Sitzung: 15.12.2020 Rat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 01 - 17 0057/2020
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein fasst nach Vorprüfung durch den Wahlprüfungsausschuss den
folgenden Beschluss:
Die Wahl der direkt
in den Integrationsrat der Stadt Emmerich am Rhein zu wählenden Mitglieder am
13.09.2020 wird gem. § 40 Abs. 1 Buchstabe d) des Gesetzes über die
Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz – KWahlG NRW)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Juni 1998 (GV.NRW.S. 454, ber. S. 509
und 1999 S. 70), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 5. Mai 2020 (GV.NRW.S.312d), in Kraft
getreten am 7. Mai 2020 in Verbindung mit § 18 der Wahlordnung für die Wahl der
direkt in den Integrationsrat der Stadt Emmerich am Rhein zu wählenden Mitglieder für gültig erklärt.
Mitglied Mölder stellt den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen.
Hierüber lässt der Vorsitzende abstimmen.