Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 36, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Rat beschließt für seine Ausschüsse,

 

1.            dass alle Ratsmitglieder die auf Vorschlag ihrer Fraktion gewählten Ausschussmitglieder (Ratsmitglieder und sachkundige Bürger) in den jeweiligen Ausschüssen vertreten können, in denen sie nicht selbst Mitglied sind, wobei die Vertretung in alphabetischer Reihenfolge (zunächst Familienname, dann Vorname) eintritt, sofern nicht die namentliche / persönliche Stellvertretung vorgeschrieben ist.

 

2.            Der Rat beschließt die Besetzung seiner Ausschüsse entsprechend des als Anlage 2 beigefügten einheitlichen Besetzungsvorschlages.

 

 


 

Über den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen, lässt der Vorsitzende abstimmen.

 

Gemäß § 40 Abs. 2 Satz 6 GO NW hat der Bürgermeister bei der Besetzung der Ausschüsse durch einheitlichen Wahlvorschlag oder Verhältniswahl kein Stimmrecht.