Sitzung: 19.01.2021 Sozialausschuss
Vorlage: 07 - 17 0075/2020
Vor
Beginn der Beratung teilt die Vorsitzende mit, dass sie nicht wie gewohnt Seite
für Seite der Anlage durchgehen wolle, sondern die Sitzungszeit so kurz wie
möglich halten wolle und direkt um Fragen und Wortmeldungen bittet.
Herr
Dahms erläutert, dass er seinen Vortrag pandemiebedingt auf fünf Folien
(Anlage) komprimiert habe, aber selbstverständlich für Fragen zur Verfügung
stehe.
Er
beschreibt mit der zweiten Folie, dass sich das Budget 700 an den Fallzahlen
orientiere und mit welchen Prognosen für das Jahr 2021 zu rechnen sei. Hier
geht er auf die zu prognostizierenden Zahlen für die Rechtskreise
Sozialgesetzbuch XII (SGB XII), Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
(AsylbLG), Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) und Wohngeld
nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) sowie der Unterbringung von Personen in den
Asyl-Gemeinschaftsunterkünften der Stadt Emmerich am Rhein ein.
Im
Bereich des SGB XII sei ein sprunghafter Anstieg von 16 % zu verzeichnen
gewesen, der auf dem Zuständigkeitswechsel im Rahmen der Neufassung des
Bundesteilhabegesetzes (BTHG) zurückzuführen sei. Ein auf demografischen
Gründen beruhender langsamer Anstieg der Fallzahlen sei jedoch auch künftig zu
erwarten.
Im
Weiteren erklärt er, dass die Fallzahlen im Bereich der AsylbLG im Jahr 2020
deutlich gesunken seien, dies sei allerdings auf pandemiebedingte Stornierungen
von Zuweisungen zurückzuführen. Die aktuelle Erfüllungsquote, die durch die
Bezirksregierung ermittelt werde und anhand der sich die Zuweisungen berechnen,
liege aktuell jedoch bei 86 %, sodass auch in diesem Bereich mit steigenden
Zahlen zu rechnen sei.
Ebenfalls
sei im UVG-Bereich von steigenden Zahlen auszugehen, insbesondere da aufgrund
der Pandemie damit zu rechnen sei, dass einige Väter aufgrund des geringerem
Einkommens nicht mehr in der Lage sein werden den geforderten Unterhaltsbetrag
voll oder auch nur teilweise zu zahlen. Bereits im letzten Jahr sei in diesem
Bereich zum Vorjahr ein Anstieg von 3 % zu verzeichnen gewesen.
Er
weist daraufhin, das aufgrund der gesunkenen Zuweisungen im Jahr 2020 für den
Asylbereich auch entsprechend die Unterbringungen in den Asylunterkünften
gesunken seien.
Im
Bereich der Wohngeldgewährung sei im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung von
5 % zu erkennen gewesen, dieser Trend werde sich auch im Jahr 2021 aufgrund
pandemiebedingt geringerer Einkommen fortsetzen.
Anhand
der dritten Folie erläutert Herr Dahms die Entwicklung der Fallzahlen im
Jobcenter. In den Vorjahren sei es gelungen die Fallzahlen kontinuierlich zu
senken, nun seien diese ebenfalls pandemiebedingt angestiegen. Mit einem
weiteren Anstieg der Zahlen sei auch in diesem Bereich zu rechnen. Aufgrund der
derzeitigen Situation sei auch hier durch gesetzliche Regelungen ein
erleichterter Zugang zu den Leistungen geschaffen worden.
Die
vierte Folie zeigt die Kostenentwicklung des Haushaltsplanes des Jahres 2020
zum Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2021. Hier sei eine Ersparnis zu
erkennen. Diese Ersparnis errechne sich anhand von Minderausgaben, die auf eine
rückwirkende Erhöhung der Bundesbeteiligungen an den Unterkunftskosten im SGB
II um 25 % rückwirkend zum 01.01.2020 beruhen.
Herr
Dahms erklärt, dass aufgrund der dargestellten Haushaltsplanung alle
städtischen Zuschüsse an die verschiedenen Verbände in unveränderter Höhe
beibehalten werden können.
In
den beiden darauffolgenden Folien geht Herr Dahms auf die beiden aktuellen
Schwerpunkte ein, an denen bereits seit Monaten gearbeitet werde. Beim ersten
Schwerpunkt handele es sich um die Stabilisierung des Personalkörpers. Hierzu
erläutert er, dass bereits seit Mai 2020 ein erheblicher Personalmangel im
Fachbereich 7 bestehe.
Es
fehlen permanent mehr als 20 % des Personals, in den Monaten August und
September lag die Zahl sogar bei gut 30 %. Hauptursachen hierbei seien
Langzeiterkrankungen und Elternzeiten. Er weist darauf hin, dass bei
gleichzeitig steigenden Fallzahlen auch pandemiebedingt eine vollumfängliche
Aufgabenwahrnehmung nicht möglich sei. In der Veränderungsliste spiegele sich
das wieder, da eine Dienstleistung über externe Dienstleistungsanbieter
eingekauft worden sei, um Personalausfälle zu kompensieren.
Somit
ergäbe sich aus der Personalsituation zwangsläufig der zweite Schwerpunkt, die
Sicherstellung der Aufgabenwahrnehmung. Hier führt er auf der Folie die im
Fokus liegenden Maßnahmen auf, die zur weiteren Sicherstellung der
Aufgabenwahrnehmung führen. Grundsatz ist dabei, dass alles Erdenkliche getan
wird, um den antragstellenden Bürgerinnen und Bürgern zeitnah Hilfe gewähren zu
können. Dankenswerter Weise sei dies bisher durch die große Flexibilität und
den Einsatz der Mitarbeitenden gelungen.
Mitglied
Arntzen merkt an, dass die Grundrente im Jahr 2021 startet und fragt, wie mit
der Rechtsunsicherheit der Betroffenen umgegangen werde und ob Personal zur
Verfügung stehe, um zeitnah das Thema zu bearbeiten. Herr Dahms erläutert, das
in diesem Bereich zeitlich noch Raum bestehe, da nicht vor dem 2. Halbjahr mit
der Bereitstellung der Rentenverläufe zu rechnen sei, die für die weitere
Bearbeitung erforderlich seien. Es ist zu erwarten, dass der Bereich SGB XII
nicht so stark betroffen sei, da der Antragsteller viele Versicherungsjahre
mitbringen müsse, um einen Anspruch auf eine Grundrente zu haben. Er sei
zuversichtlich, dass es umgesetzt werden könne.
Mitglied
Mölders dankt allen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des Fachbereichs 7 und
beantragt dem vorliegenden Beschluss zuzustimmen.
Mitglied
Kukulies dankt ebenfalls allen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des
Fachbereichs 7 und lobt die Weiterführung der freiwilligen Leistungen in Form
der Zuschüsse.
Mitglied
Tepaß schließt sich dem Antrag an.