CDU-Fraktion abstimmen zu lassen.
Erster
Beigeordneter Dr. Wachs spielt das Prozedere durch, sollte die Ortseingangstafel
beschlossen werden. Die Verwaltung müsste diesen Sachverhalt den entsprechenden
Behörden vorlegen. Die Stellungnahme wird dem Ausschuss vorgelegt werden und
würde nach der Gemeindeordnung abgearbeitet werden. Eine Möglichkeit wäre dann
eine Beanstandung des Beschlusses und auch mögliche Haftungsfragen wären zu
klären.
Auch Mitglied
Kukulies bedankt sich für die ausführlichen Erklärungen des Ersten
Beigeordneten Dr. Wachs. Er stellt aber auch fest, dass ein gemeinsamer Konsens
aller Fraktionen zu erkennen ist, eine Temporeduzierung auf 50 km/h zu fordern
und auch einen entsprechenden Beschluss herbeizuführen. Man ist dann durchaus
bereit, bei Bedarf entsprechend den Klageweg einzugehen. Er plädiert an die
Verwaltung, einen entsprechenden gangbaren Weg aufzuzeigen.
Mitglied Jörn
Bartels schließt sich seinen Vorrednern an.
Auf Nachfrage von
Mitglied Kaiser antwortet Erster Beigeordneter Dr. Wachs, dass auch eine
Fußgängerbedarfsampel eine straßenverkehrsrechtliche Anordnung ist, wo die
gleichen Kriterien wie für alle anderen Anordnungen gelten.
Mitglied ten Brink
regt an, den Beschluss dahingehend zu fassen, die Versetzung des Ortsschildes
in Richtung Höhe Jahnstraße zu beschließen.
Nunmehr stellt
Mitglied Brouwer den nachfolgenden Antrag: