Sitzung: 17.11.2020 Rat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 34, Nein: 0, Enthaltungen: 2
Vorlage: 01 - 16 2401/2020
Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt, einzelnen Ratsmitgliedern, die keiner Gruppe oder
Fraktion angehören, nach Maßgabe von § 56 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW aus
Haushaltsmitteln eine finanzielle Zuwendung für die Geschäftsführung in Höhe
von jährlich 780 Euro (=65 Euro monatlich) zu gewähren.
Die Höhe der entstandenen Kosten ist gegenüber dem Bürgermeister
nachzuweisen.
Über den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen, lässt der Vorsitzende abstimmen.