Sitzung: 23.03.2021 Rat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 34, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 02 - 17 0180/2021
Beschlussvorschlag
Der Rat nimmt die
Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt
·
die
Verwaltung zu beauftragen, in dem aufgezeigten Sinne zu prüfen und das Ergebnis
der Prüfung dem Rat vorzulegen,
·
die
Verwaltung zu beauftragen, örtliche Anlagenrichtlinien zu erstellen und dem Rat
zur Entscheidung vorzulegen,
·
die
Verwaltung zu beauftragen, mindestens einmal im Jahr dem
Rechnungsprüfungsausschuss einen Bericht über Kapitalanlagen vorzulegen,
·
die
Einrichtung einer Arbeitsgruppe „Haushalt“ mit Vertretern aus Politik und
Verwaltung zur Festlegung akuter und die mittelfristige Finanzplanung betreffender
konsolidierender Maßnahmen.
·
Der
Rat bildet einen Begleitausschuss zur weiteren Prüfung und Begleitung der Sache
Greensill. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Begleitausschuss notwendige
Räumlichkeiten und Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Der Begleitausschuss
arbeitet mit Unterstützung des Rechnungsprüfungsamtes und des externen Prüfers.
Er kann, wenn gewünscht, Vorschläge an den Rechnungsprüfungsausschuss zur
weiteren Beratung richten und liefert einen Abschlussbericht an den RPA und
Rat. Der Begleitausschuss wählt einen Vorsitzenden/Vorsitzende und
Stellvertreter/in aus der Mitte und setzt sich aus
·
drei
CDU-Ratsmitgliedern
·
zwei
SPD-Ratsmitgliedern
·
ein
GRÜNE-Ratsmitglied
·
ein
BGE-Ratsmitglied
·
FDP-Ratsmitglied
(beratend)
·
AfD-Ratsmitglied
(beratend)
·
zusammen.
Vertreter
der Verwaltung werden nur bei Bedarf eingeladen, der „Kick-Off“ soll
unmittelbar nach Ostern erfolgen.
Bürgermeister Peter Hinze:
„Ich möchte in diesem Zusammenhang Herrn Dr. Weinreich von der Kanzlei
Aulinger in Bochum ganz herzlich begrüßen, der uns zum Sachstand Greensill
vortragen wird. Gestatten Sie mir vorab einige Worte. Nicht nur dieser Rahmen
ist für uns ungewöhnlich. Die Tatsache, dass wir und über einen drohenden Verlust
von 6 Mio. Euro unterhalten müssen, lässt uns natürlich nicht unberührt und ist
uns nicht „in den Kleidern stecken geblieben“. Das man sich mit dem Verlust von
6 Mio. Euro beschäftigen muss, hat in der Verwaltung zu einer tiefen Bestürzung
geführt. Das ist eine Riesensumme, die natürlich auch Auswirkungen auf den
Haushalt hat in den nächsten Jahren. Aber da werden wir im Laufe des Vortrages
noch drauf eingehen. Ziel kann es heute nicht sein, Ergebnisse zu finden,
sondern erst einmal deutlich zu machen, wie der Sachstand ist, wo wir jetzt
stehen und was bis jetzt eingeleitet wurde, um auch Ihnen einen Überblick über
die heutige Situation zu verschaffen.
Ich würde als allererstes Herrn Dr. Weinreich bitten, uns einen
Überblick über die Greensill-Bank zu geben und die juristischen Möglichkeiten,
die sich aus der jetzigen Situation ergeben, darzustellen. „
Herr Dr. Weinreich:
„Auch von mir einen guten Abend und ich hoffe, ich bin trotz leichter
Dämpfung durch die Maske überall zu gut zu verstehen. Ich bin jetzt heute hier,
um zum einen einen Überblick über die Situation zu geben und zum anderen auch
für Fragen juristischer Art zur Verfügung zu stehen. Am Anfang jeder
juristischen Überlegung steht zunächst die Sachverhaltsermittlung, womit ich
hier zunächst beginnen möchte, einmal die Entstehung der Bank in ihrer jetzigen
Forma und die Gründe für das Scheitern, soweit sie jetzt bekannt, aufzuzeigen.
Das sind die Punkte, die hier gezeigt werden.
Zunächst das Geschäftsmodell 2014 bis 2021:
Die
Bank als solche ist schon ziemlich alt. Sie wurde 1927 als Nordfinanz AG
gegründet. Sie war zunächst auch in der Hand von Sparkassen und ist dann an
verschiedene Investoren veräußert worden bis dann 2014 die Greensill
Capital-Ltd aus England kam und zunächst eine Aktienmehrheit erwarb. Die Bank
hat eine Vollbanklizenz für sämtliche Bankgeschäfte gehabt und stand damit auch
unter der Aufsicht der Bafin. Sie war Mitglied im Bundesverband der Deutschen Banken
und damit auch Mitglied im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes der Deutschen Banken. 2017 hat dann die
Greensill-Capital Ltd alle Anteile an der Bank, die dann zwischenzeitlich auch
umfirmiert war in Greensill Bank AG übernommen. Da ist der Herr Greensill zu
sehen, er ist ein Australier, der Investmentbanker war bei verschiedenen Banken
und dort tätig war im Bereich der Finanzierung von Lieferketten. Er hatte dann
die Idee dort tätig zu werden und ein Unternehmen zu gründen, dass sich in
Bereichen, wo wir eine Möglichkeit von langen Zahlungszielen haben, einzuschalten.
Die Lieferketten vorzufinanzieren in der Weise, dass die Forderungen sofort
bezahlt werden mit entsprechendem Skonto und dann bei Fälligkeit von dem
eigentlichen Zahlungspflichtigen dann die Forderung zum Nennwert eingezogen
wird. Der Gewinn liegt dann eben in der Differenz zwischen dem Skonto und der
später vom Nennwert bedienten Forderung. Die Finanzierung dieses Geschäftsmodells
geschah einmal in dem Spareinlagen von Anlegern, letztlich dann auch die Stadt
Emmerich, eingesammelt wurden. Es gab Investoren, die sich beteiligten. Ab 2017
ist mit der Credit Suisse, eine der ganz großen Schweizer Banken, jemand
gekommen, der Forderungen dort aufgekauft hat und die in Fonds gepackt hat, um
diese dann an Anleger zu vermarkten. 2019 ist dann auch die Softbank, ein
renommiertes japanisches Bankkaufhaus, hier relativ unbekannt, mit 1,5 Mrd.
US-Dollar eingestiegen. Greensill hatte dann den sog. Einhorn-Status
erreicht. Der Wert schloss ungefähr auf 4
Mrd. US-Dollar auf Werte, die Bilanzsumme war angestiegen auf 3,8 Mrd. Euro und
das Rating der Greensill Bank war A-. Das ist ein sehr gutes Rating und
deutlich besser als das Rating der Deutschen Bank oder auch der Commerzbank.
Das Geschäft erschien risikolos, denn es gab eine Versicherung für die
angekauften Forderungen gegen einen Ausfall derselben, so dass eben dann, wenn
der Zahlungspflichtige am Ende nicht zahlen konnte, die Versicherung hätte
eintreten müssen. Das klingt zunächst einmal sehr gut und sicher. Sie wissen
inzwischen, dass es anders gekommen ist und zwar aus folgenden Gründen: Da die
Greensill Bank AG dem Einlagensicherungsfonds angehörte, unterlag sie auch der
Prüfung durch den Prüfungsverband der Deutschen Banken und die begann im April
2019 damit, zu untersuchen.
Und
zwar nicht, weil man da irgendwelche kriminelle oder sonstigen Machenschaften
vermutete, sondern man hatte die Befürchtung, dass gewisse Klumpenrisiken
eingetreten sind. Klumpenrisiken sind Risiken, wenn man als Bank eben halt
seine Darlehen nicht an sehr viele Darlehensnehmer, sondern hohe Forderungen
gegen einige wenige begründet, so dass man dann wirtschaftlich unter dem Risiko
steht, das Probleme des großen Darlehensnehmers auch auf die Bank durchschlagen
könnten. Diese Prüfung hat dann bis März 2020 gedauert und erstreckte sich
neben den Klumpenrisiken noch auf die Frage, wie werthaltig sind die in die
Bilanz eingestellten Forderungen. Es gab dann Hinweise auf die BaFin als
Aufsichtsbehörde für die Banken. Die BaFin begann dann auch mit einer Sonderprüfung
irgendwann im ersten Halbjahr 2020, die quasi jetzt zum Schluss abgeschlossen
wurde. Probleme gab es dann, weil der Warenkreditversicherer, den wir gerade
erwähnt hatten, das war ein japanisches Unternehmen „Tokio Marine“ die
Versicherungsvereinbarung nicht verlängerte und ab dem 01.03.2021 kein
Neugeschäft annahm. Greensill in Australien hatte dann versucht, dort eine
Verlängerung noch zu erreichen oder einen anderen Versicherer zu finden. Das
gelang nicht, weshalb die ganze Geschichte dann schnell in Schieflage geriet.
Sie wissen aus der Zeitung, am 03.03.2021 hat die BaFin ein Moratorium
verhängt, d. h. die Greensill Bank wurde quasi eingefroren. Es durften keine
Gelder mehr rein, es durften keine Gelder mehr raus. Die dann eingeleitete Untersuchung
führte dazu, dass zum einen die Staatsanwaltschaft in Bremen wegen des
Verdachts von Bilanzdelikten gegen Vorstandsmitglieder ermittelt und am
15.03.2021 die BaFin einen Insolvenzantrag wegen der vermuteten und dort
festgestellten Überschuldung stellte. Am 16.03.2021, das ging sehr schnell, hat
dann auch das Amtsgericht in Bremen das Insolvenzverfahren eröffnet unter dem
hier unten dargestellten Aktenzeichen. Insolvenzverwalter ist Herr Dr. Frege.
Das ist der – ich denke – erfahrenste Insolvenzverwalter in
Bankangelegenheiten. Er hat die Lehman Bank in der Abwicklung der Lehman
Brothers den deutschen Teil damals als Insolvenzverwalter abgewickelt. Dort
übrigens mit einer Befriedigung sämtlicher Forderungen, die er erreichen
konnte.
Das
ist die aktuelle Situation und es schließt sich die Frage an, welche
Handlungsmöglichkeiten bestehen jetzt hier für die einzelnen Betroffenen und
insbesondere natürlich auch der Stadt Emmerich.
Die
Privatanleger können sich ganz entspannt zurücklehnen. Die Forderungen sollen
sich auf ungefähr 3 Mrd. Euro belaufen. Sie werden entschädigt durch den Einlagensicherungsfonds
des Bundesverbandes Deutscher Banken, so dass die privaten Anleger hier kein
Problem haben. Wir haben aber neben privaten Anlegern auch öffentliche Anleger
und das wurde addiert auf 500 Mio. Euro. Ich denke, wahrscheinlich ist die
Summe etwas niedriger als zunächst geschätzt. Es ist ein Bundesland dabei,
nämlich Thüringen, mit 50 Mio. Euro, die Stadt Monheim mit 38 Mio. Euro und so
gliedert es sich über das ganze Bundesgebiet. Gemeinden verschiedener
Größenordnungen und die Stadt Emmerich am Rhein ist hier mit 6 Mio. Euro auch
im Kreise der Gläubiger.
Für
die öffentlichen Anleger besteht das Problem, dass in der derzeitigen Fassung,
seit einigen Jahren ist das so, des Einlagensicherungsgesetzes von der
Einlagensicherung öffentliche Forderungen ausgenommen sind. D. h., die Kommunen
und das Bundesland, was hier Forderungen gegen die Greensill Bank hat, werden
aus der Einlagensicherung nichts erhalten können. Das ist sicherlich etwas, da hier jede Menge
Politiker sitzen, was man auch politisch in Angriff nehmen sollte, ob das
wirklich richtig ist, dass Kommunen hier auch aus der Sicherung völlig
ausgenommen werden. Denn letztlich stehen sie den Banken auch nicht anders
gegenüber, als private Anleger oder private Unternehmen.
Derzeitige
Handlungsmöglichkeiten:
Wir
haben das Insolvenzverfahren anhängig, d. h. das geht dort seinen gesetzlichen
Gang. Was für uns zu tun ist, ist in die Insolvenzakten Einsicht nehmen.
Erstens schauen, was ist dort als Insolvenzgründe festgestellt, welche weiteren
Erkenntnisse, die für die Durchsetzung unserer Forderungen weiterhelfen können,
sind hieraus zu gewinnen. Die Insolvenzforderung ist bis zum 14. Mai
anzumelden, am 8. Juni wird dann in Bremen der erste Gerichtstermin des
Insolvenzgerichtes und seiner Gläubigerversammlung stattfinden. Es müssen,
neben den insolvenzrechtlichen Ansprüchen, auch Ansprüche geprüft werden gegen
evtl. Anlageberater und Vermittler. Wie ist die Stadt Emmerich am Rhein dazu
gekommen, hier das Geld anzulegen. Hat da möglicherweise irgendjemand Interessenpflichten
verletzt, was Schadensersatzansprüche begründen könnte. Ich muss natürlich auch
daran denken, haben möglicherweise eigene Mitarbeiter der Stadt Emmerich am
Rhein etwas falsch gemacht. Besteht dafür möglicherweise auch eine Versicherung,
bei der man sich schadlos halten könnte. Es kommen Ansprüche gegen die
Vorstände der Greensill Bank AG in Betracht, insbesondere dann, wenn
festgestellt werden sollte, dass dort Bilanzdelikte durch fehlerhafte
Bilanzierungen begangen wurden. Der Abschlussprüfer der Greensill Bank AG, Ebner
und Stolz, ist also auch schon in Fokus geraten und hat sich möglicherweise
durch unzureichende Prüfungsaktivitäten schadensersatzpflichtig gemacht und
auch die BaFin selbst wird angegriffen, ob sie möglicherweise Amtspflichten
verletzt hat, weil sie zu langsam, zu spät und auch nicht mit genügend
Durchgriff dort geprüft hat. All das sind Dinge, die rechtlich durchaus kompliziert
sind, eine gewisse Zeit erfordern, um zu prüfen und man muss auch immer aus
Sicht der Stadt Emmerich im Auge behalten, dass man da nicht nur die Anwälte
bereichert und dann dem schlechten Geld noch gutes hinterherwirft. Man muss
immer schauen, ob da auch ein angemessenes Kosten-Nutzen-Risiko besteht. Zum
Teil kann man sich auch ein wenig zurückhalten, weil die Ansprüche gegen die
Vorstände, beispielsweise wird auch der Insolvenzverwalter prüfen und das dann
ggfs. durchsetzen und Gelder zur Masse ziehen.
Der
Ausblick in die Zukunft:
Die
Quote im Insolvenzverfahren hängt davon ab, wie erfolgreich der
Insolvenzverwalter beim Forderungseinzug ist. Größter Schuldner mit, so heißt
es ungefähr 3 Mrd. Euro, ist die GFG Alliance-Gruppe des britisch-indischen Stahlmagnaten
Sanjeev Gupta. Der ist hier ein bisschen durch die Presse gegangen, weil der
mit einer seiner Gesellschaften, die Stahlsparte von Thysssen-Krupp kaufen
wollte. Das ist dann ja gescheitert. Der ist im Moment auf der Suche nach einer
neuen Finanzierung, wenn er eben halt diese Verbindlichkeiten bedient, dann
wird Geld da sein. Derzeit ist er jedenfalls, nachdem was in der Presse zu
lesen war, und da wird auch möglicherweise die Einsichtnahme in die Akte des
Insolvenzgerichtes weiterhelfen, etwas unklar, ob er und inwieweit er
unmittelbar mit der Greensill Bank Geschäfte machte oder aber mit deren Mutter,
der mittlerweile ebenso insolventen Greensill Capital Ltd., die dann jedenfalls
auch finanziert wurde durch die Greensill Bank AG. Was bedeutet das? Es ist
hier keineswegs ausgeschlossen, dass alle Insolvenzforderungen ganz oder
überwiegend bedient werden. Ich hatte vorhin schon die Lehman Brothers erwähnt,
da ist es gelungen. Derselbe Insolvenzverwalter hat dort alle
Insolvenzforderungen bedienen können. Über eins muss man sich aber im Klaren
sein: das Verfahren wird lange dauern. Das haben Insolvenzverfahren so an sich,
auch wenn wir hier sicherlich keins haben mit einer riesigen Zahl von
Gläubigern und Schuldnern. Es wird einfach dauern, d. h. kurzfristig werden
diese 6 Mio. Euro der Stadt Emmerich am Rhein nicht zur Verfügung stehen. Das
ist Fakt. Inwieweit sie eines Tages zurückkommen, wird man sehen.
Und
damit bin ich auch schon am Ende und kann jetzt meinen Vortrag mit einem
Ausblick auf unser wunderschönes Bürogebäude in Bochum beenden.“
Bürgermeister
Peter Hinze:
„Dankeschön
Herr Dr. Weinreich. Wie gesagt, wir haben ja den Antrag gehabt, dass wir den
Vortrag seitens der Verwaltung haben.
Einen Zusatz habe ich noch, Frau Goertz wird später noch einmal
vortragen, da werden sich die einen oder anderen Fragen, die wir im Vorfeld von
den Fraktionen der GRÜNEN und SPD erhalten haben, auch schon zum Teil erledigt
haben. Die anderen Fraktionen haben uns die Fragen vorher nicht zur Verfügung
gestellt. Von daher auch der CDU-Antrag, das en bloc machen zu wollen.
Wie
läuft so eine Finanzanlage bei uns ab? Dazu gehe ich auf die rechtlichen
Regelungen ein mit den §§ 75 und 90 der Gemeindeordnung NRW. Ich zitiere einmal
daraus „Die Gemeinde muss ihre freie Liquidität ertragsbringend anlegen. Diese
Voraussetzung knüpft an den allgemeinen Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und
Sparsamkeit gemäß § 75 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung NRW an. Denn durch
freie Liquidität können Zinserträge erzielt werden bzw. Verwahrentgelte
vermieden werden.“ U. a. heißt es noch „Unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit
muss die Gemeinde die Anlageform so wählen, dass sie einen größtmöglichen
Ertrag abwirft, wobei auf eine ausreichende Sicherheit zu achten ist.“
§
32 der kommunalen Haushaltsverordnung verlangt vom Hauptverwaltungsbeamten
nähere Vorschriften unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten, um die
ordnungsgemäße Erledigung der Aufgaben der Finanzbuchhaltung unter besonderer
Berücksichtigung des Umgangs mit Zahlungsmitteln sowie die Verwahrung und
Verwaltung von Wertgegenständen sicherzustellen.“ Aus diesen gerade zitierten
Paragraphen ergibt sich eine Dienstanweisung, die es bei uns gibt, die sich
„Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung und Zahlungsabwicklung“ nennt und
die nach der Einführung des NKF eingeführt wurde. Tagesgeschäft des für die
Zahlungsabwicklung verantwortlichen Kassenleiters: Liquiditätsplanung und Sicherung, d. h.
vorhergesehene Auszahlungs- oder Auszahlungstermine im Blick haben. Liquiditätsflüsse
und –planung täglich modifizieren, kurzfristig nicht benötigten
Liquiditätsumfang ermitteln und zur Anlage für Tages- oder Festgelder zur
Verfügung zu stellen. Insbesondere § 13 der Dienstanweisung heißt es „Über die
Einrichtung weiterer Konten auch Spar-und Festgeldkonten entscheidet für die
Zahlungsabwicklung der
Kassenaufsichtsbeamte.“
Darüber
hinaus haben wir natürlich interne Vorgaben, wie so eine Geldanlage abläuft.
Erstens werden natürlich Vergleichsangebote durch mehrere Vermittler eingeholt.
Die vorliegenden Angebote werden geprüft unter Hinzunahme von Ratingagenturen,
wie gerade vom Rechtsanwalt Herrn Dr. Weinreich geschildert. Ebenfalls prüfen
wir Jahresabschlussberichte und Prüfungsberichte. In diesem Fall war es der
Geschäftsbericht und der Bilanzbericht der im Bundesanzeiger veröffentlicht
wurde aus dem Jahre 2019, der der Bank ein uneingeschränktes und positives
Ergebnis bescheinigt. Danach werden die Ergebnisse, die wir dort vorgefunden
haben, zu einem Vorschlag formuliert. Dieser wird gesichtet und die
wesentlichen Inhalte werden dem Leiter der Finanzbuchhaltung vorgelegt. Wenn
beide zu dem Ergebnis kommen, dass es eine gute Anlage ist, wird die Vorlage
der Kämmerei, sprich der Kämmerer/Kämmerin zur Genehmigung vorgelegt. Der
Bürgermeister wird informiert durch die Kämmerin oder Kassenleiter. Danach,
wenn nötig, wenn nicht eine neue Geschäftsbeziehung, werden die
Kontoeinrichtungen unterzeichnet vom Bürgermeister und alles getan, damit
nötige Kontodaten zur Verfügung stehen, wird dann der Geschäftsabschluss durch
die Kämmerin oder den Bürgermeister abgezeichnet. Das ist der grobe Weg, der
dazu führt, wie wir mit kurzfristigen Geldanlagen umgehen.
Was
haben wir bisher gemacht? Wir haben gerade gehört, am 3. März ist das
Moratorium ausgesprochen worden. Wir haben an dem darauffolgenden Freitag die
örtliche Rechnungsprüfung informiert. Wir haben die Kommunalaufsicht informiert
und wir haben am gleichen Vormittag auch die Fraktionsvorsitzenden eingeladen,
um über den Tatbestand, dass wir 6 Mio. Euro bei Greensill angelegt haben und
drohen zu verfallen, informiert. Wir haben auch die Presse eingeladen.
Mittlerweile gibt es auch einen Antrag der CDU, externe Prüfer hinzuzuziehen,
da haben wir die GPA NRW beauftragt, uns ein Angebot zu unterbreiten. Die GPA
NRW hat kein Angebot abgegeben. Zu den Gründen kann und möchte ich nicht weiter
eingehen. Man hat uns empfohlen, eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu
beauftragen. Das haben wir dann in der letzten Woche auch getan. Wir haben erst
einmal Angebote eingeholt. Wir warten noch auf zwei Angebote, ein Angebot liegt
vor. Sobald die Angebote vorliegen, werden wir dann auch mit der externen
Prüfung beginnen. In der letzten Woche, am 15.03., hat ein erstes Treffen von
26 betroffenen Kommunen gegeben. Mittlerweise ist die Arbeitsgruppe auf 34
angewachsen. Herr Dr. Weinreich hat ja gerade erwähnt, das Land Thüringen ist
mit 50 Mio. Euro betroffen, die auch der Arbeitsgruppe angehören. Es hat mittlerweile
zwei Videokonferenzen gegeben, auch ist am 16.03. durch das Amtsgericht Bremen
das Insolvenzverfahren eröffnete worden und es ist auch der Gläubigerausschuss
besetzt worden. Der Gläubigerausschuss ist mit fünf Personen besetzt, darunter
auch die Rechtsanwaltskanzlei Eckert. Die Rechtsanwaltskanzlei Eckert wird
wahrscheinlich die 34 Kommunen mit insgesamt 327 Mio. Euro im
Insolvenzverfahren vertreten. Darüber hinaus wird ein Gutachten erstellt über
die Möglichkeiten, die uns rechtlich bleiben für weitere Schritte gegen die
BaFin und gegen den Finanzvermittler. Jetzt wird geprüft und wir warten auf ein
entsprechendes Ergebnis, um dann mit den anderen Kommunen zu prüfen, inwieweit
wir dort weiter tätig sein können und wollen. Ich halte es für einen großen
Vorteil, dass die Rechtsanwaltskanzlei Eckert uns auch im Gläubigerausschuss
vertreten wird. Das macht vielleicht noch einen kleinen Wissensvorsprung aus
und bringt uns an eine bessere Position. Das wäre meine Abfolge, was ich dazu
zu sagen hätte und würde jetzt Frau Goertz die Möglichkeit geben, über
haushaltsrechtliche Auswirkungen zu berichten.“
Stadtkämmerin
Frau Melanie Goertz:
„Zunächst
würde ich ganz gerne einige Begrifflichkeiten klären. Der Presse konnte ich
entnehmen, dass die Stadt Emmerich am Rhein in die Haushaltssicherung rutscht.
Dem ist nicht so, das möchte ich gerne hier noch einmal darstellen. Es ist so,
dass eine Kommune ein Haushaltssicherungskonzept aufstellen muss, wenn zwei
Voraussetzungen erfüllt sind. Das eine ist die Ausgleichsrücklage, diese muss
vollständig ausgebraucht sein und dann gibt es drei verschiedene Möglichkeiten,
das eine ist die Verringerung der allgemeinen Rücklage, um mehr als ein Viertel
in einem Jahr. Ich bleibe mal bei diesem Beispiel. Die Ausgleichsrücklage der
Stadt Emmerich am Rhein am Rhein beträgt derzeit 29 Mio. Euro und das ist
vorsichtig geschätzt. Der Jahresabschluss 2019 und der Jahresabschluss 2020
sind in dieser Zahl recht vorsichtig geschätzt. Ein Viertel der Allgemeinen
Rücklage würde jetzt nach aktuellem Stand bei 128 Mio. Allgemeine Rücklage 32
Mio. ausmachen. Das heißt, die Stadt Emmerich am Rhein am Rhein müsste in
diesem Jahr einen Jahresfehlbetrag von über 60 Mio. Euro erwirtschaften oder
nicht erwirtschaften. Da sind wir ganz weit von entfernt. Das zum einen. Der
Vollständigkeit halber muss ich noch dazu sagen, dass, wenn die
Ausgleichsrücklage aufgebraucht ist, dann würde der Kreis Kleve als
Kommunalaufsicht, den Haushalt genehmigen müssen. Im Moment sind wir im
Anzeigeverfahren und sobald die Ausgleichsrücklage aufgebraucht ist, müsste der
Kreis genehmigen.
Die
Ausgleichsrücklage, das habe ich gerade erwähnt, beträgt etwa 29 Mio. Euro und
würde nach jetziger Haushaltsplanung, hier reichen vier Jahre, plus dieser 6
Mio. Euro, die gerade hier für heute auf der Tagesordnung stehen.
Den
zweiten Begriff, den ich noch einmal erläutern möchte, ist der Begriff der
Haushaltssperre. Der Antrag der CDU-Fraktion vom 08.03. der eine freiwillige
Haushaltssperre erwähnt. Es gibt zwei Möglichkeiten. Zum einen kann der Rat die
Inanspruchnahme von Ermächtigungen sperren. Hierzu müsste konkret gesagt
werden, welche Ermächtigungen Sie gesperrt haben möchten und in welcher Höhe.
Dieses ist jetzt im Rahmen der Haushaltsplanung bei der zweiten Jugendeinrichtung
geschehen. So müsse das dann dargestellt werden.
Dann
gibt es noch die Möglichkeit, dass der Kämmerer nach der Kommunalen
Haushalsverordnung NRW ebenfalls Ermächtigungen sperrt. Das würde dann so
ablaufen, dass auch konkrete Maßnahmen gesperrt werden und Sie als Rat in der
nächsten Ratssitzung hierüber auch informiert werden. Diese beiden
Möglichkeiten sind der Grund, warum auch verwaltungsseitig in der Vorlage
vorgeschlagen wurde, dass eine Arbeitsgruppe Haushalt eingerichtet wird, damit
Vertreter des Rates und der Verwaltung sich an einen Tisch setzen, um gemeinsam
kurzfristig zu entscheiden, ob Maßnahmen verschoben werden, aber eben auch –
und das wäre mir besonders wichtig – diese langfristigen Ziele auch nicht außer
Acht zu lassen.
Das
ist nämlich das, worüber man in den letzten zwei Haushaltsplanberatungen
gesprochen hat, dass man diese Entwicklung ganz unabhängig von dem
Schadensereignis das auf die Stadt Emmerich am Rhein zurollt, entsprechend
aufhält.
Dann
wollte ich Ihnen gerne die bilanzielle Betrachtung Greensill einmal darstellen,
um Ihnen einmal vor Augen führen, was bilanziell gesehen passiert. Festgelder
sind unter den liquiden Mitteln zu finden, Sie sehen das hier in fett gedruckt.
Das Insolvenzverfahren, haben Herr Dr. Weinreich und Herr Hinze erwähnt, ist
eröffnet. In dem Moment, in dem das Verfahren eröffnet wird, entstehen aus den
liquiden Mitteln eine Forderung. Es ist eine Umbuchung erforderlich.
Forderungen sind mit dem Nominalbetrag anzusetzen, d. h. wenn ein Ausfallrisiko
besteht, muss das auch in der Bilanz dargestellt werden. Die Forderung bleibt
in der gleichen Höhe bestehen, aber es wird eine sogenannte
Einzelwertberichtigung vorgenommen. Diese Einzelwertberichtigung ist ein
Aufwand aus Wertberichtigungen. Dieser Aufwand würde in dem Fall den
Jahresfehlbetrag, der jetzt geplant ist, entsprechend erhöhen. Dieser Aufwand
aus Wertberichtigung wird nicht 6 Mio. sein. Dieser Aufwand aus
Wertberichtigung wird entsprechend niedriger sein. Wie hoch, kann ich Ihnen im
Moment noch nicht sagen, da benötigen wird Informationen vom
Insolvenzverwalter, was sich im Laufe des Verfahrens auch ändern kann, aber ein
Nachtrag wird wahrscheinlich. Nach der Gemeindeordnung in Verbindung mit der
Haushaltssatzung der Stadt Emmerich am Rhein ist bei einem voraussichtlichen
erhöhten Fehlbetrag von über 3,5 Mio. Euro ein Nachtrag zu erstellen. Das wäre
dann für mich auch ein Anliegen an die Arbeitsgruppe Haushalt. Wenn ein
Nachtrag erstellt wird, können auch noch andere Maßnahmen, die die AG Haushalt
gewinnt, abgebildet werden. Ich habe Ihnen hier noch einmal dargestellt, was
das eigentlich in Bezug auf Ergebnis- und Finanzplanung bedeutet. Finanzplanung
insbesondere hinsichtlich geplanter Investitionen. Wie gerade schon genannt,
ist diese Wertberichtigung ein Aufwand. Das bedeutet, dieser Aufwand erhöht den
Jahresfehlbetrag, die Ergebniszahlung. Wir sind hier im konsumtiven Bereich.
Bei der Investitionsplanung ist es so, dass die Haushaltplanung vorsieht, dass
man entsprechende Auszahlungen aus Investitionen hat. Davon werden
entsprechende Einzahlungen aus Zuwendungen und Beträgen - abgezogen und dieser
saldierte Betrag wird in die
Haushaltsplanung eingestellt.
Das
sieht der Haushalt 2021 jetzt auch so vor. Wenn man jetzt auf eine Investition
verzichtet, man hat eine geringere Auszahlung, auf der anderen Seite muss man
auch die Kreditaufnahme reduzieren und man eine geringere Einzahlung. Unterm
Strich bringt es nichts, es ist ein plus minus null Spiel. Der Verzicht auf
eine Investition in diesem Jahr oder im nächsten Jahr hat keinen Einfluss auf
die Ergebnisplanung und auch nicht auf die Finanzplanung. Das letzte, was ich
Ihnen noch darstellen möchte, bzw. möchte ich darauf hinweisen. Die zweite
Veränderungsliste zum Haushalt 2020. Die hier dargestellte Position sah den
Erwerb von Investmentzertifikaten vor. Ich habe Ihnen hier einige Erläuterungen
gegeben, warum das im Haushalt eingestellt wird und Sie haben dem mit der
Verabschiedung des Haushaltes zugestimmt. Was hier steht ist der Erwerb von
Investmentzertifikaten. Nämlich Erwerbe vom KVR-Fonds. Dieser Fonds als
solches, ist vom Anlageprodukt risikoreicher als ein Festgeld oder ein
Tagesgeld. Trotzdem halte ich diese Anlagefonds für sehr sicher. Es ist eine
Anlageform der Rheinischen Versorgungskasse und ist ein gemischter Spezialfonds
aus Aktien und Renten, von daher eben vom Produkt her risikoreicher. Das Ziel
des Ganzen, das habe ich auch damals deutlich gemacht ist, ist, dass man einen
Kapitalstock aufbaut, nämlich zur Finanzierung von zukünftigen Versorgungslasten.
Wir haben diese Ermächtigungen auch genutzt und haben im November 2020 einen
Betrag von 1,5 Mio. dort zugeführt. Der Bestand dieses Fonds beträgt jetzt
knapp über 3 Mio. Euro. Wie gesagt, ich halte diesen Fonds für weiterhin sehr
sicher, auch wichtig für die Zukunft der Finanzen der Stadt Emmerich am Rhein,
denn irgendwann müssen entsprechende Versorgungsleistungen oder Rückstellungen,
die in der Bilanz abgebildet sind, finanziert werden. Und das ist ein Fonds,
der das entsprechend auffangen kann und dementsprechend auch sukzessive
aufgebaut werden sollte.“
Bürgermeister
Peter Hinze:
„Sie
konnten entnehmen, dass auch in der Vorlage einige Fragen von CDU- und SPD
schon beantwortet wurden. Wenn weitere Fragen sind haben wir ja nachher noch
den Block „Fragestellungen“. Vielleicht noch einige Ergänzungen von mir.
Zeitlicher Ablauf, wann das Geld angelegt worden ist. Es hat im Februar eine
Einlage gegeben von 1 Mio. Euro, die eine Laufzeit bis Oktober 2020 hatte und
eine Verzinsung von 0,12 Prozent. Im Oktober hat es von uns eine Anfrage
gegeben zur Verlängerung der Einlage mit einer Verzinsung von 0,08 % bis Ende
Mai 2021. Das habe ich extra noch einmal erwähnt, da überwiegend die Rede davon
ist, dass man sich bei Greensill mit überhöhten Zinsgutschriften hat fangen
lassen. Ich glaube, die Zinssätze machen deutlich, dass das nicht der Fall ist.
Die 5 Mio., die wir am 22.02. überwiesen haben, hätten einen Zinssatz von 0,0 %
gehabt. Dies macht deutlich, dass wir im
Grunde genommen auf einem guten Weg waren, dort Negativzinsen, die z. B. bei
der Sparkasse mit 0,5 % zu Buche schlagen, hätten vermeiden wollen.
Gut.
Ich würde jetzt vorschlagen, dass wir dann den Punkt aufrufen, die
„Fragestunde“. Es war der Antrag nach der Größe der Fraktionen die Fragen abzuarbeiten.
Dann wäre jetzt die CDU-Fraktion mit ihrem Fragenkatalog an der Reihe.“
Mitglied
Dr. Reintjes:
„Für
die CDU-Fraktion werden die Ratsmitglieder Sigmar Peters und Tim Krebber sowie
die Ratsfrau Irmgard Kulka die Fragen vortragen.“
Mitglied
Krebber:
„Sehr
geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, in den letzten
Jahren haben mehrere Kommunen die Anlagen bei der Greensill Bank extern prüfen
lassen und zumeist von einer Anlage abgesehen. Eine große deutsche Kommune hat
dazu bereits 2019 die renomierte Indepedent-Credit AG mit einer Prüfung beauftragt.
Folgende
Feststellungen wurden bereits 2019 getroffen von dieser Prüfungsagentur. Rating
BB, was nahe am Ramschniveau ist, intransparentes Geschäftsmodell. Es gab keine
Anhaltspunkte nach welchen Risiko-Ertrags-Kriterien die Greensill Bank agiert.
Es besteht ein mutmaßlich höheres Kreditrisikoprofil als bei anderen Banken.
Sehr
geehrter Herr Bürgermeister, Sie sprachen in einem NRZ-Interview wörtliche
davon, dass Ihnen die Greensill Bank keine unbekannte Bank sei und dass Sie
über den Finanzvermittler und Eigenrecherchen gesicherte Informationen über den
Zustand der Bank erhalten haben. Wie erklären Sie sich, dass andere
Bürgermeister und Kommunen offensichtlich im Rahmen einer Prüfung zu
entgegengesetzten Feststellungen gekommen sind?“
Bürgermeister
Hinze:
„Wir
haben selbstverständlich, das was uns zur Verfügung steht, nämlich die Aussage
der Rating-Agentur aktuell verglichen. Wir haben uns den Bilanzbericht aus dem
Jahre 2019 angeschaut, wo es dann heißt, worin auch noch mal auf die
Coronakrise eingegangen wird, da gibt es eine Gesamtaussage zum
Jahresabschluss: Für das Geschäftsjahr 2020 erwarten wir auf Grundlage der
Planungen ein positives Ergebnis von mind. 75 Mio. vor Steuern. Aufgrund der
guten Kapitalausstattung ist die GB auch in schweren Kristen gut
aufgestellt. Die Überlebensfähigkeit ist
derzeit bei einer Ausweitung der Krise nicht gefährdet. Da hat es gerade auch
noch von Herrn Dr. Weinreich den Inhalt gegeben, dass die Ratingziffer des
letzten Ratings A war. Von daher war das für uns in der Prüfung, vielleicht
kann Frau Goertz das noch ergänzen, eine Aussage dieses Geschäft einzugehen.“
Stadtkämmerin
Frau Goertz:
„Es
ist selbstredend, man jemanden damit beauftragten, Dinge zu prüfen Das muss man
ganz ehrlich sagen, das kostet natürlich auch wieder Geld. Auch einen
Anlageberater einzukaufen, kostet Geld. Es ist so, dass hier kurzfristige
Anlagen getätigt werden. Wir reden nicht über den langfristigen Bereich, wo
mehrere Millionen über mehrere Jahre, 3 bis 5 Jahre angelegt werden. Ich habe
auch gesehen, dass z. B. Osnabrück in diese Pensionsverpflichtungen, von denen
ich gerade gesprochen habe, Millionen angelegt hat. Davon reden wir nicht,
sondern wir reden von kurzfristigen Liquiditätsüberschüssen, um Negativzinsen
zu vermeiden.
Mitglied
Krebber:
„Dazu
direkt. Wir haben natürlich recherchiert und uns ist dabei nicht bekannt
geworden, dass einer der drei großen Ratingagenturen tatsächlich die Greensill
Bank geratet hat, sondern wir haben nur feststellen können, dass ein relativ
kleiner Anbieter halt dieses Rating durchgeführt hat. Hat das nicht Fragen
innerhalb der Verwaltung aufgeworfen, dass es nur dieses eine Rating gibt?“
Stadtkämmerin
Frau Goertz:
„Nein,
weil die Vorgabe eine unabhängige Ratingagentur war und soweit ich weiß, ich
habe es jetzt nicht dabei, zahlreiche andere Vermittler haben mir auch den Hinweis
gegeben, Greensill. Und da war dann z. B. auch Moody`s unter anderem
dargestellt. Von daher kann ich das jetzt nicht ganz nachvollziehen. Von den
anderen kann ich es nicht sagen, aber ich weiß, dass von anderen
Finanzvermittlern auch Moody`s angegeben wurde und da müsste ich tatsächlich
noch einmal nachprüfen, aber das ist das, was mir noch bekannt ist. „
Mitglied
Peters:
„Sehr
geehrter Herr Bürgermeister, in dem gerade vom Kollegen Krebber erwähnten
NRZ-Interview sagten Sie wörtlich ‚Wir haben uns natürlich auch das Rating, die
Bilanz und das Geschäftsmodell des Unternehmens angeschaut, bevor wir Geld
angelegt haben.‘
Bereits
im August 2020 häuften sich Medienberichte, u. a. von der Nachrichtenagentur
Bloomberg, in denen Bedenken am Geschäftsmodell der Greensill Bank geäußert
wurden. Das Bremer Regionalmagazin Buiten und Binnen verwies im November
darauf, dass die BaFin und der Einlagensicherungsfond des Bundesverbandes
Deutsche Banken die Greensill Bank beobachten. Finanzjournalist Christian
Kirchner schreibt ‚Die Verantwortlichen in den Kommunen hätten einmal googeln
müssen, dann hätten sie die alarmierenden Berichte über die Greensill Bank
sofort gefunden.‘ Wie Sie selbst in der NRZ gesagt haben wurde ja recherchiert.
Waren Ihnen die vorgenannten Berichte, insbesondere zu den dubiosen Geschäften
der Greensill Bank aus 2020, bekannt und wenn ja, wieso haben Sie gleichwohl
noch im Februar 2021 die Anlage von weiteren 5 Mio. Steuergeldern gebilligt?
Sind die Details der Recherche dokumentiert und einsehbar?“
Bürgermeister
Hinze:
„Sie
hatten ja selber gestern Akteneinsicht, dann gehe ich davon aus, dass Sie sich
darüber ein Bild gemacht haben. Sie haben gerade erwähnt, dass die
verschiedenen Finanzberichterstatter und Finanzzeitungen das eine oder andere
zur Aussage gebracht haben. Es gibt die Finanzszene von Oktober 2020. Da wird
z. B. gesagt ‚Wenn Sie Geld zur stocksoliden Bremer Greensill Bank tragen
möchten, kann er draußen zusätzlich einen Bonus abstauben. Das ist ein Hinweis
für Privatanleger, aber es zeigt auch, dass es die unterschiedlichsten Aussagen
gibt zur Greensill Bank. die man die natürlich googeln kann, wie weit diese
Angaben verlässlich sind, das ist dann wieder die zweite Frage.“
Mitglied
Krebber:
„Sehr
geehrter Herr Bürgermeister, die Ratingagentur Scope hat das Rating der
Greensill Bank im September von A- auf dreifach B abgesenkt und eine deutlich
negative Prognose für das Folgejahr 2021 gegeben. War Ihnen dieses Down Rating
bekannt und wenn ja, warum haben sie trotzt des Down Rating und der
Negativprognose noch im Februar d. J. die Anlage von weiteren 5 Mio. Euro
gebilligt? Sie hatten hier trotz der deutlichen Abwertung keinerlei Bedenken?“
Bürgermeister
Hinze:
„Dazu
hätte mir das bekannt sein müssen. Das war mir nicht bekannt und ich und auch
Frau Goertz haben das schon einmal gesagt, was wir zum Zeitpunkt der Anlage
gemacht haben. Konkreter kann das Frau Goertz auch noch einmal beantworten.“
Stadtkämmerin
Frau Goertz:
„Zum
einen war das ein Down Rating von A- auf BBB +. Das ist eine Stufe und das ist
immer noch überdurchschnittlich und immer noch besser als eine Deutsche Bank
oder eine Commerzbank.“
Mitglied
Peters:
„Wie
Sie selbst sagen, haben Sie die Bilanz der Bank geprüft. Ihnen wird bei der
eigenen Recherche sicher aufgefallen sein, dass die Bank ihre Bilanzsumme
binnen zwei Jahren mehr als verelffacht hat. Finanzexperten sprechen hier von
einem einmaligen Vorgang. Welche Schlüsse haben Sie im Rahmen der Prüfung aus ihrem
offenkundig fragwürdigen Megawachstum der Greensill Bank gezogen? Sind die
Details Ihrer Bilanzprüfung dokumentiert und einsehbar?“
Stadtkämmerin
Frau Goertz:
„Wir
sind und das muss ich jetzt einmal ganz klar sagen, keine Wirtschaftsexperten,
Bilanzanalysten oder Sonstiges. Man hat sich die Bilanzen angesehen und man hat
sich den Jahresprüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft angeschaut.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ebner und Stolz, Herr Hinze hat es gerade
schon zitiert, die eine durchaus positive Darstellung gegeben hat. Es gab
uneingeschränkte Bestätigungsvermerke, es gab uneingeschränkte
Abhängigkeitsberichte und darauf hat man vertraut. Wie gesagt, wir sind keine
Finanzexperten, wir sind keine Bilanzanalysten und wir müssen auf unabhängige
Ratingagenturen
und auch Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vertrauen können. Ansonsten würde
auch ein Fachbereich Finanzen aus wesentlich mehr Mitarbeitern bestehen
müssen.“
Mitglied
Peters:
„Der
Runderlass des Innenministeriums Kommunales Haushaltsrecht, Anlage von Kapital
durch Gemeinden und Gemeindeverbände (Kommunale Kapitalanlagen) aus dem Jahre
2012 hat gesagt: ‚emnach hat die Anlage von Kapital mit der gebotenen
Sachkenntnis und Sorgfalt zu erfolgen. Bei den Kapitalanlagen sollten die möglichen
Risiken bekannt begrenzt und beherrschbar sein. Dieser Maßstab ist auch bei der
Einlage von Kapital in private Institute, bei denen es nicht durch ein
Einlagensicherungssystem geschützt ist, oder in Kreditinstitute ohne ein
institutsbezogenes Sicherungssystem anzulegen. Eine diversifizierte
Anlagestrategie kann mögliche Risiken begrenzen, die örtlichen
Anlageentscheidungen sind ausreichend zu dokumentieren. Sie können auch Dritte
mit der Anlage von Kapital sowie mit der Bewertung der Chancen und Risiken von
Anlageformen beauftragen. Diese Beauftragung entbindet jedoch die Gemeinden und
Gemeindeverbände nicht von der Gesamtverantwortung für die Anlage ihres
Kapitals. Aus Gründen der Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Ablaufprozesses
bei der Anlage von Kapital wird der Erlass einer örtlichen Anlagerichtlinie
empfohlen. In dieser können unter Berücksichtigung der örtlichen Bedürfnisse
unter anderem auch Verantwortlichkeiten und Entscheidungsbefugnisse festgelegt
werden.‘
Der
Erlass wurde 2017 explizit um den Passus, ich zitiere ‚Dieser Maßstab ist auch
bei der Einlage von Kapital in private Kreditinstitute, bei denen es nicht
durch ein Einlagensicherungssystem geschützt ist oder in Kreditinstitute ohne
ein institutsbezogenes Sicherungssystem anzulegen. Eine diversifizierte Anlagestrategie kann
mögliche Risiken begrenzen.‘ erweitert worden. Das zuständige Ministerium sowie
die Ministerin haben am 19.03.2021 auf Anfrage im Landtag NRW klargestellt,
dass der Erlass Gültigkeit für alle denkbaren Anlageformen hat. Hierzu folgende
Fragen: Ist Ihnen der Erlass und auch die Anpassung aus 2017 bekannt? Sehen Sie
vor dem Hintergrund des Erlasses die geforderte Prüfungs- und Sorgfaltspflicht
als erfüllt an? Gibt es im Rahmen des Investitionscontrollings eine Risikobewertung?
Wieso haben Sie den Erlass nicht zum Anlass genommen, eine Anlagenrichtlinie,
so wie dieser Erlass es empfiehlt, für die Stadt Emmerich am Rhein am Rhein zu
erlassen und der Erlass empfiehlt dezidiert eine diversifizierte
Anlagestrategie. Denken Sie, die Anlage von 6 Mio. Steuergelder und damit gut
einem Drittel der liquiden Mittel der Stadt Emmerich am Rhein bei einer Bank,
welche bekanntermaßen über keine Anlagenabsicherung verfügt, ist diversifiziert
und risikogerecht?“
Bürgermeister
Hinze:
„Gut,
Sie haben jetzt lange aus dem Runderlass des Ministeriums zitiert. Sie haben
den Anfang aber dann auch weggelassen. „Die Gemeinden und Gemeindeverbände
können liquide Mittel, die nicht zur Sicherung der Liquidität und zur
Zahlungsabwicklung benötigt werden, längerfristig anlegen.
Sie
haben bei der Anlage dieses Kapitals auf eine ausreichende Sicherheit etc. zu achten und hier bezieht sich der
Runderlass ausdrücklich auf „längerfristige Kapitalanlagen“. Die Stadt Emmerich
am Rhein ist nicht in der Lage und finanziell so komfortabel ausgestattet, dass
wir uns über längerfristige Kapitalanlagen Gedanken machen müssen, weil es bei
der Stadt Emmerich am Rhein keine langfristigen Anlagen gibt.
Ich
weiß nicht, ob die Stadtkämmerin dazu noch etwas zu sagen will, auf jeden Fall
ist das noch einmal die Antwort auf den von Ihnen zitierten Runderlass.“
Mitglied
Krebber:
„Sehr
geehrter Herr Bürgermeister von Ihnen wird öffentlich oftmals auf die anderen
betroffenen Kommunen verwiesen, getreu dem Motto, geteiltes Leid ist halbes
Leid. In Deutschland gibt es 10.799 Städte und Gemeinden. Stand heute haben
lediglich 30 von 10.799 Kommunen in Deutschland Geld bei Greensill angelegt und
verloren. Im Klartext, es haben nur 0,28 % der deutschen Kommunen Geld bei Greensill
angelegt. Es mehren sich Berichte, dass viele Kommunen nach einer Prüfung und
auch Beratung örtlicher Banken von einer Anlage bei Greensill abgesehen haben.
In Nordrhein-Westfalen sind lediglich vier Kommunen betroffen. Vier von 423
Kommunen in NRW. Auch sind nicht mal 1 % der Kommunen im gesamten NRW. Haben
Sie eine Erklärung dafür, dass ausgerechnet Emmerich am Rhein zu den 0,28 % der
bundesweit betroffenen Kommunen zählt? Ist das nicht doch ein Anhaltspunkt für
eine mangelhafte oder fehlende Prüfung des Sachverhalts vor Ort?“
Bürgermeister
Hinze:
„Fairer
wäre es gewesen, wenn Sie, als die Zahl 10.799 zur Hand genommen hätten, die
Kommunen abgezogen hätten, die in der Haushaltssicherung sind, die Kommunen
abgezogen, die gar nicht über liquide Mittel verfügen und die Kommunen
abziehen, die bereits in der Vergangenheit doch erfolgreiche Geschäfte mit der
Greensill Bank gemacht hätten. Das wäre dann eine faire Vergleichszahl, die ich
aber so nicht beantworten kann, weil sie, glaube ich, nicht ganz fair ist, wie
Sie sie geschildert haben.“
Mitglied
Krebber:
„Selbst,
wenn wir diese Zahl abziehen würden, reduzieren wir es mal auf die Hälfte, dann
wären es immer noch 1 Prozent, die Frage würde ich dann wiederholen, wenn es
nicht 0,28 %, sondern 1 % wäre?“
Bürgermeister
Hinze:
„Ich
will mich da gar nicht auf Zahlen festlegen, natürlich sind es, nach meiner
Kenntnis, 34 Kommunen, die sich zusammengetan haben, das ist weit weg von
10.799, aber wenn ich sehe, das soll auch nichts entschuldigen, dass das Land
Thüringen 50 Mio. bei der Greensill Bank angelegt hat und das auch noch im
letzten Monat, über ein gesamtes Finanzministerium verfügt, dann frage ich mich
schon, was Sie mit dieser Frage bezwecken wollen. „
Mitglied
Krebber:
„Dann
kann ich gleich die nächste Frage stellen. Wenn man den Verlust der
Steuergelder im Verhältnis auf die Kommunengröße, dann würde die Stadt Monheim
ausgeklammert, das ist ein Sonderfall, da ergibt sich für die Kommunen in NRW
das folgende Bild: Stadt Köln hat 15 Mio. angelegt, das ist ein
Pro-Kopf-Verlust von 15 Euro, die Stadt Marsberg hat 2,5 Mio. Euro angelegt,
das ist ein Pro-Kopf-Verlust von 95 Euro und die Stadt Emmerich am Rhein hat 6
Mio. Euro angelegt. Das ist ein Pro-Kopf-Verlust von 200 Euro.
Unter
der Voraussetzung, wie gesagt Monheim ist ausgeklammert, ist Emmerich die am
schlimmsten betroffene Kommune in NRW und alle Emmericherinnen und Emmericher,
egal ob jung oder alt, haben einen Verlust von 200 Euro erlitten und da stellt
sich auch wieder die Frage, ob da z. B. die Klumpenrisiken bei der
Anlagestrategie ausreichend gewürdigt worden sind?“
Bürgermeister
Hinze:
„Ich
weiß, dass Sie aus Ihrer beruflichen Qualifizierung heraus sehr versiert sind
im Lesen von Bilanzen. Das ist mir bekannt. Wir haben diese Geldeinlagen natürlich
nicht vorher so geplant nach dem Motto, was könnte das Pro-Kopf bedeuten, weil
wir davon ausgegangen sind, dass wir das Geld, am Ende des Tages, wir reden von
einer Geldeinlage von drei Monaten, auch am Ende des Tages wieder
zurückbekommen.“
Mitglied
Peters:
„Sehr
geehrter Herr Bürgermeister, seit dem 01.10.2017 wird das kommunale Guthaben
nicht mehr durch den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Deutscher
Banken geschützt, was allgemein bekannt ist. Wie eine Umfrage des Fachmagazins
„Der Neue Kämmerer“ zeigt, gaben bereits 2018
81 Prozent der Kämmerer an, ihre Anlagestrategie zu ändern. Der genannte
Grund der Kämmerer im Fachmagazin war das fehlende Wissen und Know How, das
Ausfallrisiko einer Bank seriös zu beurteilen. Es geht die Devise Sicherheit
vor Ertrag. Wieso haben Sie nicht nach dem Grundsatz „Sicherheit vor Ertrag“
gehandelt und das Geld bei einer der örtlichen Genossenschaftsbanken oder
Sparkasse angelegt? Wieso dachten Sie, dass es Ihnen möglich sei, das
Ausfallrisiko seriös zu beurteilen wo doch 81 % der befragten Kämmerer in ganz
Deutschland sich offensichtlich nicht dazu imstande sahen. Ist Ihre
Risikobeurteilung dokumentiert und einsehbar?“
Stadtkämmerin
Frau Goertz:
„Ich
hätte gerne Ende 2020 noch einmal so eine Umfrage gehabt, denn dieses
Verwahrentgeldproblem, so nenne ich es einmal, das gab es 2018 noch nicht in
der Form. Ach die Stadt Emmerich am Rhein ist relativ lange in den Genuss
gekommen, keine Verwahrentgelte zu zahlen bei verschiedenen Girokonten mit
denen die Stadt Emmerich am Rhein Geschäftsbeziehungen hatte. Es ist so, dass
gerade ab dem Jahr 2019 Verwahrentgelte gestiegen bzw. Verwahrentgelte
aufgetreten sind, dass Freibeträge wesentlich gesunken sind und von daher, das
ist eine Situation, die nicht nur in Emmerich am Rhein so ist, sondern auch in
anderen Kommunen. Von daher ist das sicherlich eine entsprechende Umfrage, die
auch im Jahr 2018 repräsentativ war. Ich weiß nicht, wie es jetzt Ende 2020
ausgesehen hätte. Ich möchte nur deutlich machen, dass die Stadt Emmerich am
Rhein seit etwa 2019 über sehr gute Liquidität verfügt und die entsprechenden
Banken hohe Verwahrentgelte nehmen. Das bedeutet, Negativzinsen in einem sehr
hohen Niveau. Im letzten Jahr hat die Stadt Emmerich teilweise über etwa 20
Mio. Euro auf den Girokonten verfügt. Wenn Sie sich das zusammenrechnen, ist
das schon ein großer Bereich eines Negativzinssatzes und Verwahrentgelte, die
zu begleichen waren.“
Mitglied
Krebber:
„Das
setzt aber den Zinssatz von 0,0 %, der von der Greensill Bank angeboten wurde,
ja doch in ein ganz anderes Licht, weil er extrem hoch oder etwa nicht?“
Stadtkämmerin
Goertz:
„Im
Vergleich nicht, denn wir hatten immer wieder solche Angebote, nicht wir
persönlich, sondern es gab immer wieder solche Angebote, auch im letzten Jahr.
Es sind schon mal kurzfristig 5 Mio. Euro so angelegt worden, als Festgeld und
das war nicht bei der Greensill Bank und da haben wir sogar einen positiven
Zinssatz erreichen können.“
Mitglied
Peters:
„Zwei
Fragen hätte ich dann noch. Sehr geehrter Herr Bürgermeister, Sie machen
öffentlich für den großen Verlust von 6 Mio. Euro das Versagen der
Bankenaufsicht verantwortlich. In den letzten Tagen haben sich zahlreiche
Finanzexperten, das Land NRW sowie die BaFin ebenso zum Thema geäußert und
sehen die Verantwortung im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung und vor dem
Hintergrund der geltenden Erlasslage in NRW auch bei den Stadtkämmerern und
Bürgermeistern der betroffenen Kommunen. Sind Sie nach wie vor der Auffassung,
dass die Stadt Emmerich am Rhein im vorliegenden Fall keinerlei Verantwortung
trifft?“
Bürgermeister
Hinze:
„Deswegen
haben wir genau die örtliche Rechnungsprüfung eingeschaltet. Ich hatte gerade
nochmal geschildert, wann wir das gemacht haben. Wir haben die Kommunalaufsicht
informiert, wir haben vor, einen externen Wirtschaftsprüfer damit zu
beauftragen, um genau die Fragen zu beantworten, ob es an irgendeinem Punkt
eine Verfehlung unsererseits gegeben hat oder wo Mängel oder Schwachpunkte
gewesen sind. Das bleibt abzuwarten. Wenn die Ergebnisse vorliegen, werden die
Fragen auch beantwortet.“
Mitglied
Peters:
„Letzte
Frage meinerseits. Halten Sie es vor dem Hintergrund, dass Sie und die Kämmerin
ggfs. befangen sind, für opportun, dass Sie die weiteren Gespräche mit den
betroffenen Kommunen ohne Hinzuziehung weiterer Personen führen und in der
Sache weiter aktiv sind?“
Bürgermeister
Hinze:
„Ja.“
Mitglied
Kulka:
„Sehr
geehrter Herr Bürgermeister, Sie beziehen sich in der Ratsvorlage auf die
Dienstanweisung zur Finanzbuchhaltung und Zahlungsabwicklung, die wurde zuletzt
im Jahre 2009 überarbeitet und wurde noch vom früheren Bürgermeister Diks
unterschrieben. Der Hauptteil dieser Dienstanweisung ist vermutlich noch älter,
denn in dieser Dienstanweisung unterhält die Stadt Konten bei der
Stadtsparkasse. Über weitere Konten entscheidet der Kassenaufsichtsbeamte, das
zitiere ich hier. Verfügungsberechtigt sind der Verantwortliche und der
Stellvertreter. Hier ist aber nicht die Rede von Kunden bei anderen Banken.
Jetzt stellt sich für mich die Frage: 1. Wäre das Geld bei der Sparkasse
geblieben, hätten wir jetzt nicht den Verlust. Dann steht hier nämlich weiter
‚Die Handhabung von Konten, die außerhalb der Stadtkasse geführt werden, wird
in einer gesonderten Dienstanweisung geregelt.‘ Was steht den in dieser
Dienstanweisung? Gibt es dort Anweisungen über die Auslagerung von Konten bei
anderen Banken und bis zu welchen Beträgen dürfen Zahlungen auf diese anderen
Konten vorgenommen werden? Das steht
auch nicht in der Dienstanweisung. Für den Fall, dass es keine Regelung gibt,
wieso gibt es für Auszahlungen über 1.000 Euro Regeln und für Vergaben über
50.000 Euro, aber für die Anlage von 6 Mio. Euro nicht?
Bürgermeister
Hinze:
„Als
erstes möchte ich dazu sagen, die Frage, ob diese Dienstanweisung so voll
umfänglich in Ordnung ist, das haben wir auch im Prüfauftrag für die örtliche
Rechnungsprüfung und für die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vergeben. Die
Dienstanweisung aus 2009 ist von der GPA in 2018 überprüft worden und es gab
dort keine Beanstandungen. Und für den zweiten Teil der Frage würde ich Frau
Goertz bitten, dazu etwas zu sagen.“
Stadtkämmerin
Frau Goertz:
„Sie
müssen mir kurz auf die Sprünge helfen?“
Mitglied
Kulka:
„Bis
zu welchen Beträgen dürfen Zahlungen auf andere Konten vorgenommen werden?“
Stadtkämmerin
Frau Goertz:
„Das
sind Handvorschüsse und Geldannahmestellen. D. h. es gibt Bereiche innerhalb
der Verwaltung, die eben für allgemeine immer wiederkehrende kleinere Ausgaben
wo Handvorschuss – das ist z. B. das
Jugendcafe, das hat einen Handvorschuss - in Höhe von 100 Euro. Aber das ist
absolut irrrelevant für diese Fragestellungen.“
Mitglied
Kulka
„Ich
hatte das ja nur als Beispiel gesagt, für welche kleinen Beträge, was alles
überprüft wird, aber hier sind einmal 1 Mio. und einmal 5 Mio. Euro, das ist
nirgendwo geregelt. Warum wird so eine Sache nicht mal erneuert?“
Stadtkämmerin
Frau Goertz:
„Aber
es ist doch geregelt. Wir haben gewisse Regelungen, die sind hier dargestellt.
Wer darf über die städt. Konten zu verfügen. Und hier gilt es ganz klar, z. B.
das Vieraugenprinzip, es müssen immer zwei Verfügungsberechtigte entsprechend
unterzeichnen. Das ist geregelt, dafür gibt es diese Dienstanweisung. Der
Bürgermeister und ich sind z. B. nicht verfügungsberechtigt, um das einmal klar
zu stellen. Das ist Tagesgeschäft. Ich kann nicht einer Zahlungsabwicklung
zumuten, für jede Auszahlung, die wir tätigen, ich sage jetzt einmal fünf
Unterschriften einzuholen. Es ist geregelt, wer darf in verschiedenen
Fachbereichen eine Auszahlungsanordnung unterschreiben, sachlich und
rechnerisch unterschreiben. Das ist in der Regel die Fachbereichsleitung. Dann
gibt es Personen, die diesen Betrag anordnen dürfen, die also die Stadtkasse, die
Zahlungsabwicklung, anweisen dürfen, dieses Geld auszuzahlen. Das ist zum einen
der Bürgermeister, der Erste Beigeordnete und ich. Die verschiedenen
Fachbereichsleiter*innen auch, das ist alles geregelt. Wie hoch dieser Betrag
ist, diese einzelnen Schritte sind bei jeder Summe zu gehen, ob das jetzt 5
Euro sind oder 5 Mio. sind. Diese Schritte sind immer einzuhalten. Das ist ein
Tagesgeschäft, das ist ein Geschäft der laufenden Verwaltung, das ist genauso,
wie man eine Bestandsumbuchung macht, von einem Konto zum anderen.“
Mitglied
Kulka:
„Dann
sollte man aber da Beträge festlegen, weil die Beträge unter 100 Euro, da
bräuchten Sie noch nicht mal, jedenfalls nicht so umfangreiche Kontrollmechanismen
einzubauen. Aber bei 1 Mio. hätte ich jetzt erwartet, dass der
Verwaltungsvorstand darüber befindet und bei 5 Mio. erst recht und vor allen
Dingen bei 5 Mio. plus die 1 Mio. bei derselben Bank. Das ist für mich ein
extremes Klumpenrisiko. Wenn jetzt die Mio. auf fünf verschiedene Banken, dann
hätten wir wenigstens nur eine Mio. verloren.“
Bürgermeister
Hinze:
„Vielleicht
kann ich das nochmal ergänzen. Wir sind personell nicht so ausgestattet, dass
wir jede einzelne Million auf unterschiedliche Banken legen können.
Selbstverständlich haben wir ein Interesse, dass unsere liquiden Mittel so weit
wie möglich gestreut werden, aber die müssen auch jeden Tag im Auge behalten
werden, da sich auch jeden Tag wieder etwas ändert. Die andere Anmerkung, die
ich noch machen möchte, Sie habe gerade gesagt um Vergaben da machen wir viel
mehr Touwabohu drum, so wie Sie das formuliert haben. Das liegt natürlich
daran, dass es das Vergaberecht gibt und das regelt die Vergaben. Das sind zwei
unterschiedliche Schuhe.“
Mitglied
Kulka:
„Das
ist mir schon klar, aber ich bin nach wie vor der Meinung, gerade auch nachdem
Sie beide erläutert haben, dass sie für kleine Beträge genau dasselbe
Prüfverfahren haben, wie für große Beträge. Vielleicht sollte man tatsächlich in
so einer Dienstanweisung mal überlegen, ob man das Grenzbeträge festlegt, wie
man bei einer Sache in die Tiefe geht bei der Prüfung. Sie sagen das Personal
ist überlastet, das sehe ich auch ein, aber bei 1 Mio. muss für meine Begriffe
ein bisschen mehr Zeit aufgebracht werden, als vielleicht bei 100 Euro.“
Bürgermeister
Hinze:
„Ihren
Anregungen haben wir auch Folge geleistet lt. Beschlussvorschlag. Dort heißt es
ja, das Anlagerichtlinien erstellt werden, auch kurzfristige Geldanlagen. Dazu
werden natürlich Vorschläge erarbeitet, diese gilt es mit der Politik
abzustimmen und das sind genau die Punkte, die sie gerade angesprochen haben.
Wie geht man mit größeren Summen um, wo stellt man das Grenzen ein, das ist
genau der Punkt.“
Mitglied
Kulka:
„Könnte
man bei kleineren vielleicht ein bisschen Arbeit sparen, das würde ich jetzt
durchaus auch einmal mit anregen.“
Stadtkämmerin
Frau Goertz:
„Meine
Antwort zielte nicht auf die Prüfung ab, sondern meine Antwort zielt ja darauf
ab, wer darf was und inwieweit sind ggfs. vier, sechs oder acht Augen
involviert, das war das was ich gerade erläutert haben. Es gibt bestimmte
Regelungen, die eingehalten werden, wer was unterschreiben, wer was anordnen
darf und wer verfügungsberechtigt ist über städt. Konten. Das meinte ich damit
und das ist bei einem Euro genauso wichtig wie bei 1 Mio. Euro. Das hat aber
jetzt nichts mit der Prüfung zu tun.“
Bürgermeister
Hinze:
„War
das der Fragenblock der CDU? Ja, dann habe ich jetzt Herrn Ludwig für die SPD
bitte.“
Mitglied
Ludwig:
„Herr
Bürgermeister, meine sehr geehrten Damen und Herren, in der Tat haben Sie eine
Reihe unserer Frage schon beantwortet, einige Fragen würde ich trotzdem noch
gerne stellen wollen. Von welchem Finanzvermittler kam der Vorschlag zur Anlage
bei der Greensill Bank?“
Bürgermeister
Hinze:
„Da
muss ich sagen, dass wir das gerne im nichtöffentlichen Teil besprechen können,
weil das letztendlich auch Auswirkungen hat auf eventuelle gerichtliche
Auseinandersetzungen, von daher würde ich den Namen jetzt hier nicht nennen.“
Mitglied
Ludwig:
„Hat
die Stadt Emmerich am Rhein mit diesem Vermittler bereits in der Vergangenheit
zusammengearbeitet und welche Erfahrungen sind da gemacht worden über welchen
Zeitraum?“
Stadtkämmerin
Frau Goertz:
„Das
ist eine Finanzvermittlungsagentur, wo man entsprechende Ausschreibungen
platzieren kann, d. h., die Kommune kann einen Betrag nennen und eine Laufzeit
und damit eine bestimmte Frist setzen. Wir haben hier mehrere Ausschreibungen
eingestellt. Sie waren nicht alle erfolgreich. Insgesamt waren das im Jahre
2020 sechs Ausschreibungen und ich hatte es gerade schon erwähnt, bereits im
vergangenen Jahr wurden drei Mio. Euro angelegt, das ist auch über diese
Vermittlungsagentur abgewickelt worden, was eben auch entsprechend erfolgreich
war. Wir haben entsprechende Erfahrungen mit diesem Vermittlungsbüro gemacht.
Wir haben auch über einen anderen Finanzvermittler ein Tagesgeldkonto
vermittelt bekommen, wo auch bis September 2020 eine Maximaleinlage von 5 Mio.
Euro möglich war. Das war ein anderer Finanzvermittler Die Stadt Emmerich am Rhein bekommt von
mehreren Finanzvermittlern immer wieder in regelmäßigen Abständen Angebote und
da vergleicht man dann entsprechend.“
Mitglied
Ludwig:
„Welche
vertraglichen Vereinbarungen gibt es mit dem Finanzvermittler und welche
Haftungsregelungen gibt es im Vertrag?“
Stadtkämmerin
Frau Goertz:
„Es
ist ein Vermittler, ist kein Berater, wir haben keine Beratungsleistung
eingekauft. Alles Weitere, wie dann die haftungsrechtlichen Möglichkeiten sind,
gilt es jetzt natürlich juristisch zu prüfen.“
Mitglied
Ludwig:
„Vielen
Dank, dann hätte ich noch eine Frage. Gibt es bei der Stadt eine
Eigenschadensversicherung, die so etwas abdecken könnte?“
Bürgermeister
Hinze:
„Wir
haben diesen Fall mit der GVV besprochen und sind da in Verbindung.
Ich
habe jetzt einen Blick in Richtung Frau Siebers. Die Fraktion hatte ja einen
Fragenkatalog eingereicht. Die Fragen waren soweit beantwortet?“
Mitglied
Siebers:
„Ich
gehe mal davon aus, dass die Frage des Kassenaufsichtsbeamten auch in der
nichtöffentlichen Sitzung beantwortet wird.
Unsere
Fragen sind überwiegend beantwortet. Wir hatten noch die Frage, die
Konsequenzen waren ja auch schon angeschnitten bei uns in der Fraktion. Wir
hatten auch die Überlegung, wie weit man jetzt zukünftig, wir bleiben ja bei
der Frage der Negativzinsen, das Bargeld bleibt ja jetzt erst einmal. Wie weit
in Zukunft so etwas vermeiden können, indem wir diese liquiden Mittel sozusagen
anderweitig ausgeben, vielleicht in dem man bestimmte Forderungen stundet. Das
es da andere Optionen gibt, wie man das vermeiden kann. Das wir dann nicht so
viele liquide Mittel haben, denn wenn ich jetzt höre, so wie es in der Presse
stand, das was angelegt war, 50.000 Euro Verwahrgeld zu zahlen ist.
Da
haben wir uns natürlich auch gefragt, wenn wir sozusagen Anfang des Jahres von
der Verwaltung eine Vorlage bekommen hätten hier im Rat, liebe Leute, wir haben
jetzt liquide Mittel, sollen wir jetzt in den sauren Apfel beißen und Negativzinsenzahlen
oder wir wollen da zur Sicherheit einen Ratsbeschluss haben, oder sollen wir
das Geld anlegen, wo wir das vermeiden. Dann weiß ich nicht so genau, wie hier
die Mehrheitsverhältnisse wären. Ob man dann nicht auch überlegt hätte, dass
der Schritt vielleicht doch besser wäre, die Anlagemöglichkeiten zu nutzen. Ich
will damit sagen, da jetzt im Nachhinein, alles vorlesen, was in der
Vergangenheit Negatives aufgetaucht ist, ist natürlich sehr einfach. Im
Nachhinein zu sagen, oh ja, jetzt ist es bekannt. Ich bin keine
Wirtschaftsexpertin oder Finanzexpertin, ich weiß nicht inwieweit diese Bank
tatsächlich schon so einen schlechten Ruf hatte, aber die Tatsache, dass einige
darauf reingefallen sind aufgrund der entsprechenden Rankingangaben spricht zumindest
auch dafür, dass man durchaus, - vielleicht hätten wir hier auch so abgestimmt,
das wissen wir nicht. Das können wir jetzt im Nachhinein auch negativ
kritisieren und sagen, ja das hätte man alles nicht machen sollen. Ich weiß
nicht, wie es dann gewesen wäre, wenn es andersherum, wenn wir es nicht gemacht
hätten und man hätte diese Negativzinsen zahlen müssen, dann wären auch viele
gewesen, die gesagt hätten, jetzt haben wir aber ganz schön viel Geld verloren.
Das gebe ich einfach zu bedenken. Und ich wollte auch noch einmal allgemein
dazu sagen, dass ich es überhaupt keinen guten Stil finde, wenn vorab
Vorverurteilungen stattfinden und jetzt sozusagen der Bürgermeister oder die
Kämmerei oder wer auch immer in der Verwaltung sozusagen schon als Verbrecher
abgestempelt werden und das finde ich absolut den miesesten Stil, den wir
überhaupt haben können. Natürlich ist das schlimm und vielleicht werden wir die
6 Mio. Euro verlieren, ist ja auch noch nicht einmal sicher. Wir haben gehört,
dass es durchaus sein kann, dass wir vielleicht doch das Geld wiederbekommen.
Das wissen wir ja noch nicht.“
Bürgermeister
Hinze:
„Frau
Siebers, danke für den Wortbeitrag. Ich kann Ihnen versichern, dass uns das
nicht irgendwo am linken Schulterblatt runtergeruscht ist. Das hat uns in den
letzten Wochen schwer beschäftigt und wir haben uns oft gefragt ‚hätten wir
nicht, hätten wir nicht, hätten wir nicht‘. Wo hätten wir noch einmal prüfen
müssen, wo hätten wir uns noch schlauer machen können? Wo haben wir einen
Fehler gemacht? Das ist seit 14 Tagen
das Hauptthema bei uns im Verwaltungsvorstand, insbesondere natürlich auch in
der Kämmerei und ich kann Ihnen auch versichern, dass die manchmal ganz
unfairen Äußerungen, die man zur Kenntnis nimmt, an einem auch nicht so ganz einfach
abperlen und auch schon die eine oder andere schlaflose Nacht bereitet haben.
Das noch einmal dazu. Ich möchte Frau Goertz jetzt noch einmal die Gelegenheit
geben, auf die Vorfinanzierung einzugehen.“
Stadtkämmerin
Frau Goertz:
„„Ich
hatte es in der Vorlage auch schon ausgeführt. Jegliche Investitionen sind in
den vergangenen Jahren vom Girokonto gezahlt worden. Das hat natürlich auch mit
der Liquidität zu tun, es sind keinerlei Investitionskredite aufgenommen
worden. Das zum einem. Zum anderen hat man mit solchen Sachen, wie ich es
gerade auch vorgestellt habe, mit dem KVR-Fonds versucht, liquide Mittel
umzuschichten. Auch umzuschichten für eine sinnvolle Sache, sage ich mal,
nämlich irgendwann die Versorgungslasten zu finanzieren. Wir haben auch
tatsächlich schon mal, das ist aber auch abgelehnt worden, beim Kreis
angefragt, ob sie nicht, die Kreisumlage in voller Höhe, praktisch als
Jahresbeitrag, haben möchten. Das ist entsprechend abgelehnt worden nach dem
Motto, so viel Geld wollen wir nicht. Wir sind ein paar Wege gegangen, keine
Frage. Es ist schwierig. Es ist einfach schwierig, wenn man liquide Mittel hat,
wohin damit bzw. dann kommt letztendlich dazu, dass man versucht über
verschiedene Girokonten zu streuen, um dann eben halt, die Negativzinsen zu
vermeiden oder zu minimieren.“
Mitglied
Kaiser:
„Ich
wollte ganz kurz noch erwähnen, dass alle Untersuchungen, die hier zitiert
sind, alle nach dem 03.03. gemacht wurden. Google ist eine Maschine, die auf
Algorithmen beruht. Logisch, wenn alles hochkommt an Scheiße, Entschuldigung,
was vorher passiert ist. Vor dem 03.03. hätten Sie nicht so viele Erfolge
gehabt, bei der Untersuchung von Greensill.“
Mitglied
Sigmund:
„Danke
Herr Bürgermeister. Als ich vor rund 40 Jahren als junger Stadtinspektoranwärter
in einer Großstadt im Ruhrgebiete mein dreimonatiges Fachpraktikum in der
Stadtkämmerei absolvierte, hätte ich niemals gedacht, dass ich später mal in
einer Kleinstadt am Niederrhein als Ratsmitglied und Fraktionsvorsitzender
einer Bürgergemeinschaft zu dem Verlust von 6 Mio. Euro in einer
Sonderratssitzung sicher einige unbequeme Fragen an den hauptamtlichen
Bürgermeister stellen muss. Das ist nicht unbedingt vergnügungssteuerpflichtig.
Mitten in der Pandemie, als Stadt, millionenschwere Verluste zu verkraften,
während der Kommune Steuerausfälle in unbekannter Höhe drohen, fällt uns als
Kommunalpolitiker schwer und wir akzeptieren das auch nicht. Eine Stadt, die im
Jahre 2020 über 300.000 Euro für 13 Ingenieur- und Beraterleistungen investiert,
ist nicht in der Lage, bevor über eine kostenlose Onlineplattform freie
Finanzmittel bei einer mittelmäßigen Privatbank ohne Einlagensicherung für
Kommunen ein mehrfacher Millionenbetrag angelegt wird, vor Ort eine zweite
Meinung oder beratende Unterstützung von Finanz- und Anlagenexperten
einzuholen, insbesondere wenn man, nach heute eigenem Bekunden, über keine
eigene ausreichende Expertise verfügt. Meine Frage, warum ist das mit der
zweiten Meinung und beratenden Unterstützung angesichts des hohen
Millionenbetrages nicht erfolgt?“
Bürgermeister
Hinze:
„Herr
Sigmund, ich habe damals als 18jähriger auch nicht gedacht, dass ich als
Bürgermeister mal den Verlust von 6 Mio. Euro beklagen muss. Aus Ihrer
Formulierung höre ich eine Vorverurteilung heraus, die es noch gilt abzuwarten,
bis die Ergebnisse der örtlichen Rechnungsprüfung da sind, bis der
Wirtschaftsprüfer seine Arbeit getan hat. Dann zu sehen, wo denn Fehler
passiert sind und wo schlecht oder fehlerhaft gearbeitet worden ist. Noch ein
Wort zur Einlagensicherung, die wird hier vielfach zitiert. Die
Einlagensicherung für Kommunen war damals auch 100.000 Euro und bei den Summen,
wir sehen, dass insgesamt 34 Kommunen 327 Mio. Euro investiert haben, dass ist
das ein verschwindend kleiner Betrag. Dann hätte die Einlagensicherung auch
nicht dafür gesorgt, dass die 6 Mio. sicher gewesen wären. Zweite Meinung? Sie
haben ja gerade in den Ausführungen zur Kenntnis nehmen können, dass wir
mehrfach und unterschiedlich Quellen gesichtet haben, um uns ein Bild über
diese Geldanlagen zu machen und ich glaube auch, dass wir das auch ausreichend
dargestellt haben:“
Mitglied
Sigmund:
„Herr
Bürgermeister, eine Stadt, die hohe Gewerbesteuervorauszahlungen in
Millionenhöhe erhält und die vom Bürger zum Beispiel Vorauszahlungen für
Straßenbaumaßnahmen fordert, ist nicht in der Lage zu prüfen, ob die
Sondertilgung von laufenden Krediten mit Vorfälligkeitsentschädigung
möglicherweise sinnvoller ist, als das ersparte Geld der Bürger auf
Privatkonten ohne Sicherheiten? Dahin geht meine Frage Herr Bürgermeister, was
ist die Anlagestrategie der Stadt und wird diese nicht im Verwaltungsvorstand
besprochen?“
Bürgermeister
Hinze:
„Auch
das habe ich eingangs deutlich gemacht. Wir haben am 17. Februar im
Verwaltungsvorstand genau über diese Summe gesprochen und es ist nicht so, dass
es nicht im Verwaltungsvorstand besprochen wird. Frau Goertz hat sich noch
einmal gemeldet, es geht um die vorzeitige Rückzahlung von Krediten.“
Stadtkämmerin
Frau Goertz:
„Ich
würde da gerne noch etwas ergänzen. Es ist in der Tat so, dass jegliche Kredite
überprüft werden, ob eine Sondertilgung stattfinden kann bzw. ob das
wirtschaftlich ist. Wirtschaftlich ist es dann, wenn die
Vorfälligkeitsentschädigung nicht immense Höhen erreicht. Ich möchte noch
einmal betonen. Der Schuldenstand liegt im Moment bei etwa 17 Mio. Euro, davon
sind etwa 12,18 Mio., die in 2017 aufgenommen worden sind, für die
Sparkasssenfusion. In den letzten Jahren, gerade in 2018 unter Herrn Siebers,
wurden sehr viele Kredite außerplanmäßig getilgt und umgeschuldet. Im letzten
Jahr und auch in diesem Jahr sind außerplanmäßige Tilgungen vorgesehen.“
Bürgermeister
Hinze:
„Man
muss auch beachten, dass sich nicht jede Bank darüber freut, wenn man vorzeitig
Kredite ablöst, manchmal verweigert man das auch.“
Mitglied
Sigmund:
„Herr
Bürgermeister, die BGE versteht nicht, wenn Sie während noch laufender
Ermittlungen am 12.03. in einem lokalen Zeitungsblatt von Vorverurteilung
sprechen und der Öffentlichkeit den Eindruck vermitteln, im Rathaus seien keine
Fehler gemacht worden. Kein Ratsmitglied hat Sie oder irgendeinen Mitarbeiter
der Stadtverwaltung vorverurteilt. Wir sehen aber auch keinen Anlass,
irgendjemanden jetzt schon von seiner Verantwortung und Haftung freizusprechen.
Kein Ratsmitglied hat bisher öffentlich Ihren Rücktritt gefordert, Herr
Bürgermeister. Sie sprachen am 05.03., als Sie uns erstmalig um 12:00 Uhr den 6
Mio.-Verlust offenbarten und anschließend haben wir Fraktionsvorsitzende von
Ihnen nichts mehr gehört, von einem renommierten Anlageberater. Nach unseren
Recherchen und Akteneinsicht, da müssen wir im nichtöffentlichen Teil noch zu
sprechen kommen, handelt es sich bei dem renommierten Anlagenberater um eine
Internetvermittlungsplattform, die seit 2017 am Markt ist, ist das richtig,
Herr Bürgermeister?“
Bürgermeister
Hinze:
„Das
können wir gerne im nichtöffentlichen Teil erörtern. Ich weiß nicht, seit wann
die Firma tätig ist oder nicht. Dann möchte ich noch einmal Stellung dazu
nehmen, was sie gerade gesagt haben. Ich habe Ihren Brief erhalten, in dem Sie
mir – meine privaten Befindlichkeiten soll ich mir einsparen. Sie haben mir
auch mitgeteilt, dass es eine fehlende Wertschätzung seitens der
Kommunalpolitiker von mir ist. Aber über den Brief können wir uns gerne noch
einmal unter vier Augen unterhalten. Sie werfen zwei Zeitungsartikel
durcheinander.
Am
12.03. habe ich Stellung genommen zur Situation der Schule und am 13.03 meiner
Erkenntnis nach war ein Bericht in der Zeitung, wo es um die Greensill Bank
geht. Ich habe niemanden vorgeworfen, mir einen Rücktritt angeboten zu haben,
oder das man mich danach gefragt hätte. Die Presse hat mich danach gefragt und
das war meine Antwort an die Zeitung und ich habe keinen Moment irgendeinem
Ratsmitglied den Vorwurf gemacht, er hätte Rücktritt gerufen.“
Mitglied
Sigmund:
„Vielen
Dank für diese Antwort Herr Bürgermeister. In Mitte der Coronapandemie und
einem insgesamt unsicheren städtischen Haushalt, aktuell 5 Mio. Euro im Februar
2021 bei einer Privatbank ohne Anlagensicherung anzulegen, soll kein Fehler
gewesen sein? Die BGE hält nach Akteneinsicht vom Freitag, 19.03. das gesamte
Vorgehen bei dieser hohen Geldanlage seitens des Verwaltungsvorstandes und der
Kämmerei für grob fahrlässig. Sehen Sie das auch so, Herr Bürgermeister?“
Bürgermeister
Hinze:
„Das
mögen Sie so sehen. ch habe gerade mehrfach erwähnt, dass wir gerade in der
Prüfung sind. Sie haben ja am Sonntag – so habe ich es zur Kenntnis genommen -
bei der Landrätin noch einmal eine Dienstaufsichtsbeschwerde, so wird sie
zumindest gewertet, eingereicht. Die CDU hat das schon einige Tage vorher
gemacht. Sie sprechen von straf- und zivilrecht- und diziplinarrechtlichem
Anfangsverdacht. Auch das gilt es dann zu klären, ob es so ist oder nicht so
ist. Aus meiner Sicht ist dem nicht so. Ich glaube, ich habe Ihre Frage
beantwortet.“
Mitglied
Sigmund:
„Die
BGE sieht das anders. Wenn ein Anfangsverdacht da ist, dann sind wir auch
gehalten, jetzt die Kommunalaufsicht im Rahmen der Kontrolle der Verwaltung
nach der Gemeindeordnung einzuschalten. Herr Bürgermeister, Sie haben bei der
Vereidigung…
Zwischenruf
Bürgermeister Hinze:
„Herr
Sigmund, wenn ich da etwas zu sagen darf, ich habe Ihnen keinen Vorwurf
gemacht, dass Sie das gemacht haben, ich habe es einfach nur erwähnt. Ich bin
ja dankbar, dass es Dienstaufsichtsbeschwerden gibt. Danach kann man dann auch
Sachverhalte klären.“
Mitglied
Sigmund:
„Genauso
sehe ich das auch Herr Bürgermeister. Sie haben bei Ihrer Vereidigung am
03.11.2015 die Formel geschworen: Ich gelobe, dass ich das mir übertragene Amt
nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetze befolgen und
verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen
Jedermann üben werde.“ Die BGE hat im Moment erhebliche Zweifel daran, dass Sie
unserem daraus abgeleiteten Anspruch überhaupt noch gerecht werden. Wir fordern
eine unabhängige und vollständige Aufklärung des Finanzskandals. Wer ist
verantwortlich, wer haftet für diesen Millionenschaden. In dem Zusammenhang
haben wir noch weitere Fragen,
Zwischenruf
Bürgermeister Hinze:
„Lassen
Sie mich da eben Stellung zu nehmen, was sie gerade gesagt haben. Ich kann es
nur noch einmal wiederholen. Selbstverständlich sind wir auch daran
interessiert, dass dieser Fall aufgeklärt wird und deswegen haben wir ja das
RPA und die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eingeschaltet. Wir empfehlen, nach
den Osterferien eine Arbeitsgruppe einzurichten, die sich mit dem Haushalt
beschäftigt und ansonsten sind Sie wieder im Bereich der Vorverurteilung und
das möchte ich so nicht stehen lassen.“
Mitglied
Sigmund:
„Gut,
das sehen wir als BGE-Ratsfraktion anders, Herr Bürgermeister. Unser
Ratsmitglied Christopher Papendorf, der am 19.03.21 die Akteneinsicht für die
BGE wahrgenommen hat, wird jetzt unseren öffentlichen Fragenkatalog
abschließen.
Im
nichtöffentlichen Teil kommen noch weitere Fragen zur
Online-Verbindungsplattform.“
Mitglied
Papendorf:
„Vielen
Dank Herr Bürgermeister. Herr Bürgermeister, Sie sagten, Sie haben am 17.02. im
Verwaltungsvorstand die Anlage bei der Greensill Bank besprochen. Der Kollege
von der CDU hatte gerade gefragt, ob das Ganze protokolliert ist. Ich würde
gerne auf die Frage noch einmal eingehen, weil da keine Antwort kam. Für die
weitere Frage, wäre das für mich von großer Wichtigkeit.“
Bürgermeister
Hinze:
„Das
ist protokolliert.“
Mitglied
Papendorf:
„Ok,
vielen Dank. Sie sagten die Überweisung wurde am 22.02. an die Greensill Bank
getätigt. Gab es da seitens der Greensill Bank schon eine Bestätigung, dass die
Anlage von der Greensill Bank angenommen wurde?“
Bürgermeister
Hinze:
„Vielleicht
kann da Frau Goertz noch einmal erkläre, wie das war. Sie hat es auch schon
einmal versucht an Ihrem Termin, wo Sie Akteneinsicht genommen haben, zu
erklären, wie die Abläufe sind. Das würden wir gerne noch einmal machen.“
Mitglied
Papendorf:
„Von
Frau Goertz hatte ich das allerdings schon verstanden.“
Bürgermeister
Hinze:
„Dann
verstehe ich Ihre Frage nicht.“
Mitglied
Papendorf:
„Die
Frage ist, ob Sie mir das erklären können, weil, soweit wie ich das gesehen
hatte, fehlt da ja einiges an Unterschriftsmaterial.“
Bürgermeister
Hinze:
„Sie
haben mir doch gerade gesagt, dass Sie den Ablauf verstanden haben. Dann haben
Sie nicht verstanden, warum die Unterschrift fehlt. Warum soll ich das jetzt
noch einmal erklären?“
Mitglied
Papendorf:
„OK,
es ist also üblich, das die Stadt im vorhinein Geld überweist, bevor beide
Seiten des Vertrages da sind. Ist das üblich?“
Bürgermeiser
Hinze:
„Vielleicht
kann Frau Goertz das für die Allgemeinheit das noch einmal erklären. Wir beide
reden jetzt über Dinge, die kein anderer Mensch versteht.“
Stadtkämmerin
Frau Goertz:
„Das
Dokument, von dem Sie sprechen, ist die Bestätigung des Geschäftsabschlusses.
Die Bestätigung kommt, sobald das Geld dort angekommen ist. Es ist so, dass bei
der Greensill Bank bereits ein Kundenstamm von der Stadt Emmerich am Rhein
bestand. D. h., es musste in dem Sinne kein neues Konto eröffnet werden, oder
kein Kundenstamm eröffnet werden und intern waren die Wege entsprechend
eingehalten und in dem Fall ist es so, bei einer Festgeldanlage oder einem
Tagesgeldkonto, dass eine Überweisung erfolgt, nachdem alle entsprechenden
Stellen dem zugestimmt haben. Das was Sie meinen, ist die Bestätigung, dass das
Geld angekommen ist und die Konditionen haben wir vereinbart. Das wird dann
noch einmal bestätigt. Das ist quasi der Abschluss, aber, wie Sie schon richtig
sagen, die Unterschrift fehlt und diese Unterschrift fehlt deswegen, weil
dieses Dokument tatsächlich erst bei der Stadt Emmerich am Rhein am 04.03.21
eingetroffen ist. Am 04.03.21, als ich dieses Dokument in den Händen hatte, das
war Donnerstagabend, habe ich quasi zeitgleich von dem Moratorium gehört.
Selbstredend haben der Bürgermeister und ich mich natürlich nicht mehr bereit
erklärt, da eben eine Unterschrift zu leisten. Wo sollte man das dann noch
hinschicken, um das jetzt einmal platt zu sagen. Aber es ist die letztendliche
Bestätigung des Geschäftsabschlusses; der Geschäftsabschluss hat aber schon
vorher stattgefunden.“
Mitglied
Papendorf:
„Alles
klar, vielen Dank. Herr Dr. Wachs, eine Frage an Sie als Jurist, wenn das ok
ist.“
Bürgermeister
Hinze:
„Sie
stellen die Frage, ich erteile das Wort.“
Mitglied
Papendorf:
„Ist
es eigentlich üblich, das Aktenvermerke nachträglich aus dem Kopf formuliert
werden, nach Hinweis einer internen Akteneinsicht, aus dem eigenen Haus?“
Bürgermeister
Hinze:
„Das
möchte ich gerne genauer formuliert haben, da steckt ein Vorwurf drin, den ich
so nicht stehen lassen kann. Bitte formulieren sie das ausführlich, wo es genau
drum geht?“
Mitglied
Papendorf:
„OK.
Da ich ja im vorhinein die Akteneinsicht als Verschwiegenheitsklausel
unterschreiben musste, würde ich die Frage gerne offen im nichtöffentlichen
Teil stellen.“
Bürgermeister
Hinze:
„Gut,
dann vertagen wir die Frage in den nichtöffentlichen Teil.“
Mitglied
Papendorf:
„Sie
sagten ja, es gibt eine Eigenschadensversicherung und wenn ja, in welcher Höhe
gibt es die denn?“
Bürgermeister
Hinze:
„Das
schaue ich mal rüber zu Frau Lebbing. Sie hat den Kontakt hergestellt.“
Frau
Lebbing:
„Der
Kontakt zur Gemeindeversicherungsgesellschaft ist hergestellt. Ob das ein Fall
der Eigenschadensversicherung sein wird, das setzt bestimmte Prämissen voraus
und wird derzeit geprüft. Da können noch keine Summen gesagt werden. Das setzt
bestimmte Parameter voraus und ist jetzt absolut verfrüht. Da möchte ich auch
nicht zu Spekulationen beitragen, das ist jetzt kein Thema. Wir haben alle Instanzen
unmittelbar informiert und, wie gesagt, es ist absolut nicht zielführend über
Summen, Versicherungsleistungen, mögliche Inanspruchnahmen zu spekulieren.“
Mitglied
Papendorf:
„Sie
sagten, abgesehen von der internen Prüfung, wird es noch eine externe Prüfung
geben, die Sie dann veranlasst haben, wann ist die denn veranlasst worden,
bitte?“
Bürgermeister
Hinze:
„Kann
ich Ihnen ganz genau sagen, am 10.03.21 hat es die Antrage bei der GPA gegeben,
um 10:53 habe ich die Mail versandt. Am 16.03.21 hat mir der Präsident der GPA
persönlich geantwortet und kein Beratungsangebot abgegeben. Am Freitag,
19.03.21 hatte es den ersten Kontakt mit einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
gegeben und gestern hat es weitere Kontakte mit
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gegeben, die der Vergabestelle zugesagt
haben. Die Vergabestelle hat sich darum gekümmert und wartet auf die Angebote
von zwei ausstehenden Wirtschaftsprüfungsgesellschaften.“
Mitglied
Papendorf:
„Vielen
Dank für die ausführliche Antwort.“
Bürgermeister
Hinze:
„Dann
schaue ich einmal in Richtung Einzelratsmitglieder. Herr Straver?“
Mitglied
Straver:
„Alle
Fragen sind erst einmal beantwortet.“
Mitglied
Kukulies:
„Sehr
geehrter Herr Bürgermeister, sehr geschätzte Damen und Herren. Herr
Bürgermeister, Sie haben mich, und ich glaube nicht nur mich, sondern auch die
Mehrheit der Ratsmitglieder, aber was viel schlimmer wiegt, die Bürger
enttäuscht. Ihr Krisenmanagement, obwohl Sie gelernter Soldat sind, lässt
meiner Meinung nach zu wünschen übrig. Ich komme hier nicht zu einer
Vorverurteilung, aber nichtsdestotrotz sollte es erwähnt bleiben, dass die
Informationspolitik meiner Meinung nach wirklich zu wünschen übrig lässt. In
einer Pressemitteilung, und das nehme ich Ihnen auch so ab, haben Sie
mitgeteilt, dass der Stadt Emmerich am Rhein in Prokura Ihrer Person keine
Vorwürfe zu machen sind und sinngemäß, die 6 Mio. sind futsch. Ich hätte mir im
Nachhinein, nach dieser Feststellung, gewünscht, und einige Kommunen bzw. die
Bürgermeister*innen, sind danach sofort zum Schluss gekommen, wir brauchen eine
Sonderratssitzung, ich berichte schnellstmöglich vor Ort über den Sachstand der
Lage. Sie hatten es jetzt nicht unbedingt für nötig gehalten und da komme ich
zu einem Wortbeitrag, der hier schon gefallen ist, des Weiteren nach Ihrer
Mitteilung, dass das Geld schon futsch ist, die Ratsmitglieder zu informieren,
aber viel schlimmer sehe ich eben, dass die Bürger nicht informiert wurden und
eben erst die CDU eine Sonderratssitzung, die aufgrund Ihres Aussetzens in Form
von Corona, sage ich jetzt mal noch ein bisschen nach hinten verschoben wurde,
stattgefunden hat.
Aus
dem Rat kam die Frage nach Aufklärungsbedarf und da hätte ich mir gewünscht,
dass Sie das zügiger umgesetzt hätten und von sich ausgesagt hätten. Sofort,
wir können alle Karten, am liebsten gestern wie heute, auf den Tisch legen, in
den nächsten zwei, drei Tagen haben wir eine Ratssondersitzung und dann adäquat
alle informiert, die Öffentlichkeit informiert, die Ratsmitglieder informiert
und im Nachhinein hätte man zu dieser Tagesordnung, die heute da ist, noch
einmal dazukommen können, Fragen zu beantworten usw. und man hätte sich ganz
anders sortieren können. Ich nehmen Ihnen ab, dass, sage ich mal, dass Ihnen
das jetzt alles leidtut, das haben Sie heute mehrfach bekundigt, das nehme ich
Ihnen auch ab. Ich will jetzt auch keine Schuld zuweisen, aber nichtdestotrotz
haben Sie es ein bisschen selbst verschuldet, dass Leute zur Vorverurteilung
neigen, zur Verschleierung, was ich persönlich, sage ich mal, jetzt nicht so
sehe. Jederzeit hätte man wahrscheinlich und das hat auch stattgefunden,
Akteneinsicht nehmen können, aber ich glaube, dass Sie ein bisschen
transparenter damit hätten umgehen können. Jetzt zu meiner Frage, Würden sie
das heute wieder so machen?“
Bürgermeister
Hinze:
„Herr
Kukulies, das kann ich so nicht stehen lassen. Ich möchte zumindest dazu
Stellung nehmen. Zur Informationspolitik: wir haben am 05.03.21 als
Verwaltungsvorstand morgens um kurz nach 8:00 Uhr zusammengesessen. Wir haben
am 05.03. direkt um 12.00 Uhr die Fraktionsvorsitzenden eingeladen. Es gab auch
mit den Fraktionsvorsitzenden eine Übereinstimmung für einen gemeinsamen
Sprachgebrauch, wie wir denn jetzt damit umgehen. Wir haben um 13:00 Uhr die
Öffentlichkeit informiert, indem ich die Presse eingeladen habe und wir haben
gemeinsam festgelegt, dass wir mit einem gemeinsamen Sprachgebrauch uns ein
klares Bild machen müssen. Was ist überhaupt passiert? Was bedeutet dieses
Moratorium für uns? Wie sind die Chancen das Geld überhaupt wieder zu bekommen?
Was ist letztendlich passiert? Ein interner Prüfungsvorgang, der vorgeschaltet
sein muss, um letztendlich auch Rede und Antwort zu stehen. Dann haben Sie
gerade gesagt, so ein bisschen unter der Hand verdeckt, mein Aussetzen wegen
Corona. Ich habe das an anderer Stelle auch erfahren dürfen, dass man mir
vorgeworfen hat, eine der Zeitungen hat es auch ähnlich formuliert, dass ich in
Coronaquarantäne gegangen bin. Man hat hier den Eindruck vermitteln wollen, ich
wäre abgetaucht und wollte nicht Rede und Antwort stehen. Ich kann Ihnen
versichern, dass dem nicht so ist. Wenn Sie wollen kann ich Ihnen den minütigen
Ablauf der letzten 5 Tage dieser Coronageschichte gerne mal vortragen. Das
erspare ich aber hier Ihnen und mir. So und jetzt kann ich gerne zu Ihrer Frage
kommen, ich verwahre mich dagegen, dass wir irgendetwas verschleiern wollen
oder sonst irgendwelche Informationen an die Bürger nicht geben wollen. Das
halte ich so für völlig verkehrt.“
Mitglied
Kukulies:
„Ja,
ich wollte nur noch einmal, ich habe nichts unter der Hand formuliert, mir
fehlte in dem Moment, sage ich mal, der genaue Ausdruck. Ich wusste auch nicht,
ich habe es jetzt nicht als Unterstellung preisgetan, sondern einfach nur, dass
das die ganze Sache noch einmal verzögert hat. Sie hätten, meiner Meinung nach,
eher eine Ratssondersitzung einrufen dürfen und eine Vorverurteilung oder, ich
habe gesagt, der Eindruck ist entstanden. Und das werden wir ja im Protokoll
sehen und ich sehe das so als Eindruck und das ist auch keine Unterstellung,
wenn der Eindruck entstanden ist. Danke.“
Bürgermeister
Hinze:
„Sehe
ich weitere Fragen in der Fragestunde. Das ist nicht der Fall. Dann würde ich
gerne zu dem Tagesordnungspunkt, bitte, Herr Reintjes.“
Mitglied
Dr. Reintjes:
„Wir
haben jetzt viele neue Erkenntnisse gewonnen auch einige Erkenntnisse, die
sicherlich schon vorher da waren. Ich würde gerne, bevor Sie zu dem
Beschlussvorschlag der Verwaltung kommen und da in die Abstimmung gehen, eine
Unterbrechung von 10 Minuten beantragen, damit die Fraktionen sich noch kurz
über das weitere Vorgehen beraten können.“
Bürgermeister
Hinze:
„Gibt
es gegen diese Sitzungsunterbrechung Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall, dann
gehe ich davon aus, dass diese im Sinne aller ist. Ich unterbreche die Sitzung
für 10 Minuten, bitte aber die Besucher, auf Ihren Plätzen sitzen zu bleiben,
sofern Sie nicht einen Gang in die Örtlichkeiten brauchen. Dann bitte ein
kurzes Handzeichen, es sei denn, Sie wollen die Sitzung verlassen, das geht natürlich
auch. Ich unterbreche die Sitzung für 10 Minuten.“
Bürgermeister
Hinze:
„Die
CDU hatte die Sitzungsunterbrechung beantragt, ich gehe davon aus, dass es dort
auch eine Wortmeldung gibt?“
Mitglied
Dr. Reintjes:
„Vielen
Dank, wir haben jetzt heute alle Fraktionenfragen stellen können. Wir haben in
der Tat als CDU-Fraktion auch einige Nachfragen aus der Akteneinsicht, über die
wir in öffentlicher Sitzung auch nicht sprechen können und unterm Strich denke
ich, sind viele Fragen noch offen. Das war uns aber auch im Vorfeld klar, das
die nicht in Gänze beantwortet werden können. Das wird noch Zeit und Aufklärung
brauchen. Vor dem Hintergrund halten wir es für vernünftig, dass der Rat einen
Begleitausschuss unterhalb des RPA bildet, der sich nur mit dem Thema Greensill
beschäftigt und zwar ausschließlich mit diesem Thema, weil wir wahrscheinlich
auch nicht alle zwei Wochen eine Sonderratssitzung hier in der Halle machen
können. Ich würde dazu gleich einen Beschlussvorschlag vorlesen. So wie mir
gerade signalisiert wurde, wollen auch alle Fraktionen den mittragen, was mich
sehr freut. Ansonsten würden wir den Beschlussvorschlag der Verwaltung aber
auch so zustimmen, also einen externen Prüfer zu beauftragen, eben eine
Anlagenrichtlinie vorzubereiten, um die kurz- und langfristigen Mittel auch auf
den Haushalt zu analysieren. Ich denke, dass der Vorschlag, den Frau Goertz
eingangs der Sitzung gemacht hat, auch ein guter ist. Zu dem Begleitausschuss,
wie wir ihn gerne nennen würden, steht folgender Vorschlag dann im Raum, da
müsste der Beschlussvorschlag ergänzt werden, dass der eben als
Begleitausschuss die Unterstützung des Rechnungsprüfungsamtes und des externen
Prüfers bekommen soll, dass diese da auch berichten können. Er kann, wenn
gewünscht, Vorschläge an das RPA zur weiteren Beratung richten und liefert
einen Abschlussbericht an den Rat. Der Begleitausschuss wählt einen
Vorsitzenden und einen Stellvertreter aus der Mitte und soll aus drei
Mitgliedern der CDU-Fraktion, zwei Mitgliedern aus der SPD-Fraktion, je einem
Ratsmitglied von der Fraktion der GRÜNEN und der BGE und beratend die beiden
Ratsmitglieder der FDP und AfD zusammengesetzt werden. Die Vertreter der
Verwaltung sollten nur auf Bedarf eingeladen werden. Der erste Termin soll nach Möglichkeit nach
Ostern stattfinden und da muss man mal gucken, ob die Fraktionen das
untereinander organisiert bekommen.“
Bürgermeister
Hinze:
„Haben
Sie das schriftlich vorliegen, dann würde ich das gerne noch einmal, das habe
ich jetzt nicht alles mitgeschrieben.“
Mitglied
Dr. Reintjes:
„Das
kann ich Ihnen, mit dem nötigen Abstand, gerne nach vorne reichen.“
Bürgermeister
Hinze:
„Auf
den Abstand lege ich sehr viel Wert.
Wird
noch eine Wiederholung der Ergänzung zu diesem Beschlussvorschlag insgesamt
gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann nehmen wir den gerade vorgetragenen
Beschlussvorschlag mit der Ergänzung dazu. Wer kann dem Beschlussvorschlag, mit
dem jetzt ergänzten Punkt 5 zustimmen.
Dann bitte ich um das Handzeichen.