Beschlussvorschlag

 

1. Der Betriebsausschuss beschließt, der Betriebsleitung für das Jahr 2019 gemäß § 5 Abs. 2    
    EigVO NRW Entlastung zu erteilen.
2. Der Rat beschließt, den Jahresabschluss gemäß § 4 c EigVO NRW der Kommunalbetriebe
    Emmerich am Rhein zum 31.12.2019 festzustellen und
3. den Jahresabschluss wie folgt zu verwenden:
    a) Abführung eines Betrages in Höhe von 866.728,00 € an die Stadt Emmerich am Rhein
        im Rahmen der Eigenkapitalverzinsung und
    b) die Einstellung eines Betrages in Höhe von 399.903,76 € in die allgemeine Rücklage
        (Gewinnrücklage) sowie

4. den Betriebsausschuss der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein zu entlasten.

 


 

Über den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen, lässt der Vorsitzende abstimmen