Sitzung: 02.03.2021 Ausschuss für Stadtentwicklung
Mitglied Terhorst führt
an, dass ihm ein Zeitungsartikel aus Mai 2018 von einem Bürger zugeleitet
wurde, dem der Neumarkt ein Dorn im Auge ist. In dem heißt es, dass vom Ersten
Beigeordneten Dr. Wachs mitgeteilt wurde, dass der Neumarkt bis 2020 fertig
sein muss. Es besteht eine 24 Monatsfrist und eine entsprechende vertragliche
Regelung. Nunmehr ist man ein wenig über die Zeit drüber. Er ist davon
ausgegangen, dass immer wieder Mal ein Sachstandsbericht zum Neumarkt abgegeben
würde. Er fragt nach dem Fertigstellungsplan und ob es Vertragsstrafen oder
Bindefristen gibt für die Überziehung.
Erster Beigeordneter Dr.
Wachs erklärt, dass den Fraktionen ein umfängliches Vertragswerk vorliegt und
er bittet eindringlich darum, dort nachzuschauen. In dem Vertragswerk sind
entsprechende Abweichungen usw. abgebildet, die die Grundlagen bilden. Beim
Bauvorhaben als solches sind witterungsbedingt jetzt wieder die Arbeiten
aufgenommen worden. Vom Bauherrn liegt der Verwaltung ein aktualisierter
Zeitplan vor; insbesondere weil die Stadt die Baumaßnahme zur Neugestaltung des
Neumarktes entsprechend planen muss. Im Ausschuss wird dann zu gegebener Zeit
berichtet werden.
Mitglied Terhorst bittet
die Verwaltung darum, da ein neuer Zeitplan vorliegt, eine grobe
Fertigstellungsrichtung mitzuteilen.
Vorsitzender Jansen
emfpiehlt Mitglied Terhorst, den Telefonkontakt mit der Verwaltung zu suchen,
um die entsprechenden Informationen zu bekommen.