Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Rat beschließt

 

a)

mit der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Ratsmitglieder die als Anlage 1 beigefügte 17. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Emmerich am Rhein.

 

b)

nach 12 Monaten eine Evaluierung der Arbeit und Zuständigkeiten des neu gebildeten Gremiums vorzunehmen.

 

 

 


Aus der Vorlage wird ersichtlich, dass einige Zuständigkeiten, die bislang dem Ausschuss für Stadtentwicklung obliegen, nunmehr dem Umweltausschuss originär zugewiesen werden. Es sei beabsichtigt, den Aufgabenkatalog nach einem Jahr zu überprüfen, um eventuell eine Modifizierung vorzunehmen.

 

Auf Nachfrage von Mitglied Peters teilt Erster Beigeordneter Dr. Wachs mit, dass der Umweltausschuss die Umweltverträglichkeit von Bauleitplanentwürfen prüfe. Dort könnten Änderungswünsche im Bereich Umwelt vorgetragen werden, es müsse eine Stellungnahme an den Ausschuss für Stadtentwicklung abgegeben werden, der dann die Entscheidung, die vor dem Satzungsbeschluss liege, treffe und an den Rat weiterleite.

 

Die Frage von Mitglied Kaiser nach der Fällgenehmigung von Bäumen beantwortet Erster Beigeordneter dahingehend, dass der Rat 2014 die Baumschutzsatzung geändert habe und die Fällung von Bäumen als laufendes Geschäft der Verwaltung zu qualifizieren sei.

 

Nachdem keine Fragen mehr gestellt werden, lässt der Vorsitzende über den Antrag, gemäß Vorlage zu entscheiden, abstimmen.