Sitzung: 01.12.2020 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 1, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 16 2411/2020
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass die Vorschläge der Petenten bezogen auf die Teile a) und b) im Deckblattverfahren PFA 3.3 abgearbeitet wurde.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, die Teilvorschläge c) und d) im Rahmen des laufenden Planfeststellungsverfahrens, Abschnitt 3.5, zu gegebener Zeit (abermalige Beteiligung der Stadt Emmerich am Rhein) mit zu beraten bzw. dann darüber zu beschließen.
Mitglied Jöris
merkt an, dass die IG BISS und die Umweltschutzvereine für beide Abschnitte
einen Antrag gestellt haben, im Planfeststellungsverfahren einzugreifen und es
im Forderungskatalog Anrheinerkommunen aufzunehmen. Das ist bis jetzt noch
nicht passiert und er glaubt, dass es wichtig ist, wenn nachher die Frage aufkommt,
wer das alles zahlen soll. Er sieht es als sehr wichtig an, dass das im
Anrheinerforderungskatalog „Niederrheinischer Appell“ auch aufgenommen wird.
Vorsitzender Jansen
weist darauf hin, dass die Erklärungen in der Vorlage auch nochmal erläutert
sind.
Erster
Beigeordneter Dr. Wachs erklärt, dass deutlich gemacht ist, dass die Punkte A
und B bereits im Planfeststellungsabschnitt 3.3 abgearbeitet worden sind. Dort
wurde eine Stellungnahme im Deckblattverfahren abgegeben, welche politisch
beschlossen wurde vom Rat und ist somit komplett abgearbeitet. Nun geht es noch
um zwei weitere Punkte, eine Lärmschutzwand in Elten auf der einen Seite und
die abermalige Bestätigung des bestehenden Ratsbeschlusses zur sogenannten
optimierten Gleisbettvariante. Der Punkt optimierte Gleisbettvariante ist vom
Rat bereits beschlossen und als Standard gesetzt und in allen
Planfeststellungsverfahrensabschnitten die von Relevanz gewesen sind auch von
der Verwaltung entsprechend vorgetragen. Diesen jetzt nochmal sozusagen
verfahrenslosgelöst wo auch immer hinzuschicken, wird von Herrn Dr. Wachs nicht
als sinnvoll erachtet, weil sich nichts ändern würde. Es ist im Verfahren alles
festgelegt. Da muss, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, bildlich gesprochen im
Planfeststellungsverfahren auf den Zug aufgesprungen werden. Es wird derer ja
noch mindestens im straßenrechtlichen Verfahren in Elten entsprechend agiert
werden müssen. Da steht noch der straßenrechtliche Erörterungstermin aus, wo
offiziell eine Stellungnahme seitens der Verwaltung abgegeben wird. Diese wird
nach heutigem Stand, wenn der Rat bei seiner Meinung bleibt, dann die
optimierte Gleisbettvariante beinhalten und auch den Punkt der Lärmschutzwand
an entsprechender Stelle mit einbringen. Was soweit seitens der Bahn der
Verwaltung angekündigt worden ist, im eisenbahnrechtlichen
Planfeststellungsverfahren soll es ein Deckblattverfahren geben analog dem
Planfeststellungsverfahren z.B. 3.3 oder auch 3.4, auch da wird die Verwaltung
das entsprechend einbringen. Das sind die Vehikel um das überhaupt in das
Verfahren wirksam einzubringen. Andere Möglichkeiten haben die Verwaltung
aufgrund des laufenden Planfeststellungsverfahren nicht. Deshalb haben wir den
Vorschlag auch so gemacht. Zu 50 % abgearbeitet, die anderen 50 % zu dem
Zeitpunkt, wenn wir dann den Zug an uns vorbeifahren sehen.
Mitglied ten Brink
äußert, dass in den niederrheinischen Apell eigentlich nur die
Planfeststellungsabschnitte 3.3 und 3.4 existieren. Planfeststellungsabschnitt
3.5 wurde damals in dem Forderungskatalog gar nicht direkt erwähnt, das heißt
die Forderung der Gleisbettvariante erscheint in dieser Unterlage
„Niederrheinsicher Apell“ nicht. Daraus ergibt sich die Frage, warum eine
abermalige Beteiligung der Stadt Emmerich erforderlich ist. Woraus begründet
sich eine Beteiligung der Stadt zum PFA 3.5. Das wäre dann nur noch die
Angelegenheit Straßen NRW.
Dazu erläutert Erster
Beigeordneter Dr. Wachs, dass er soeben zwei Dinge angesprochen hat. Das straßenrechtliche
Planfeststellungsverfahren mit dem Verfahrensteil Erörterungstermin, welches
ein formaler Teil ist, wo die Stadt Emmerich auch entsprechend gehört werden
muss und es protokolliert wird, erster Punkt. Zweiter Punkt Deckblattverfahren
3.5 – neues Verfahren, ergänzendes Verfahren in dem eisenbahnrechtlichen Teil
und da ist alles einzubringen, was dann einzubringen ist.
Mitglied ten Brink Fragt
nach, welche Änderungen der Planunterlagen der Verwaltung bekannt sind und ob das
Deckblattverfahren der Bauwerk der B 8 enthält.
Erster
Beigeordneter Dr. Wachs merkt an, dass die Inhalte des Deckblattverfahrens
nicht bekannt sind und keine Unterlagen dazu vorliegen. Es ist ein
Ankündigungsverfahren der deutschen Bahn. Wie weit die Bandbreite der Fakten in
dem Deckblattverfahren abgebildet werden, ist unklar. Anhand des 3.3er
Abschnittes sieht man aber, da ist die Verwaltung ja auch auf Dinge
eingegangen, die nicht originär dargelegt worden sind, wo entsprechende
Richtigstellungen für notwendig erachtet wurden. Es braucht einen
verfahrensrechtlichen Ansatz, um wirksam Fakten in das Verfahren einbringen zu
können. Auf beiden Planfeststellungslinien gibt es solche Verfahren noch in der
Zukunft.
Mitglied ten Brink
hakt nach, ob bekannt ist, dass die beiden Verwaltungen bisher die Forderungen
nach der Gleisbettvariante in Angriff genommen haben oder gar nicht reagieren.
Erster
Beigeordneter Dr. Wachs merkt an, dass was ihm das bekannt ist, dem Rat auch
bekannt ist, durch die regelmäßige Berichterstattung. Der Rat kenne die Haltung
der Bahn zur optimierten Gleisbettvariante. Wie der Landesbetrieb nach dem
Offenlagetermin bisher aufgestellt hat, kann nicht beantwortet werden, weil
seitens des Landesbetriebes keine Informationen darüber erfolgten. Die Aussage
des Landesbetriebes ist lediglich die, in 2021 wird der Erörterungstermin
stattfinden und im Erörterungsterminvorlauf wird eine Informationsveranstaltung
stattfinden, die sich u.a. dann auch mit der optimierten Gleisbettvariante und
mit der Frage der Eingriffe in den Bestand entsprechend auseinandersetzt, was
aber Inhalte sind, ist der Verwaltung nicht bekannt.
Mitglied ten Brink
beruft sich auf eine Bundestagdrucksache aus 2016. Diese besagt, es ist Aufgabe
des Gesetzgebers zu beurteilen, ob ein Fall von besonderer regionaler
Betroffenheit im Sinne der oben genannten Bundestagsdrucksache vorliegt, bei
dem der Deutsche Bundestag gemäß Beschluss die konstruktive Zusammenarbeit der
Akteure vor Ort unterstützen und deren Vorschläge bei der Erarbeitung konkreter
Lösungen besonders berücksichtigen will. Darum geht es der CDU-Fraktion. Die
Forderung nach der Gleisbettvariante wurden gestellt und man hofft immer noch
darauf, dass die Bundestagsabgeordneten aktiv werden, diesen Beschluss des
Bundestages umzusetzen. Insofern die Nachfrage von Herr ten Brink, damit man
einen Stand der Dinge bekommt.
Erster
Beigeordneter Dr. Wachs erinnert an den Mai 2018 in Hoch-Elten, wo dies
ausgiebig mit allen Akteuren besprochen wurde.
Mitglied ten Brink
spricht dies gezielt an, damit der Rat nicht von seiner Forderung abweicht, in
Elten die Gleisbettvariante einzufordern.
Erster
Beigeordneter Dr. Wachs erklärt, dass eine Abweichung, nur aufgrund eines
entsprechenden Ratsbeschlusses erfolgen kann.
Vorsitzender Jansen
bekräftigt dies, dass man an den Ratsbeschluss gebunden ist und ja keine
Änderung vorliegt. Der Ratsbeschluss ist bekannt, der wurde getroffen alle
warten auf eine entsprechende Äußerung. Fest steht, dass es zu lange dauert und
nur dann können entsprechende Dinge eingebracht werden, auch in das
Deckblattverfahren.
Nunmehr meldet sich
Mitglied Gerritschen zu Wort und geht auf den zuvor genannten Verfahrensbegriff
des Ersten Beigeordneten Dr. Wachs ein, der in der Geschichte des Wiederstandes
in Elten immer positiv gesehen wurde, nämlich das Wort Deckblattverfahren. Das
lässt ihn hoffen, dass die Bahn doch bereit sein kann, andere Pläne zu
akzeptieren, etwa die Gleisbettvariante. So weit ist man aber nicht. Er hat ein
Bild vom Navigationsgeräthersteller TomTom gesehen, wonach das, was versucht
wird zu bekämpfen, bereits als Landkarte zu sehen ist, und zwar, dass die
Bergfußvariante bei TomTom bereits eingearbeitet ist.
Vorsitzender Jansen
weist nochmals auf den bereits bestehenden Ratsbeschluss hin (welcher besagt,
dass man die Variante haben möchte; welche Variante ist gemeint?). Es wird
lediglich darauf gewartet, dass das was der Stadt Emmerich versprochen wurde,
auch von wem umgesetzt wird. Es wurde bereits vor acht Jahren gesagt, dass es
so nicht möglich ist, das Verfahren der Straße und der Bahn auseinander zu
nehmen. Es sind klare Beschlüsse im Rat gefasst worden, von denen auch bis
jetzt nicht abgewichen werden kann.
Mitglied ten Brink
bedankt sich für die Ausführungen des Vorsitzenden.