Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Gegen die gemäß § 21 Abs. 4 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse

zur Feststellung vorgelegte Niederschriften werden keine Einwände

erhoben. Sie wird von der Vorsitzenden und der Schriftführerin unterzeichnet.