Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 6, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung lehnt die Eingabe der Anwohner der Gustav-Heinemann-Straße ab.

 


Herr Bartel erläutert die Vorlage.

 

Mitglied Gerritschen unterstützt die Eingabe der Anwohner. Er stellt fest, dass die Angaben der Verwaltung nicht richtig sind. Die Fahrbahnbreite beträgt entgegen der Aussage der Verwaltung keine 4,40 m sondern lediglich 3 m. Der Stichweg wird immer wieder zugeparkt, da es nicht für alle Anwohner einen Parkplatz gibt. Der Wendehammer vor Hs.-Nr. 33 ist nicht als Wendehammer erkennbar und die Anwohner benutzen ihn als Parkplatz. Der Stichweg ist mir parkenden Autos nicht als Feuerwehrzufahrt nutzbar. Seiner Meinung nach wäre es möglich, auf der eingesäten Fläche 4 Parkflächen mit entsprechender Versickerung anzulegen.

Er stellt den Antrag, entsprechend der Eingabe der Anwohner zu beschließen.

 

Mitglied Jörn Bartels teilt für die BGE-Fraktion mit, dass man der SPD-Fraktion in großen Teilen zustimmt. Das größte Problem ist, dass die Fläche lange Zeit nicht schön aussah und aufgrund des vorhandenen Parkproblems eine Interessengemeinschaft dort sinnvoll ist. Die Blumenwiese hätte durchaus viel früher dort realisiert werden können. Die Anlegung von 4 Parkplätzen ist nach Meinung der BGE-Fraktion unproblematisch und würde sehr zur Verbesserung der Situation beitragen. Die BGE-Fraktion würde dem Antrag der SPD zustimmen.

 

Vorsitzender Jansen macht darauf aufmerksam, dass, wenn man hier dem Anwohnerbegehren nachkommt, eine Flut von weiteren Anträgen zu erwarten sein wird.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs macht nochmals deutlich, dass es sich um ein privates Grundstück handelt. Würde man dem Antrag zustimmen, so wird auf dem privaten Grundstück die Möglichkeit für Stellplätze geschaffen, obwohl auf den anderen privaten Grundstücken ausreichend Platz für Stellplätze gegeben ist. Es würde in diesem Fall einseitig zu Gunsten eines privaten Grundstückes entschieden; es würden dadurch keine öffentlichen sondern private Stellplätze geschaffen werden.

 

Mitglied Sloot stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen. Die rechtliche Situation ist ausreichend vom Ersten Beigeordneten Dr. Wachs erläutert worden. Ferner geht sie auf ihre langjährige Ausschusstätigkeit ein und berichtet, dass viele Diskussion gegen zu viel Versiegelung, für Insektenschutz, für Miniwälder und für Anlage von Grün geführt wurden. Hinsichtlich des Unrates auf dem Grundstück muss man auch sagen, dass hier evtl. die Anwohner angesprochen werden sollten, damit ein solcher Zustand erst gar nicht entsteht. Jeder einzelne Bürger hat Verantwortung.

 

Mitglied Hermann Pooth stimmt den Ausführungen von Mitglied Sloot und ergänzt, dass er sich das Grundstück angesehen hat und es derzeit in einem ordentlichen Zustand ist und von Parkchaos nichts zu sehen war. Seine Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ ist strikt gegen eine Versiegelung der Fläche. Die Verwirklichung einer Blumenwiese ist ein guter Kompromiss. Diese Fläche würde sich auch für die Anlage eines Miniwaldes eignen.

 

Mitglied Terhorst führt aus, dass er an dieser Stelle gerne mit der Familie spazieren geht. Sowohl die Eingabe der Bürger als auch die Bedenken der Verwaltung sind von beiden Seiten nachvollziehbar. Ein Miniwald eignet sich seiner Meinung nach an dieser Stelle nicht, da es sich um einen gefährlichen Kurvenbereich handelt, wo kein Fahrrad- und Fußweg angelegt ist. Er regt an, im Rahmen der Realisierung der Blumenwiese über die Anlegung eines Fußweges nachzudenken.

 

Mitglied Gerritschen macht nochmals deutlich, dass der Weg keine 4,40 m sondern nur 3 m breit ist und durch die parkenden Fahrzeuge sich eine Gefahrenlage ergibt. Die gewünschten Parkflächen könnte man durch versiegelungsfreies Pflaster anlegen.

 

Mitglied Jörn Bartels bittet die Verwaltung nochmals zu prüfen, wie breit letztendlich der Weg ist.

Herr Bartel erläutert, dass die Wegeparzelle definitiv 4,40 m breit ist. Durch wild parkende Autos und abgestellte Anhänger auf dem Stichweg entstehen Verengungen auf dieser privaten Fläche. Auf den eigenen Grundstücken befindet sich ausreichend Fläche für die Anlegung von Stellplätzen, die durch die Eigentümer der jeweiligen Fläche zu erstellen sind. Dadurch würde das Problem der Feuerwehrzufahrt nicht da sein.

 

Vorsitzender Jansen lässt über den Antrag von Mitglied Sloot, nach Beschlussvorschlag der Verwaltung zu beschließen, als erstes abstimmen.