Sitzung: 09.03.2021 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 01 - 17 0141/2021
Beschlussvorschlag
Der Rat verweist diesen Tagesordnungspunkt ohne Empfehlung an den Rat.
Frau Lebbing trägt den in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses geänderten Beschlussvorschlag vor, der mit 9 Stimmen dafür und 1 Gegenstimme beschlossen wurde:
„Der Rat beschließt die als Anlage 1 mit der 18. Änderungssatzung zur
Hauptsatzung der Stadt Emmerich am Rhein abgebildeten Modifizierungen des § 8
(Aufwandsentschädigung):
1.
§
8 Abs. 2 wird wie folgt neu gefasst:
„Die Ratsmitglieder
erhalten eine Aufwandsentschädigung in Form eines monatlichen Pauschalbetrages
nach Maßgabe der EntschVO.“
2.
§ 8 Abs. 7 wird wie folgt neu eingefügt:
„Von der Regelung,
wonach Vorsitzende von Ausschüssen des Rates anstelle einer zusätzlichen
Aufwandsentschädigung nach § 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GO NRW i.V.m. mit § 3 Abs.
1 Nr. 6 EntschVO ein Sitzungsgeld nach § 46 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 GO NRW i.V.m.
mit § 3 Abs. 4 EntschVO erhalten, wird für sämtliche Ausschüsse Gebrauch
gemacht.“
Mitglied Sigmund teilt mit, dass dieser geänderte Beschlussvorschlag noch nicht in seiner Fraktion besprochen habe. Er meldet Beratungsbedarf an und stellt den Antrag, diesen Tagesordnungspunkt ohne Empfehlung an den Rat zu verweisen.
Mitglied Reintjes stimmt dem zu, bittet jedoch dann im Rat hierüber zu entscheiden.
Mitglied Ludwig erklärt hierzu, dass die SPD-Fraktion mit dem Vorschlag einverstanden sei..
Mitglied Kaiser teilt mit, dass seine Fraktion mit dem vorliegenden Vorschlag nicht zustimmt.
Der Vorsitzende lässt über den Antrag der CDU-Fraktion abstimmen.