Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

1.    Der Jugendhilfeausschuss begrüßt Angebote zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten und erklärt sie im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanung als bedarfsgerecht. Dies gilt auch für künftige Anträge und Kindergartenjahre. Aufgrund der pauschalen Bedarfsfeststellung und Aufnahme in die Jugendhilfeplanung ist für die Entscheidung über künftige Anträge insoweit kein weiterer Beschluss des Jugendhilfeausschusses im Einzelfall erforderlich.

 

2.    Die Stadt Emmerich stockt die Fördersumme des Landes für die jeweiligen Kindergartenjahre um einen 25 % igen Satz gemäß § 48 Abs. 3 KiBiz auf.

 

3.       Der maximale Förderbetrag je Arbeitsstunde, die im Rahmen der flexiblen Angebotsformen im Sinne von § 48 Abs. 1 KiBiz geleistet wird, beträgt im Kindergartenjahr 2020/2021 insgesamt 46,63 € pro Stunde. Der Betrag wird ab dem 01.08.2021 jährlich anhand der Berechnungssystematik gemäß Ziffer III der Verwaltungsvorlage unter Berücksichtigung der Fortschreibung der KGSt-Richtwerte zu den Jahrespersonalkosten angepasst. Die Förderung in Kindertagespflege erfolgt auf Basis der jeweils geltenden Richtlinien zur Förderung der Kindertagespflege der Stadt Emmerich am Rhein.

 

4.    Da eine Budgeterschöpfung für das Kindergartenjahr 2020/2021 nicht absehbar ist, werden alle Anträge ungeachtet der lokalen Verteilung bis zur maximalen Förderhöhe bewilligt. Dies gilt auch für kommende Kindergartenjahre.

 

 


Die Vorlage wird verwaltungsseitig durch Frau Sluyter erläutert. Es geht um die Möglichkeit, die flexiblen Betreuungszeiten in der Kindertagesbetreuung und in der Kindertagespflege auszuweiten und dies finanziell zu fördern. Die Vorlage sei Zukunftsorientiert zu sehen. Wir möchten den Trägern die Möglichkeit geben zu sehen, welche finanziellen Möglichkeiten da sind, um die in der Vorlage genannten flexiblen Betreuungszeiten umsetzen zu können.

Sie berichtet über aktuell bereits bestehende Randzeitenbetreuung in der Kindertagespflege. Für das Kindergartenjahr 2021/22 erfolgt bei den Eltern eine Abfrage darüber, ob die Kindergartenzeiten ausreichend sind. Dies werde dem JHA im März vorgestellt.

 

Frau Sluyter bittet verwaltungsseitig darum, den Beschlussvorschlag   unter Pkt. 3. wie folgt zu erweitern: „Die Förderung in Kindertagespflege erfolgt auf Basis der jeweils geltenden Richtlinien zur Förderung der Kindertagespflege der Stadt Emmerich am Rhein“. Dieser Zusatz habe sich erst jetzt im Rahmen Überarbeitung der Richtlinien ergeben. Dadurch solle die Möglichkeit geschaffen werden, für zukünftige Konzepte diesen Landeszuschuss einzusetzen.   

 

Mitglied Gertsen merkt an, es sei davon auszugehen, dass dieses Angebot in den kommenden Jahren häufiger nachgefragt werde und stellt daher den Antrag, gemäß der Vorlage der Verwaltung zu beschließen.

 

Der Vorsitzende lässt über den Beschlussvorschlag - einschließlich der durch die Verwaltung vorgetragenen Erweiterung zu Pkt. 3 – abstimmen.