Mitglied Terhorst führt an, dass ihm ein Zeitungsartikel aus Mai 2018 von einem Bürger zugeleitet wurde, dem der Neumarkt ein Dorn im Auge ist. In dem heißt es, dass vom Ersten Beigeordneten Dr. Wachs mitgeteilt wurde, dass der Neumarkt bis 2020 fertig sein muss. Es besteht eine 24 Monatsfrist und eine entsprechende vertragliche Regelung. Nunmehr ist man ein wenig über die Zeit drüber. Er ist davon ausgegangen, dass immer wieder Mal ein Sachstandsbericht zum Neumarkt abgegeben würde. Er fragt nach dem Fertigstellungsplan und ob es Vertragsstrafen oder Bindefristen gibt für die Überziehung.

Erster Beigeordneter Dr. Wachs erklärt, dass den Fraktionen ein umfängliches Vertragswerk vorliegt und er bittet eindringlich darum, dort nachzuschauen. In dem Vertragswerk sind entsprechende Abweichungen usw. abgebildet, die die Grundlagen bilden. Beim Bauvorhaben als solches sind witterungsbedingt jetzt wieder die Arbeiten aufgenommen worden. Vom Bauherrn liegt der Verwaltung ein aktualisierter Zeitplan vor; insbesondere weil die Stadt die Baumaßnahme zur Neugestaltung des Neumarktes entsprechend planen muss. Im Ausschuss wird dann zu gegebener Zeit berichtet werden.

Mitglied Terhorst bittet die Verwaltung darum, da ein neuer Zeitplan vorliegt, eine grobe Fertigstellungsrichtung mitzuteilen.

Vorsitzender Jansen emfpiehlt Mitglied Terhorst, den Telefonkontakt mit der Verwaltung zu suchen, um die entsprechenden Informationen zu bekommen.