Eine Bürgerin fragt nach, ob es eine Sondergenehmigung für ein Ladenlokal in Emmerich geben würde. Sie hatte ursprünglich geplant, ihr Ladenlokal an dem verkaufsoffenen Sonntag zu eröffnen.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs erklärt, dass hier die gleiche Regelung gelte wie für einen verkaufsoffenen Sonntag und nimmt Bezug auf seine vorstehenden Ausführungen..