Stadtkämmerin Frau Goertz teilt mit, dass nach Einspielung der Haushaltsdaten in die entsprechende Software ein Rundungsfehler ersichtlich wurde. Die Haushaltssatzung müsse daher im Gesamtbetrag der Erträge und im Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit angepasst werden um einen Differenzbetrag i. H. v. 1,00 Euro.

 

Somit laute der § 1 der Haushaltssatzung 2021 wie folgt:

 

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird

 

 

 

im Ergebnisplan mit

     Gesamtbetrag der Erträge auf                                                                       79.812.947 EUR

     Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                                                          85.909.593 EUR

 

 

im Finanzplan mit dem

     Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf     71.649.340 EUR

     Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf    79.716.650 EUR

 

     Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf                   8.550.435 EUR

     Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf                25.252.354 EUR

 

     Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf            14.701.000 EUR

     Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf            2.246.627 EUR

 

festgesetzt.     

 

 

Gegen die gemäß § 21 Abs. 4 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse

zur Feststellung vorgelegte Niederschriften werden keine Einwände erhoben. Sie wird mit der vorgetragenen Änderung genehmigt und vom Vorsitzenden und der Schriftführerin unterzeichnet.