Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, den Antrag auf Versetzung des Ortseingangsschildes zurückzunehmen. Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, mit dem Landesbetrieb Straßen NRW und der Polizei nochmals Kontakt aufzunehmen, ob eine 50 km/h-Beschilderung in Verbindung mit einer Querungshilfe oder eine Bedarfsampel möglich ist.

 


Mitglied Brouwer führt aus, dass alle Argumente ausreichend ausgetauscht wurden. Die CDU-Fraktion kann sich der Verwaltungsmeinung nicht anschließen. Er beantragt eine Alternativlösung dahingehend, dass zumindest die Reduzierung der Geschwindigkeit auf 50 km/h angeordnet wird oder eine Querungshilfe geschaffen wird und nochmals der Kontakt mit Straßen NRW aufgenommen wird. Der Erlass „Schulwegsicherung – Beförderung von Schülerinnen und Schülern“ vom Ministerium für Stadtentwicklung und Verkehr vom 18.11.2020 besagt, dass „lt. konsequenter Nutzung von Verkehrsregeln dank baulicher Möglichkeiten kann das Gefährdungspotential für die Kinder erheblich vermindert werden. Beispielhaft sind die Einbeziehung von Schulen in Tempo 30-Zonen oder verkehrsberuhigte Bereiche. Maßnahmen zur Geschwindigkeitsdämpfung, Hilfen zur Überquerung der Fahrbahn und ein sicheres Radwegeverkehrsnetz sind dabei zu nennen.“

Er selbst hat sich die Situation morgens um 7.00 Uhr vor Ort angeschaut, dort queren regelmäßig 6 Kinder (2 Kinder im Alter von 7 Jahren, 1 Kind im Alter von 9 Jahren, 2 Kinder im Alter von 11 Jahren, 1 Kind im Alter von 12 Jahren). Lt. Aussage der Eltern dauert es durchaus 3-5 Minuten, bis die Kinder eine Lücke zum Überqueren finden. Aufgrund dieser Tatsache sollte zumindest eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 50 km/h möglich sein oder die Errichtung einer Bedarfsampel (wie Diepe Kuhweg/Wesler Straße) überlegt werden. Jetzt muss dringend eine Lösung gefunden werden. Die CDU-Fraktion stimmt dem Beschlussvorschlag der Verwaltung nicht zu.

 

Mitglied Kaiser meldet sich zu Wort und begrüßt den Vorschlag von Mitglied Brouwer, eine Bedarfsampel einzurichten. Gleichzeitig sollte eine Reduzierung auf 50 km/ einhergehen. Auch wenige Bürger sind vor dem Straßenverkehr zu schützen

Er stellt den Antrag, eine Bedarfsampel einzurichten.

 

Mitglied Jörn Bartels erklärt, dass ein Gespräch mit Herrn Dr. Wachs stattgefunden und man festgestellt hat, dass nur durch die mögliche Gefahrenlage eine Abhilfe geschaffen werden kann. Er ist davon ausgegangen und hatte gehofft, dass der Beschlussvorschlag der Verwaltung dahingehend ergänzt würde, dass eine Tempo-50-Beschilderung aufgestellt wird oder die Gefahrenlage dort weiter erörtert wird. Derzeit wäre es sinnig, den Antrag der Verwaltung so zu beschließen. Gleichzeitig geht die BGE-Fraktion mit der CDU überein und befürworten die Tempo-50-Beschilderung und die Querungshilfe.

Erster Beigeordneter Dr. Wachs macht deutlich, dass in dem Gespräch die rechtliche Situation erörtert wurde. Es wurde dargelegt, wenn überhaupt, dass der Straßenbaulastträger allenfalls über die Fragestellung der Gefahrenlage und gemäß § 45 Abs. 9 Straßenverkehrsordnung betrachtet werden kann. Eine Abhilfe kann nicht über die Thematik Ortseingangsschild geschaffen werden. Im Nachgang wurden von Mitglied Jörn Bartels Detailinformationen zugesagt, die nunmehr von Mitglied Brouwer geliefert wurden. Er bittet Mitglied Bartels um die Lieferung der zusagten Informationen (Anzahl der Kinder, Geburtsjahrgang und Querungssituation). Sobald diese Informationen vorliegen würde er nochmals das Gespräch mit Mitglied Bartels suchen und eine juristische Einschätzung abgeben, allerdings ohne jegliche Garantie, dass der Straßenbaulastträger dem nachgibt. Er macht den Vorschlag, diesen Weg nochmals zu gehen und mit dem Straßenbaulastträger und der Kreispolizeibehörde den erneuten Kontakt zu suchen. Eine rechtmäßige Entscheidung sollte unter Vorbehalt der gehörten Behörden erfolgen. Im besten Fall müsste der Ausschuss den derzeitigen Beschluss aufheben, damit der rechtswidrige Beschluss ausgeräumt wird und dann den von ihm soeben geschilderten Arbeitsauftrag an die Verwaltung stellen.

 

Mitglied Kukulies kann allen Rednern beipflichten. Von Mitglied Kaiser und Mitglied Brouwer sind Anträge gestellt worden. Er regt an, eine interfraktionelle Abstimmung herbeizuführen, um eine einheitliche Lösung darzustellen. Die bislang gestellten Anträge sollten zurückgezogen werden, da sie seiner Meinung nach aufgrund der fehlenden Stellungnahmen der Behörden nicht abstimmungsfähig sind. Im nächsten Ausschuss für Stadtentwicklung sollte der Punkt mit den entsprechenden Ausführungen erneut auf die Tagesordnung gesetzt werden.

 

Mitglied Mölder stellt fest, dass das Vorgenannte die sinnvollste Vorgehensweise nach den Wortbeiträgen von Mitglied Kaiser und Mitglied Jörn Bartels und der Ausführungen des Ersten Beigeordneten Dr. Wachs ist. Er stellt fest, dass es richtig wäre, wenn der Ausschuss für Stadtentwicklung die Versetzung des Ortseingangsschildes ablehnt und die Verwaltung damit beauftragt wird, eine verkehrsberuhigende Maßnahme durch Reduzierung auf Tempo 50 oder durch Errichtung einer Bedarfsampel zu prüfen und das Ergebnis dem Ausschuss für Stadtentwicklung vorzulegen.

 

Mitglied Brouwer führt an, dass in einer vorigen Sitzung vom Ersten Beigeordneten Dr. Wachs vorgetragen wurde, dass Straßen NRW zum damaligen Zeitpunkt keine Bereitschaft für eine Querungshilfe oder eine Reduzierung auf 50 km/h gesehen habe. Seine Fraktion ist nach wie vor der Überzeugung, dass man die Gesetze und Vorgaben zum Ortseingangsschild anders auslegen kann. Wenn man dieser Instanz unterliegen sollte muss man es akzeptieren. Sollte das Ortseingangsschild aus irgendwelchen Gründen nicht aufgestellt werden, ist der Antrag von Mitglied Kaiser aus Sicht der CDU genauso richtig in deren Sinne formuliert, dass die Geschwindigkeit auf 50 km/h reduziert wird. Jeden Morgen fahren 3 Kinder in Richtung Praest und jeden Nachmittag 3 Kinder in Richtung Emmerich.

 

Vorsitzender Jansen macht den folgenden Beschlussvorschlag: Der Antrag auf Versetzung des Ortseingangsschildes wird aufgehoben. Die Verwaltung wird bis zur nächsten Sitzung damit beauftragt zu prüfen, ob eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 50 km/h vor dem Ortseingangsschild, eine Querungshilfe oder eine Bedarfsampel möglich ist.