Eine Einwohnerin stellt sich als in Emmerich tätige Tagesmutter vor. Sie bedankt sich bei den Fachberaterinnen des Jugendamtes, für die gute Betreuung. Sie äußert aber auch im Namen der anderen Tagesmütter ihre Enttäuschung darüber, dass die Tagespflegepersonen immer wieder „nach hinten geschoben“ würden.

 

Sie weist darauf hin, dass lt. § 24 Abs. 3 Zif. 7 KiBiz die laufende Geldleistung bereits während der Eingewöhnungsphase des Kindes gewährt wird. Dies würden die Tagespflegepersonen so verstehen, dass die Eingewöhnungsphase nicht mit einer Pauschale, sondern mit der laufenden Geldleistung, die in den Verträgen steht, zu vergüten ist. In vielen Kommunen werde das so gehandhabt. Es komme vor, dass z.B. Tagesmütter, auf einen Schlag 5 Kinder nicht mehr betreuen, weil diese in den Kindergarten gehen. Wenn für neue Kinder 40 mögliche Stunden Eingewöhnung mit 200 € vergütet werden bräuchten die Tagesmütter bei weiterlaufenden Fixkosten sehr lange, um wieder volle Einnahmen zu haben. 

 

Des Weiteren weist die Einwohnerin darauf hin, dass im KiBiz eindeutig ein Wunsch- und Wahlrecht der Eltern festgelegt sei. Im Kindergarten sei das so. Aber bei Tagespflegepersonen könnten die Eltern ihre Stunden nicht frei wählen. Hier berechne das Jugendamt nach Vorlage der Arbeitsverträge der Eltern unter Berücksichtigung von Hol- und Bringzeiten genau, wie viele Stunden die Kinder von den Tagespflegepersonen betreut werden dürfen. Statt drei gestaffelter Betreuungszeiten wie im Kindergarten, würden so Zeiten wie z.B. 36,5 oder 32,5 Stunden bewilligt werden.

 

Den Tagespflegepersonen wäre sehr geholfen, wenn auch diese Eltern ein freies Wahlrecht für die Stundenzahl hätten. Sie also z.B. bei 31 tatsächlich benötigten Stunden, 35 Stunden bewilligt bekommen. So sei es gesetzlich geregelt und auch durch gerichtliche Urteile bestätigt.

 

Da Emmerich als Kommune Landeszuschüsse für Kinder in Kindertagespflege erhalte, seien die Tagesmütter der Auffassung, das Jugendamt Emmerich müsse nach den gen. Vorgaben des KiBiz verfahren. Es gebe etliche Kommunen, die eine Pauschale gezahlt haben und jetzt zum 01.08. mit dem neuen KiBiz die volle Eingewöhnungszeit bezahlen.

 

Vorsitzender Ludwig bedankt sich und fasst zusammen, dass die Fragen nach der Pauschale bzgl. Eingewöhnung sowie nach dem Wahlrecht vorliegen.  

 

Verwaltungsseitig macht Frau Bremer deutlich, dass sie sich gegen den Eindruck verwehrt, das Jugendamt schiebe die Ansprüche der Tagespflegepersonen nach hinten und tue nichts. In Abstimmungsgesprächen mit den Tagesmüttern sei erläutert worden, wo Änderungen erfolgen können und wo dem Jugendamt die Hände gebunden seien. Hieraus ergebe sich die Erhöhung der Pauschale zum 01.01. als 1. Schritt. Nach Erhöhung des Regelstundensatzes auf 5 € sei dieser im Vergleich zu anderen Kommunen relativ hoch. Auch die Beträge für Zusatzleistungen seien angepasst worden.

Die Regelungen zur Eingewöhnungsphase seien neu im KiBiz. Das Jugendamt Emmerich habe im Gegensatz zu anderen Kommunen immer schon für die tatsächlich erbrachten Stunden während Eingewöhnungszeit gezahlt, was mit dem neuen KiBiz gesetzeskonform sei.  

 

Zum Wunsch- und Wahlrecht der Eltern sei ihr bekannt, dass es hierzu Diskussionen und Klärungsbedarf gibt. Dies werde gemeinsam mit den Tagespflegepersonen noch im Rahmen der Beratungen zu den neuen Förderrichtlinien erarbeitet.  Entsprechende Anpassungen der neuen Richtlinien seien dann möglich. 

 

Die Einwohnerin sagt auch im Namen der anderen Tagespflegepersonen die Mitwirkung an der Fortsetzung der weiteren Bearbeitung der Richtlinien zu.

 

Bürgermeister Hinze stellt fest, der Eindruck der Tagesmutter von mangelnder Wertschätzung sei nicht richtig. Er sei dankbar, dass es die Tagespflegepersonen gibt, denn ohne sie könne die Stadt den Verpflichtungen nicht nachkommen. Er werde sich mit dem Jugendamt zusammensetzten und dazu beitragen, dass für alle Tagespflegepersonen am Ende eine gute Lösung gefunden werde.

 

Die Tagesmutter ergänzt, dass ihre Recherchen ergeben haben, dass viele andere Kommunen ab 01.08.20 die volle Eingewöhnungszeit vergüten. Hierzu habe sie eine Liste erstellt. Vorsitzender Ludwig schlägt vor, diese Liste dem Jugendamt zur Verfügung zu stellen. Dies nehme die Verwaltung gerne für die weitere Überarbeitung der Richtlinien an.  

 

Eine weitere Einwohnerin, ebenfalls Tagespflegeperson, merkt an, ihr gehe es durch die aktuelle Krisensituation z.Zt. finanziell nicht gut. Die Formulierung von Seiten der Verwaltung, die sie so verstehen müsse als könne sie froh sein, das der Stundensatz jetzt auf 5 € erhöht wurde, finde sie weit weg von Wertschätzung. 

 

Bürgermeister Hinze stellt klar, dass hier lediglich zum Ausdruck gebracht werden sollte, dass die Erhöhung des Stundensatzes als ein erster Schritt gedacht war, um Zusagen einzuhalten und Weiteres folgen wird.