Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag

 

Der Rat beschließt, dem Verein `t Eltense Bürgerbad 1993 e.V. als Betreiber der Kleinschwimmhalle in Elten einen Teil der Nutzungsgebühr in Höhe von 8.000 € für das Geschäftsjahr 2020 zu erlassen.

 


 

Mitglied Kukulies weist darauf hin, dass die vorliegende Eingabe des `t Eltense Bürgerbad im September gestellt worden sei. Dieses sei vor dem zweiten Lockdown geschehen und zur damaligen Zeit waren die Auswirkungen der Pandemie noch nicht vorhersehbar. Aus diesem Grunde bittet er den Beschlussvorschlag zu erweitern wie folgt: „Des Weiteren wird ein Betrag von weiteren i. H. v. 8.000 € mit Sperrvermerk in den Haushalt 2021 aufgenommen für den Fall, dass die Kleinschwimmhalle weiterhin bis zum 28.02.2021 für die Nutzung durch den Vereine geschlossen bleibt. Der Rat wird in seiner 5. Sitzung am 23.03.2021 über die Aufhebung des Sperrvermerkes und/oder über die weiteren Maßnahmen beraten.“

 

Mitglied Dr. Reintjes stellt den Antrag gemäß Vorlage zu beschließen. Den Änderungsantrag lehnt seine Fraktion ab.

 

Mitglied Bongers, Mitglied im Vorstand des `t Eltense Bürgerbads, teilt mit, dass der Verein mit der Vorgehensweise der Verwaltung einverstanden sei.

 

Mitglied Mölder teilt im Namen seiner Fraktion mit, dass auch sie dem Vorschlag der Verwaltung zustimmen.

 

Der Vorsitzende lässt über die gestellten Anträge, nach Vorlage zu beschließen, abstimmen.