Sitzung: 23.03.2021 Rat
Stadtkämmerin Frau Goertz teilt mit, dass nach Einspielung der Haushaltsdaten in die entsprechende Software ein Rundungsfehler ersichtlich wurde. Die Haushaltssatzung müsse daher im Gesamtbetrag der Erträge und im Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit angepasst werden um einen Differenzbetrag i. H. v. 1,00 Euro.
Somit laute der § 1 der Haushaltssatzung 2021 wie folgt:
§ 1
Der Haushaltsplan
für das Haushaltsjahr 2021, der die für die Erfüllung der Aufgaben der
Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen
sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen
Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird
im Ergebnisplan mit
Gesamtbetrag der Erträge auf 79.812.947
EUR
Gesamtbetrag der Aufwendungen
auf 85.909.593
EUR
im Finanzplan mit dem
Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 71.649.340
EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 79.716.650
EUR
Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus der Investitionstätigkeit auf 8.550.435
EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus der Investitionstätigkeit auf 25.252.354
EUR
Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus der Finanzierungstätigkeit auf 14.701.000
EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus der Finanzierungstätigkeit auf
2.246.627 EUR
festgesetzt.
Gegen die gemäß §
21 Abs. 4 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse
zur Feststellung vorgelegte Niederschriften werden keine Einwände erhoben. Sie wird mit der vorgetragenen Änderung genehmigt und vom Vorsitzenden und der Schriftführerin unterzeichnet.