Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 1, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass die Vorschläge der Petenten bezogen auf die Teile a) und b) im Deckblattverfahren PFA 3.3 abgearbeitet wurde.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, die Teilvorschläge c) und d) im Rahmen des laufenden Planfeststellungsverfahrens, Abschnitt 3.5, zu gegebener Zeit (abermalige Beteiligung der Stadt Emmerich am Rhein) mit zu beraten bzw. dann darüber zu beschließen.

 


Mitglied Jöris merkt an, dass die IG BISS und die Umweltschutzvereine für beide Abschnitte einen Antrag gestellt haben, im Planfeststellungsverfahren einzugreifen und es im Forderungskatalog Anrheinerkommunen aufzunehmen. Das ist bis jetzt noch nicht passiert und er glaubt, dass es wichtig ist, wenn nachher die Frage aufkommt, wer das alles zahlen soll. Er sieht es als sehr wichtig an, dass das im Anrheinerforderungskatalog „Niederrheinischer Appell“ auch aufgenommen wird.

 

Vorsitzender Jansen weist darauf hin, dass die Erklärungen in der Vorlage auch nochmal erläutert sind.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs erklärt, dass deutlich gemacht ist, dass die Punkte A und B bereits im Planfeststellungsabschnitt 3.3 abgearbeitet worden sind. Dort wurde eine Stellungnahme im Deckblattverfahren abgegeben, welche politisch beschlossen wurde vom Rat und ist somit komplett abgearbeitet. Nun geht es noch um zwei weitere Punkte, eine Lärmschutzwand in Elten auf der einen Seite und die abermalige Bestätigung des bestehenden Ratsbeschlusses zur sogenannten optimierten Gleisbettvariante. Der Punkt optimierte Gleisbettvariante ist vom Rat bereits beschlossen und als Standard gesetzt und in allen Planfeststellungsverfahrensabschnitten die von Relevanz gewesen sind auch von der Verwaltung entsprechend vorgetragen. Diesen jetzt nochmal sozusagen verfahrenslosgelöst wo auch immer hinzuschicken, wird von Herrn Dr. Wachs nicht als sinnvoll erachtet, weil sich nichts ändern würde. Es ist im Verfahren alles festgelegt. Da muss, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, bildlich gesprochen im Planfeststellungsverfahren auf den Zug aufgesprungen werden. Es wird derer ja noch mindestens im straßenrechtlichen Verfahren in Elten entsprechend agiert werden müssen. Da steht noch der straßenrechtliche Erörterungstermin aus, wo offiziell eine Stellungnahme seitens der Verwaltung abgegeben wird. Diese wird nach heutigem Stand, wenn der Rat bei seiner Meinung bleibt, dann die optimierte Gleisbettvariante beinhalten und auch den Punkt der Lärmschutzwand an entsprechender Stelle mit einbringen. Was soweit seitens der Bahn der Verwaltung angekündigt worden ist, im eisenbahnrechtlichen Planfeststellungsverfahren soll es ein Deckblattverfahren geben analog dem Planfeststellungsverfahren z.B. 3.3 oder auch 3.4, auch da wird die Verwaltung das entsprechend einbringen. Das sind die Vehikel um das überhaupt in das Verfahren wirksam einzubringen. Andere Möglichkeiten haben die Verwaltung aufgrund des laufenden Planfeststellungsverfahren nicht. Deshalb haben wir den Vorschlag auch so gemacht. Zu 50 % abgearbeitet, die anderen 50 % zu dem Zeitpunkt, wenn wir dann den Zug an uns vorbeifahren sehen.

 

Mitglied ten Brink äußert, dass in den niederrheinischen Apell eigentlich nur die Planfeststellungsabschnitte 3.3 und 3.4 existieren. Planfeststellungsabschnitt 3.5 wurde damals in dem Forderungskatalog gar nicht direkt erwähnt, das heißt die Forderung der Gleisbettvariante erscheint in dieser Unterlage „Niederrheinsicher Apell“ nicht. Daraus ergibt sich die Frage, warum eine abermalige Beteiligung der Stadt Emmerich erforderlich ist. Woraus begründet sich eine Beteiligung der Stadt zum PFA 3.5. Das wäre dann nur noch die Angelegenheit Straßen NRW.

 

Dazu erläutert Erster Beigeordneter Dr. Wachs, dass er soeben zwei Dinge angesprochen hat. Das straßenrechtliche Planfeststellungsverfahren mit dem Verfahrensteil Erörterungstermin, welches ein formaler Teil ist, wo die Stadt Emmerich auch entsprechend gehört werden muss und es protokolliert wird, erster Punkt. Zweiter Punkt Deckblattverfahren 3.5 – neues Verfahren, ergänzendes Verfahren in dem eisenbahnrechtlichen Teil und da ist alles einzubringen, was dann einzubringen ist.

 

Mitglied ten Brink Fragt nach, welche Änderungen der Planunterlagen der Verwaltung bekannt sind und ob das Deckblattverfahren der Bauwerk der B 8 enthält.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs merkt an, dass die Inhalte des Deckblattverfahrens nicht bekannt sind und keine Unterlagen dazu vorliegen. Es ist ein Ankündigungsverfahren der deutschen Bahn. Wie weit die Bandbreite der Fakten in dem Deckblattverfahren abgebildet werden, ist unklar. Anhand des 3.3er Abschnittes sieht man aber, da ist die Verwaltung ja auch auf Dinge eingegangen, die nicht originär dargelegt worden sind, wo entsprechende Richtigstellungen für notwendig erachtet wurden. Es braucht einen verfahrensrechtlichen Ansatz, um wirksam Fakten in das Verfahren einbringen zu können. Auf beiden Planfeststellungslinien gibt es solche Verfahren noch in der Zukunft.

 

Mitglied ten Brink hakt nach, ob bekannt ist, dass die beiden Verwaltungen bisher die Forderungen nach der Gleisbettvariante in Angriff genommen haben oder gar nicht reagieren.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs merkt an, dass was ihm das bekannt ist, dem Rat auch bekannt ist, durch die regelmäßige Berichterstattung. Der Rat kenne die Haltung der Bahn zur optimierten Gleisbettvariante. Wie der Landesbetrieb nach dem Offenlagetermin bisher aufgestellt hat, kann nicht beantwortet werden, weil seitens des Landesbetriebes keine Informationen darüber erfolgten. Die Aussage des Landesbetriebes ist lediglich die, in 2021 wird der Erörterungstermin stattfinden und im Erörterungsterminvorlauf wird eine Informationsveranstaltung stattfinden, die sich u.a. dann auch mit der optimierten Gleisbettvariante und mit der Frage der Eingriffe in den Bestand entsprechend auseinandersetzt, was aber Inhalte sind, ist der Verwaltung nicht bekannt.

 

Mitglied ten Brink beruft sich auf eine Bundestagdrucksache aus 2016. Diese besagt, es ist Aufgabe des Gesetzgebers zu beurteilen, ob ein Fall von besonderer regionaler Betroffenheit im Sinne der oben genannten Bundestagsdrucksache vorliegt, bei dem der Deutsche Bundestag gemäß Beschluss die konstruktive Zusammenarbeit der Akteure vor Ort unterstützen und deren Vorschläge bei der Erarbeitung konkreter Lösungen besonders berücksichtigen will. Darum geht es der CDU-Fraktion. Die Forderung nach der Gleisbettvariante wurden gestellt und man hofft immer noch darauf, dass die Bundestagsabgeordneten aktiv werden, diesen Beschluss des Bundestages umzusetzen. Insofern die Nachfrage von Herr ten Brink, damit man einen Stand der Dinge bekommt.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs erinnert an den Mai 2018 in Hoch-Elten, wo dies ausgiebig mit allen Akteuren besprochen wurde.

 

Mitglied ten Brink spricht dies gezielt an, damit der Rat nicht von seiner Forderung abweicht, in Elten die Gleisbettvariante einzufordern.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs erklärt, dass eine Abweichung, nur aufgrund eines entsprechenden Ratsbeschlusses erfolgen kann.

 

Vorsitzender Jansen bekräftigt dies, dass man an den Ratsbeschluss gebunden ist und ja keine Änderung vorliegt. Der Ratsbeschluss ist bekannt, der wurde getroffen alle warten auf eine entsprechende Äußerung. Fest steht, dass es zu lange dauert und nur dann können entsprechende Dinge eingebracht werden, auch in das Deckblattverfahren.

 

Nunmehr meldet sich Mitglied Gerritschen zu Wort und geht auf den zuvor genannten Verfahrensbegriff des Ersten Beigeordneten Dr. Wachs ein, der in der Geschichte des Wiederstandes in Elten immer positiv gesehen wurde, nämlich das Wort Deckblattverfahren. Das lässt ihn hoffen, dass die Bahn doch bereit sein kann, andere Pläne zu akzeptieren, etwa die Gleisbettvariante. So weit ist man aber nicht. Er hat ein Bild vom Navigationsgeräthersteller TomTom gesehen, wonach das, was versucht wird zu bekämpfen, bereits als Landkarte zu sehen ist, und zwar, dass die Bergfußvariante bei TomTom bereits eingearbeitet ist.

 

Vorsitzender Jansen weist nochmals auf den bereits bestehenden Ratsbeschluss hin (welcher besagt, dass man die Variante haben möchte; welche Variante ist gemeint?). Es wird lediglich darauf gewartet, dass das was der Stadt Emmerich versprochen wurde, auch von wem umgesetzt wird. Es wurde bereits vor acht Jahren gesagt, dass es so nicht möglich ist, das Verfahren der Straße und der Bahn auseinander zu nehmen. Es sind klare Beschlüsse im Rat gefasst worden, von denen auch bis jetzt nicht abgewichen werden kann.

 

Mitglied ten Brink bedankt sich für die Ausführungen des Vorsitzenden.