Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein fasst nach Vorprüfung durch den Wahlprüfungsausschuss den folgenden Beschluss:

 

Die Wahl der direkt in den Integrationsrat der Stadt Emmerich am Rhein zu wählenden Mitglieder am 13.09.2020 wird gem. § 40 Abs. 1 Buchstabe d) des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz – KWahlG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Juni 1998 (GV.NRW.S. 454, ber. S. 509 und 1999 S. 70), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 5. Mai 2020 (GV.NRW.S.312d), in Kraft getreten am 7. Mai 2020 in Verbindung mit § 18 der Wahlordnung für die Wahl der direkt in den Integrationsrat der Stadt Emmerich am Rhein zu  wählenden Mitglieder für gültig erklärt.

 

 


 

Mitglied Mölder stellt den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen.

 

Hierüber lässt der Vorsitzende abstimmen.