Sitzung: 01.12.2020 Ausschuss für Stadtentwicklung
Herr Bartel beantwortet
die Anfrage aus der letzten ASE-Sitzung hinsichtlich der Fällung, dass es sich
hierbei um einen nicht satzungsgeschützten Nadelbaum handelt. Dementsprechend
muss dieser Fall nicht im Rahmen der Baumschutzsatzung geahndet werden.