Sitzung: 28.01.2021 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Enthaltungen: 1
Vorlage: 04 - 17 0096/2021
Beschlussvorschlag
Der Rat fasst den Budgetbeschluss und legt den Zuschussbedarf für das Budget 401 „Jugend allgemein“ und 402 „Jugendcafé am Brink“ im Ergebnishaushalt für das Jahr 2021 auf
12.225.159 Euro und im Finanzhaushalt auf 12.220.513 Euro fest.
Der Rat beschließt die Einrichtung eines noch zu beziffernden Haushaltsansatzes für die Errichtung und den Betrieb einer Zweiten Jugendeinrichtung mit einem Sperrvermerk versehen.
Der
Antrag der CDU-Fraktion an den Rat vom 19.01.2021 zur Zweiten Jugendeinrichtung
wird zur Kenntnisnahme verteilt.
Frau
Bremer stellt anhand einer Präsentation die Produkte der Budgets 401 – Jugend
allgemein – und 402 – Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit kurz
vor und erläutert die verschiedenen Hilfearten und Schwerpunktsetzungen.
Auf
den Exkurs zur 2. Jugendeinrichtung in der Präsentation geht Frau Bremer näher
ein.
Die
Bedarfsanzeigen der Jugendlichen nach verschiedenen Beteiligungsprojekten seit
2017 zeigen, dass der Wunsch nach einer 2. Jugendeinrichtung vorhanden ist. Bei
der im Oktober 2020 durchgeführten Online-Befragung bei allen Jugendlichen
seien explizit weitere Fragen zu einer Jugendeinrichtung für ältere Jugendliche
gestellt worden. Der subjektive Bedarf könne danach auf jeden Fall festgestellt
werden.
Frau
Bremer nimmt Bezug auf die von der Verwaltung bereits 2017 und 2018
durchgeführten Prüfanträge der Politik zu möglichen Räumlichkeiten und die am
14.06.2018 im Jugendhilfeausschuss beratene Verwaltungsvorlage zur Errichtung
einer 2. Jugendeinrichtung.
Die
Verwaltung plane, das Konzept für die Zweite Jugendeinrichtung mit einer
Vorlage zur Sitzung am 11.03.2021 dem Ausschuss zur Beratung und
Beschlussfassung vorzulegen.
Es
solle eine von Jugendlichen „teilselbstverwaltete“ Einrichtung mit einem
niedrigschwelligen Angebot werden, bei der die Jugendlichen schon bei der
Errichtung der Einrichtung und der Entstehung eines „Café´s“ als Treffpunkt
beteiligt werden sollen. Entstehen solle eine Kombination von pädagogischen
Angeboten und Veranstaltungen von Jugendlichen für Jugendliche.
Ende
2020 habe sich eine neue Möglichkeit für eine Zweite Jugendeinrichtung mit dem
ehemaligen Café „Terrasana“ eröffnet. Hier seien die Größe sowie die zentrale
Lage gut geeignet. Eine genaue Kostenkalkulation werde dem Jugendhilfeausschuss
in der Sitzung am 11.03.2021 vorgelegt werden. Eine Kostenschätzung ist aus der
vorliegenden Präsentation ersichtlich.
Die
Verwaltung schlage vor einen „Platzhalter“ für die Veränderungsliste zum
Haushalt 2021 mit der Möglichkeit des Sperrvermerks einzurichten für den Fall
das die Einrichtung bereits in 2021 an den Start gehen könnte.
Mit
dem Vermieter sei die Verwaltung hinsichtlich evtl. vom ihm zu übernehmender
Kosten noch im Gespräch. Zu den einmaligen Kosten für die Ausstattung der
Räumlichkeiten in Höhe von ca. 50.000 € sei es ggfls. möglich durch die
Rudolf-W.-Stahr-Stiftung noch Gelder zu akquirieren.
Eine
Begehung der Räumlichkeiten gemeinsam mit dem Fachbereich 3 – Immobilien – habe
ergeben, dass dort kleinere Renovierungsarbeiten zu machen seien, für die sich
die Kosten im Rahmen halten.
Bürgermeister
Hinze erinnert daran, dass dieses Thema schon länger konträr diskutiert wird
und bereits mehrfach über die Schwierigkeiten, geeignete Räume zu finden,
berichtet wurde. Auch Im Hinblick auf die derzeitige Pandemie bestehe für die
Stadt eine soziale Verpflichtung, sich auch durch Zurverfügungstellung einer 2.
Jugendeinrichtung um die Jugendlichen zu kümmern.
Er
weist auf den zur Kenntnis vorliegenden Antrag der CDU-Fraktion an den Rat vom
19.01.2021 hin. Hier gehe es um die Feststellung, dass zur 2. Jugendeinrichtung
noch keine Grundsatzentscheidung getroffen wurde und die Verwaltung durch Ratsbeschluss
beauftragt werden soll, zuerst ein Konzept für eine zweite Jugendeinrichtung
sowie eine Kosteneinschätzung zu erstellen.
Bürgermeister
Hinze schlägt vor, für eine 2. Jugendeinrichtung einen gesonderten Posten im
Haushalt vorzusehen und in der Veränderungsliste für den HFA mit einem
Sperrvermerk zu versehen. Über die Freigabe des Sperrvermerks entscheide dann
letztendlich der Rat.
Die
Mitglieder haben nun Gelegenheit Fragen und Anregungen vorzutragen.
Mitglied
Gertsen sieht im Namen der CDU-Fraktion den Bedarf für eine 2.
Jugendeinrichtung durchaus als gegeben an, erinnert aber an das bisher fehlende
Konzept sowie konkretere Aussagen über die Perspektiven einer solchen
Einrichtung. Bedingt durch die Corona-Pandemie seien derzeit Kosten und
Planungen zum Haushalt 2021 schwer absehbar. Er bittet um zeitnahe Übersendung
der von der Verwaltung vorgetragenen Präsentation zum Haushalt 2021, um hierzu
in der Fraktion beraten zu können. Dem Sperrvermerk könne er zustimmen. Die
Diskussion in der CDU-Fraktion bleibe jedoch abzuwarten. Die Verwaltung sagt
die unverzügliche Übersendung der Präsentation zu.
Bürgermeister
Hinze begrüßt das Signal von Seiten der CDU dem Sperrvermerk zuzustimmen. Somit
bleibe noch Raum für weitere Diskussionen in der Fraktion und die weitere
Beratung im JHA in der kommenden Sitzung.
Mitglied
Weicht schließt sich den Ausführungen von Mitglied Gertsen an. Sie weist in
diesem Zusammenhang nochmal auf den Wunsch hin, künftig Präsentationen der
Verwaltung bereits als Tischvorlage zur Sitzung und nicht erst mit der
Niederschrift zu erhalten.
Zur 2.
Jugendeinrichtung in den Räumlichkeiten des ehemaligen „Terrasana“ erkundigt
sich Mitglied Weicht nach den geplanten Öffnungszeiten.
Bürgermeister
Hinze verweist auf die vorhandene Nutzungserlaubnis für dieses Objekt, wonach
bis 22:00 Uhr Betrieb gestattet sei. Vorgesehen werde eine maximale
Öffnungszeit bis 21:00 Uhr. Mitglied
Weicht sieht das für diesen Standort kritisch.
Mitglied
Schnake-Rupp begrüßt es, dass allgemein der Bedarf für eine zweite
Jugendeinrichtung gesehen werde. Den Bedarf zeige auch deutlich die
Präsentation der Verwaltung. Das „Terrasana“ sei als Gastronomie auch früher
schon für Veranstaltungen genutzt worden. In Verbindung mit der Nähe zum
Rheinpark sei der Standort aus Sicht der SPD-Fraktion sehr zu begrüßen.
Mit Einverständnis der Mitglieder verzichtet der Vorsitzende darauf, die Seiten des Haushalts Budget 401 und 402 zur Beratung einzeln aufzurufen. Der Ausschuss hat Gelegenheit, Fragen bzw. Anmerkungen zum Haushalt vorzutragen
Mitglied
Gertsen erkundigt sich nach der Verwendung der erhöhten jährlichen
Betriebskostenzuschüsse des Landes für die Pfarr- und Jugendheime. Da diese zum
Teil später in die zweite Jugendeinrichtung fließen sollen, stelle sich die
Frage, ob am Ende noch ein Zuschuss für Jugendeinrichtungen verbleibt oder
dieser komplett in die 2. Jugendeinrichtung fließen wird.
Verwaltungsseitig
erläutert Frau Geßmann, diese Zuschüsse seien eine Mischkalkulation aus
städtischem- und Landeszuschuss. In 2018 sei dieser um die Erhöhung der
Strukturförderung in der Kinder- und Jugendarbeit aufgestockt worden. Es
bestehe die Möglichkeit, diese Strukturerhöhung in die Zweite Jugendeinrichtung
einfließen zu lassen. Für die Pfarr- und Jugendheime, werde dann wieder der
Sockelbetrag wie vor der Erhöhung der Strukturförderung gezahlt.
Es
werden durch die Verwaltung verschiedene weitere Verständnisfragen seitens des
Ausschusses zu Eintragungen im Haushaltsplan erläutert.
Der
Vorsitzende stellt fest, das keine weiteren Fragen und Anmerkungen zum Haushalt
2021 vorgetragen werden und lässt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung
mit folgender Ergänzung abstimmen: Der Rat beschließt die Einrichtung eines noch zu beziffernden
Haushaltsansatzes für die Errichtung und den Betrieb einer Zweiten
Jugendeinrichtung mit einem Sperrvermerk versehen.