Mitglied Bartels trägt vor, dass unter Tagesordnungspunkt 3 - Verpflichtung der sachkundigen Bürger - auf Seite 3 der Niederschrift die Verpflichtungserklärung für den Ausschuss für Stadtentwicklung abgedruckt sei.

 

Vorsitzende Siebers weist darauf hin, dass dies ein Tippfehler sei, der entsprechend korrigiert werden müsse.

 

Da keine weiteren Einwände vorgetragen werden stellt die Vorsitzende Siebers fest, dass die Niederschrift mit der vorgetragenen Änderung gemäß § 21 Abs. 4 der Geschäftsordnung genehmigt ist. Sie kann in der kommenden Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz von der Ausschussvorsitzenden und der Schriftführerin unterzeichnet werden.