Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Rat fasst den Budgetbeschluss und legt den Zuschussbedarf für das Budget 100 Fachbereich 1 –Zentrale Dienste- für das Jahr 2021 im Ergebnishaushalt auf 6.061.257 Euro und im Finanzhaushalt auf 7.072.336 Euro fest.

 


Frau Lebbing stellt das Budget des Fachbereiches 1 „Zentrale Dienste“ vor. Sie skizziert in ihrer Präsentation die wesentlichen Aufgabenschwerpunkte 2021 ff und begründet die personellen Mehrbedarfe in den Aufgabenfeldern Personalwesen und Arbeitsschutz/-Arbeitssicherheit (+ 2 VZÄ) sowie in den Bereichen Organisation und Digitalisierung (+ 2 VZÄ). 

 

Frau Lebbing erläutert den Stellenplan 2021 und die Personalkosten und nimmt hierbei auch Bezug auf die Erläuterung im Rahmen der virtuellen Zusammenkunft der Fraktionsvorsitzenden am 25.01.2021.

 

Abschließend wird der Antrag der CDU-Ratsfraktion auf Umstellung der Aufwandsentschädigungen thematisiert; die Vortragende verweist auf den in der Vorlage abgebildeten verwaltungsseitig formulierten Beschlussvorschlag.

 

Mitglied Mölder teilt im Namen des SPD-Fraktion mit, dass sie dem CDU-Antrag auf Umstellung der Aufwandsentschädigungen für Ratsmitglieder nicht zustimmen könne. Seine Fraktion stellt den Antrag, das bisherige Abrechnungsverfahren beizubehalten und die Aufwendung für Ausschussvorsitzende nur in den Monaten zu zahlen, in denen entsprechende Sitzungen stattfinden würden. Hier sehe seine Fraktion ein erhebliches Einsparpotential.

 

Mitglied Reintjes stellt den Antrag, gemäß dem vorliegenden Antrag seiner Fraktion zu beschließen. Seine Fraktion möchte jedoch das bisherige Verfahren der Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende beibehalten.

 

Der Vorsitzende lässt über diese gestellten Anträge abstimmen.

 

Beschlussvorschlag

Der Rat beschließt, das bisherige Abrechnungsverfahren für Aufwandsentschädigungen beizubehalten und die besondere Aufwendung für Ausschussvorsitzende nur in den Monaten, in denen die entsprechenden Sitzungen sind, zu zahlen.

 

Abstimmungsergebnis:

Stimmen dafür 8, Stimmen dagegen 13, Enthaltungen.0

 

Beschlussvorschlag

 

Der Rat beschließt, die Aufwandsentschädigungen für Ratsmitglieder entsprechend § 1 Abs. 1 der Entschädigungsverordnung zum nächstmöglichen Zeitpunkt ausschließlich als monatliche Pauschale zu zahlen.

Die Zahlung der besonderen Aufwendung für Ausschussvorsitzende wird in der bisherigen Form beibehalten.

 

Stimmen dafür 13, Stimmen dagegen 8, Enthaltungen.0

 

Nun lässt der Vorsitzende über das Budget des Fachbereiches 1 mit der beschlossenen Änderung der Umstellung der Aufwandsentschädigung, abstimmen.