Vor Beginn der Beratung teilt die Vorsitzende mit, dass sie nicht wie gewohnt Seite für Seite der Anlage durchgehen wolle, sondern die Sitzungszeit so kurz wie möglich halten wolle und direkt um Fragen und Wortmeldungen bittet.

 

Herr Dahms erläutert, dass er seinen Vortrag pandemiebedingt auf fünf Folien (Anlage) komprimiert habe, aber selbstverständlich für Fragen zur Verfügung stehe.

Er beschreibt mit der zweiten Folie, dass sich das Budget 700 an den Fallzahlen orientiere und mit welchen Prognosen für das Jahr 2021 zu rechnen sei. Hier geht er auf die zu prognostizierenden Zahlen für die Rechtskreise Sozialgesetzbuch XII (SGB XII), Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) und Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) sowie der Unterbringung von Personen in den Asyl-Gemeinschaftsunterkünften der Stadt Emmerich am Rhein ein.

Im Bereich des SGB XII sei ein sprunghafter Anstieg von 16 % zu verzeichnen gewesen, der auf dem Zuständigkeitswechsel im Rahmen der Neufassung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) zurückzuführen sei. Ein auf demografischen Gründen beruhender langsamer Anstieg der Fallzahlen sei jedoch auch künftig zu erwarten. 

Im Weiteren erklärt er, dass die Fallzahlen im Bereich der AsylbLG im Jahr 2020 deutlich gesunken seien, dies sei allerdings auf pandemiebedingte Stornierungen von Zuweisungen zurückzuführen. Die aktuelle Erfüllungsquote, die durch die Bezirksregierung ermittelt werde und anhand der sich die Zuweisungen berechnen, liege aktuell jedoch bei 86 %, sodass auch in diesem Bereich mit steigenden Zahlen zu rechnen sei.

Ebenfalls sei im UVG-Bereich von steigenden Zahlen auszugehen, insbesondere da aufgrund der Pandemie damit zu rechnen sei, dass einige Väter aufgrund des geringerem Einkommens nicht mehr in der Lage sein werden den geforderten Unterhaltsbetrag voll oder auch nur teilweise zu zahlen. Bereits im letzten Jahr sei in diesem Bereich zum Vorjahr ein Anstieg von 3 % zu verzeichnen gewesen.

Er weist daraufhin, das aufgrund der gesunkenen Zuweisungen im Jahr 2020 für den Asylbereich auch entsprechend die Unterbringungen in den Asylunterkünften gesunken seien.

Im Bereich der Wohngeldgewährung sei im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung von 5 % zu erkennen gewesen, dieser Trend werde sich auch im Jahr 2021 aufgrund pandemiebedingt geringerer Einkommen fortsetzen.  

 

Anhand der dritten Folie erläutert Herr Dahms die Entwicklung der Fallzahlen im Jobcenter. In den Vorjahren sei es gelungen die Fallzahlen kontinuierlich zu senken, nun seien diese ebenfalls pandemiebedingt angestiegen. Mit einem weiteren Anstieg der Zahlen sei auch in diesem Bereich zu rechnen. Aufgrund der derzeitigen Situation sei auch hier durch gesetzliche Regelungen ein erleichterter Zugang zu den Leistungen geschaffen worden.

 

Die vierte Folie zeigt die Kostenentwicklung des Haushaltsplanes des Jahres 2020 zum Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2021. Hier sei eine Ersparnis zu erkennen. Diese Ersparnis errechne sich anhand von Minderausgaben, die auf eine rückwirkende Erhöhung der Bundesbeteiligungen an den Unterkunftskosten im SGB II um 25 % rückwirkend zum 01.01.2020 beruhen.

 

Herr Dahms erklärt, dass aufgrund der dargestellten Haushaltsplanung alle städtischen Zuschüsse an die verschiedenen Verbände in unveränderter Höhe beibehalten werden können.

In den beiden darauffolgenden Folien geht Herr Dahms auf die beiden aktuellen Schwerpunkte ein, an denen bereits seit Monaten gearbeitet werde. Beim ersten Schwerpunkt handele es sich um die Stabilisierung des Personalkörpers. Hierzu erläutert er, dass bereits seit Mai 2020 ein erheblicher Personalmangel im Fachbereich 7 bestehe.

Es fehlen permanent mehr als 20 % des Personals, in den Monaten August und September lag die Zahl sogar bei gut 30 %. Hauptursachen hierbei seien Langzeiterkrankungen und Elternzeiten. Er weist darauf hin, dass bei gleichzeitig steigenden Fallzahlen auch pandemiebedingt eine vollumfängliche Aufgabenwahrnehmung nicht möglich sei. In der Veränderungsliste spiegele sich das wieder, da eine Dienstleistung über externe Dienstleistungsanbieter eingekauft worden sei, um Personalausfälle zu kompensieren. 

Somit ergäbe sich aus der Personalsituation zwangsläufig der zweite Schwerpunkt, die Sicherstellung der Aufgabenwahrnehmung. Hier führt er auf der Folie die im Fokus liegenden Maßnahmen auf, die zur weiteren Sicherstellung der Aufgabenwahrnehmung führen. Grundsatz ist dabei, dass alles Erdenkliche getan wird, um den antragstellenden Bürgerinnen und Bürgern zeitnah Hilfe gewähren zu können. Dankenswerter Weise sei dies bisher durch die große Flexibilität und den Einsatz der Mitarbeitenden gelungen.

 

Mitglied Arntzen merkt an, dass die Grundrente im Jahr 2021 startet und fragt, wie mit der Rechtsunsicherheit der Betroffenen umgegangen werde und ob Personal zur Verfügung stehe, um zeitnah das Thema zu bearbeiten. Herr Dahms erläutert, das in diesem Bereich zeitlich noch Raum bestehe, da nicht vor dem 2. Halbjahr mit der Bereitstellung der Rentenverläufe zu rechnen sei, die für die weitere Bearbeitung erforderlich seien. Es ist zu erwarten, dass der Bereich SGB XII nicht so stark betroffen sei, da der Antragsteller viele Versicherungsjahre mitbringen müsse, um einen Anspruch auf eine Grundrente zu haben. Er sei zuversichtlich, dass es umgesetzt werden könne.

 

Mitglied Mölders dankt allen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des Fachbereichs 7 und beantragt dem vorliegenden Beschluss zuzustimmen.

 

Mitglied Kukulies dankt ebenfalls allen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des Fachbereichs 7 und lobt die Weiterführung der freiwilligen Leistungen in Form der Zuschüsse.

 

Mitglied Tepaß schließt sich dem Antrag an.