Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

1.1         Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, den Verfahrensbereich nicht durch eine Einbeziehung weiterer Grundstücke auf der Westseite der Kaßstraße zu erweitern.

 

1.2         Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Verfahrensweise der Verwaltung bei Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB zur Kenntnis.

 

1.3         Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, für die in das Verfahren einbezogenen bestehenden Baubereiche mit Ausnahme des Grundstückes der St.-Aldegundis-Kirche und der ihr zugeordneten Einrichtungen im Bebauungsplanentwurf weiterhin die Festsetzung als Urbane Gebiete und für den in das Verfahren einbezogenen Teil des Rheincenters an der Kaßstraße durch Fremdkörperfestsetzung nach § 1Abs. 10 BauNVO eine ausnahmsweise Zulässigkeit im Urbanen Gebiet vorzusehen.

 

1.4         Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass den Belangen der Kampfmittelbeseitigung durch die Aufnahme eines Hinweises in den Bebauungsplan gefolgt wird.

 

1.5         Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass den Belangen des Artenschutzes durch die Aufnahme eines Hinweises in den Bebauungsplan gefolgt wird.

 

 

Zu 2)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, den beiliegenden Planentwurf im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen, und beauftragt die Verwaltung die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 


Mitglied Gerritschen äußert, dass feststellbar ist, dass der Fachbereich 5 doch unter Stress steht. Einem Bürger, der sich darüber beschwert hat, dass er die Verlinkung auf der Homepage nicht gefunden hat, hat man über eine sehr umfangreiche Stellungnahme geantwortet, welches in seinen Augen mit weniger Aufwand hätte beantwortet werden können.

Erster Beigeordneter Dr. Wachs macht deutlich, dass man sich in solchen Verfahren in Abwägungsvorgängen zu einer Satzung befindet. Es ist darauf zu achten, dass mit den vorgetragenen Bedenken verhältnismäßig umgegangen wird, um rechtssicher die Satzung beschließen zu können.

 

Vorsitzender Jansen lässt über den Antrag von Mitglied ten Brink, nach Vorlage zu beschließen, abstimmen.