Frau Bremer teilt mit, dass nur drei Träger der stationären Jugendhilfe für die Zeit März-Juni 2020 tatsächliche Mehrkosten in Höhe von 8.000 € angemeldet haben. Durch das Sozialschutzgesetz bestehe die Möglichkeit, Verdienstausfälle bei den Trägern der Jugendhilfe geltend zu machen sofern nicht andere Erstattungsmöglichkeiten vorrangig in Anspruch genommen werden können. Hier haben 5 Träger einen Antrag gestellt.

Die Träger konnten einige Hilfen auf telefonische oder Online-Beratung umstellen und so die vereinbarten Stunden trotzdem erbringen. Die Anträge werden noch abgerechnet.