Der Bürgermeister bittet die Anwesenden sich zur Verpflichtung der Ratsmitglieder zu erheben. Er verliest die Verpflichtungsformel:

 

„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Stadt Emmerich am Rhein erfüllen werde.“

 

Der Vorsitzende bittet die Mitglieder des Rates, die Verpflichtungserklärung, die auf ihren Plätzen liegt, zu unterzeichnen.