Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 34, Nein: 0, Enthaltungen: 2

Beschlussvorschlag

 

Der Rat beschließt, einzelnen Ratsmitgliedern, die keiner Gruppe oder Fraktion angehören, nach Maßgabe von § 56 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW aus Haushaltsmitteln eine finanzielle Zuwendung für die Geschäftsführung in Höhe von jährlich 780 Euro (=65 Euro monatlich) zu gewähren.

Die Höhe der entstandenen Kosten ist gegenüber dem Bürgermeister nachzuweisen.

 

 


 

Über den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen, lässt der Vorsitzende abstimmen.