Sitzung: 01.12.2020 Ausschuss für Stadtentwicklung
Zu den vorgelegten Niederschriften werden keine Einwände vorgebracht. Somit werde diese für den Rat und die Ausschüsse vorgelegten Niederschriften gemäß § 21 Abs. 4 der Geschäftsordnung vom Vorsitzenden und von der Schriftführerin unterzeichnet.