Mitglied Kaiser teilt zu Punkt 8.8 mit, dass es sich bei dem Straßenabschnitt nicht um die L 7 sondern um die B 8 handelt.

Herr Bartel teilt mit, dass dem so ist und dies entsprechend in der Niederschrift korrigiert wird.

 

Ferner teilt er zu Top 8.8 mit, dass er sehr erfreut ist über die rasche Antwort. Er stimmt dem Prüfergebnis der Verwaltung zu, vermisst allerdings eine Sache. Es gibt in § 39 Abs. 1 StVO ein Fahrradzeichen, das kreuzende Fahrradfahrer zeigt. Dieses müsste auf die Vorfahrtsstraße, aus Richtung Elsepaßweg kommend, gesetzt werden, da dort die Fahrradfahrer die Straße kreuzen. Ferner merkt er an, dass sich der Fußgängerverkehr in dem Bereich erheblich erhöht, da durch das Neubaugebiet, die Kindertagesstätte, die Altenwohnungen und neue Wohnungen vermehrt Bürger und Kinder über die Ostermayerstraße hinüber in den Wald gehen. Hier wäre es ratsam, eine Überquerungshilfe in Form eines Zebrastreifens für die Fußgänger aufgebracht werden. Er bittet um entsprechende Prüfung.

 

Mitglied Bartels bedankt sich für die Beantwortung des Top 8.6. Ferner merkt er an, dass Mitglied Terhorst die Vertretung für Mitglied Leypoldt und nicht für ihn übernommen ist.

 

Mitglied Mölder teilt mit, dass im Beschluss zu Top 8 nicht der Ausschuss beschlossen hat, den Antrag auf Versetzung des Ortseingangsschildes zurückzunehmen, sondern die Fraktion.

Auch diese Korrektur wird entsprechend vorgenommen.