Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

 

Zu I)                Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass der Anregung zur Erweiterung der Wohnbauflächen mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu II.a.1)         Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen zur Ausräumung landesplanerischer Bedenken mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

Zu II.a.2)         Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen zur Darstellung der Flächennutzungsplanänderung mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

Zu II.a.3)         Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zur Umweltprüfung und zum Umweltbericht mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

Zu II.a.4)         Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zum Hochwasserrisko und Hochwasserschutz mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

Zu II.b)            Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zur Ableitung des Oberflächenwassers vom Grundstück der Kirche mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

Zu II.c.1)         Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zur Beteiligung der Denkmalämter mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

Zu II.c.2)  Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen zum Gewässerschutz mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

Zu II.d)     Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen zum Detaillierungsgrad der Umweltprüfung mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu II.e.1) Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen zum Naturschutz mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu II.e.2) Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen zum Artenschutz mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu II.e.3) Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen zum Immissionsschutz mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu II.f)      Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen zu Telekommunikationsleitungen mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu II.g)     Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen zum Pumpwerk mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

Zu IV.a)   Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zum Hochwasserschutz mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu IV.b.1)        Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zum

                        Naturschutz mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu IV.b.2)        Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zum

                        Artenschutz mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu IV.c.1)                    Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zur

                        Entwässerung und zur Bedeutung des Pumpwerks mit den Ausführungen der

                        Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu IV.c.2)                    Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zum

                        Hochwasserrisiko mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu IV.c.3)                    Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zur

                        Lagerhalle mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

 

 

Zu 2)

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt den vorliegenden Entwurf zur 69. Änderung des Flächennutzungsplans als Offenlegungsentwurf und beauftragt die Verwaltung, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erneut durchzuführen.

 


Herr Bartel erläutert die Zuständigkeit des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz im Rahmen von Bauleiplanverfahren. Er geht hiernach auf die die vorliegende Vorlage ein.

 

Mitglied Pooth bitten, um Erklärung und Darlegung, welchen Gutachten im bestehenden Verfahren und der erneuten Offenlage nochmals nachgearbeitet wurden.

 

Herr Bartel führt aus, dass man die überarbeiteten Gutachten u.a. am Erstellungsdatum erkennen könne. Weiterhin erklärt er, dass für dieses Verfahren die Artenschutzprüfung nördlich im Bereich des Haus-Wenige-Weges sowie das Schallgutachten überarbeitet wurden.

 

Mitglied Schlaghecken erläutert, dass in einem hydrologischen Gutachten ausdrücklich darauf hingewiesen worden sei, dass bei Bohrungen Tonschichten im Untergrund des Baugebietes festgestellt wurden. Diese Tonschichten dürfen gemäß dem vorliegenden Gutachten nicht durchstoßen werden dürften. Für entsprechende Bohrungen bedürfe es ferner der Erlaubnis der Bezirksregierung.

In diesem Zusammenhang sei ihr bekannt, dass im Baugebiet Bohrungen für die Einrichtung von Erdwärmepumpen durchgeführt worden. Sie möchte dementsprechend von der Verwaltung wissen, ob die Einhaltung der Vorgaben des Gutachtens durch die Verwaltung kontrolliert werden würden.

 

Herr Bartel erläutert, dass die Bohrungen im Rahmen des Baugenehmigungsverfahren geprüft und genehmigt werden würden. Hierzu würde die Bezirksregierung Düsseldorf aufgrund der bestehenden Deichschutzzone beteiligt werden. Im Zweifelsfall könne diese eine negative Stellungnahme abgeben, die im Baugenehmigungsverfahren zu berücksichtigen sei.

 

Mitglied Dr. Reintjes erklärt, dass das Vorhaben bereits in der vergangenen Legislaturperiode ausführlich beraten und diskutiert wurde. Ebenfalls führt er die positiven Aspekte dieses Bauleitplanverfahrens in Hinblick auf den Umweltschutz für das zu überplanende Gebiet an. Er geht hierbei u.a. auf die Lichtverschmutzung, die Obstwiese und die Entsiegelung der Flächen im Vorhabenbereich ein. Er stellt seinen Ausführungen folgend Antrag nach Vorlage zu beschließen.