Sitzung: 17.11.2020 Rat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 36, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 70 - 16 2348/2020
Beschlussvorschlag
1.
Der Betriebsausschuss beschließt, der Betriebsleitung für das Jahr 2019 gemäß §
5 Abs. 2
EigVO NRW Entlastung zu erteilen.
2. Der Rat beschließt, den Jahresabschluss gemäß § 4 c EigVO NRW der
Kommunalbetriebe
Emmerich am Rhein zum 31.12.2019
festzustellen und
3. den Jahresabschluss wie folgt zu verwenden:
a) Abführung eines Betrages in Höhe
von 866.728,00 € an die Stadt Emmerich am Rhein
im Rahmen der
Eigenkapitalverzinsung und
b) die Einstellung eines Betrages in
Höhe von 399.903,76 € in die allgemeine Rücklage
(Gewinnrücklage) sowie
4.
den Betriebsausschuss der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein zu entlasten.
Über den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen, lässt der Vorsitzende abstimmen