Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Rat beschließt die als Anlage 1 mit der 18. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Emmerich am Rhein abgebildeten Modifizierungen des § 8 (Aufwandsentschädigung):

 

1.            § 8 Abs. 2 wird wie folgt neu gefasst:

 

„Die Ratsmitglieder erhalten eine Aufwandsentschädigung in Form eines monatlichen Pauschalbetrages nach Maßgabe der EntschVO.“

 

2.            § 8 Abs. 7 wird wie folgt neu eingefügt:

 

„Von der Regelung, wonach Vorsitzende von Ausschüssen des Rates anstelle einer zusätzlichen Aufwandsentschädigung nach § 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GO NRW i.V.m. mit § 3 Abs. 1 Nr. 6 EntschVO ein Sitzungsgeld nach § 46 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 GO NRW i.V.m. mit § 3 Abs. 4 EntschVO erhalten, wird für sämtliche Ausschüsse Gebrauch gemacht.“

 

.

 


Frau Lebbing erläutert die Vorlage, die das Beratungsergebnis des Rates vom 23.02.2021 abbildet.

 

Mitglied Peters erhebt für seine Fraktion den Antrag, die besonderen Aufwendungen für Ausschussvorsitze nur in den Monaten zu zahlen, in denen eine Sitzung stattgefunden habe.

 

Mitglied Ludwig erklärt für die SPD-Fraktion, unter Bezugnahme auf den seitens seiner Fraktion bereits frühzeitig gleichlautend formulierten Antrag, dass sie den Antrag begrüßen.

 

Mitglied Kaiser teilt mit, dass seine Fraktion mit dem vorliegenden Vorschlag nicht einverstanden ist.

 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag der CDU-Fraktion abstimmen.