Frau Seyrek meldet sich und teilt mit, dass sie im Emmericher Amtsblatt vom 04.11.2020 gelesen habe, dass in der Allgemeinverfügung zur Anordnung von Maßnahmen zum Schutz vor Corona ein Maßnahmenkatalog aufgeführt sei. Dieser gelte für die Beförderung von in Sammelunterkünften bzw. gemeinschaftlichen Unterkünften wohnenden Arbeitnehmern zwischen Unterkunft und Einsatzort. Hier stelle Sie die Frage wie genau die Stadt Emmerich diesbezüglich vorgehe.

 

Herr Hinze teilt mit, dass der Transport der Leiharbeiter hier gemeint sei. Diese würden mittels Kleintransportern meist über die Grenze zum jeweiligen Arbeitsort gebracht. Eine Maßnahme sei hier die Reduzierung der Anzahl von Personen, die in den Kleintransportern transportiert werden dürften. Darüber hinaus bestünde ebenfalls eine Maskenpflicht während des Transportes. Diese Maßnahmen seien den Leiharbeitsfirmen mitgeteilt worden und sie seien darüber in Kenntnis gesetzt worden, dass die Stadt Emmerich am Rhein die Einhaltung der Maßnahmen regelmäßig kontrollieren werde. Sollten Verstöße festgestellt werden so könne ein Bußgeld verhängt werden.

 

Frau Artz teilt ergänzend mit, dass momentan in Kooperation mit der Hochschule Rhein-Waal ein Fragebogen entwickelt werde um mehr über die Gruppe der Leiharbeiter herauszufinden.

 

Herr Irsen meldet sich zu Wort und stellt sich vor. Er sei als Kreisbeamter der Kreispolizeibehörde Kleve in der Funktion des Kontaktbeamten Muslimischer/Yesidischer Institutionen tätig und betreue mitunter diese Institutionen. In dieser Funktion sei er bisher immer eingeladen worden und er hofft, dass die zukünftig auch der Fall sei. Er stünde auch zukünftig gerne mit Rat und Tat zur Seite und versuche, da wo es möglich ist, zu unterstützen und zu helfen.