Sitzung: 01.12.2020 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 16 2406/2020
Beschlussvorschlag
Zu 1)
1.1
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, den Verfahrensbereich nicht durch
eine Einbeziehung weiterer Grundstücke auf der Westseite der Kaßstraße zu
erweitern.
1.2
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Verfahrensweise der Verwaltung bei
Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB
zur Kenntnis.
1.3
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, für die in das Verfahren
einbezogenen bestehenden Baubereiche mit Ausnahme des Grundstückes der
St.-Aldegundis-Kirche und der ihr zugeordneten Einrichtungen im
Bebauungsplanentwurf weiterhin die Festsetzung als Urbane Gebiete und für den
in das Verfahren einbezogenen Teil des Rheincenters an der Kaßstraße durch
Fremdkörperfestsetzung nach § 1Abs. 10 BauNVO eine ausnahmsweise Zulässigkeit
im Urbanen Gebiet vorzusehen.
1.4
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass den Belangen der
Kampfmittelbeseitigung durch die Aufnahme eines Hinweises in den Bebauungsplan
gefolgt wird.
1.5
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass den Belangen des Artenschutzes
durch die Aufnahme eines Hinweises in den Bebauungsplan gefolgt wird.
Zu 2)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschließt, den beiliegenden Planentwurf im Rahmen der
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen, und
beauftragt die Verwaltung die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB
durchzuführen.
Mitglied Gerritschen äußert,
dass feststellbar ist, dass der Fachbereich 5 doch unter Stress steht. Einem
Bürger, der sich darüber beschwert hat, dass er die Verlinkung auf der Homepage
nicht gefunden hat, hat man über eine sehr umfangreiche Stellungnahme
geantwortet, welches in seinen Augen mit weniger Aufwand hätte beantwortet
werden können.
Erster Beigeordneter Dr.
Wachs macht deutlich, dass man sich in solchen Verfahren in Abwägungsvorgängen
zu einer Satzung befindet. Es ist darauf zu achten, dass mit den vorgetragenen
Bedenken verhältnismäßig umgegangen wird, um rechtssicher die Satzung
beschließen zu können.
Vorsitzender Jansen
lässt über den Antrag von Mitglied ten Brink, nach Vorlage zu beschließen,
abstimmen.