Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 34, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Rat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt

·         die Verwaltung zu beauftragen, in dem aufgezeigten Sinne zu prüfen und das Ergebnis der Prüfung dem Rat vorzulegen,

 

·         die Verwaltung zu beauftragen, örtliche Anlagenrichtlinien zu erstellen und dem Rat zur Entscheidung vorzulegen,

 

·         die Verwaltung zu beauftragen, mindestens einmal im Jahr dem Rechnungsprüfungsausschuss einen Bericht über Kapitalanlagen vorzulegen,

 

·         die Einrichtung einer Arbeitsgruppe „Haushalt“ mit Vertretern aus Politik und Verwaltung zur Festlegung akuter und die mittelfristige Finanzplanung betreffender konsolidierender Maßnahmen.

 

·         Der Rat bildet einen Begleitausschuss zur weiteren Prüfung und Begleitung der Sache Greensill. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Begleitausschuss notwendige Räumlichkeiten und Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Der Begleitausschuss arbeitet mit Unterstützung des Rechnungsprüfungsamtes und des externen Prüfers. Er kann, wenn gewünscht, Vorschläge an den Rechnungsprüfungsausschuss zur weiteren Beratung richten und liefert einen Abschlussbericht an den RPA und Rat. Der Begleitausschuss wählt einen Vorsitzenden/Vorsitzende und Stellvertreter/in aus der Mitte und setzt sich aus

 

·         drei CDU-Ratsmitgliedern

·         zwei SPD-Ratsmitgliedern

·         ein GRÜNE-Ratsmitglied

·         ein BGE-Ratsmitglied

·         FDP-Ratsmitglied (beratend)

·         AfD-Ratsmitglied (beratend)

·          

zusammen.

 

Vertreter der Verwaltung werden nur bei Bedarf eingeladen, der „Kick-Off“ soll unmittelbar nach Ostern erfolgen.

 


Bürgermeister Peter Hinze:

„Ich möchte in diesem Zusammenhang Herrn Dr. Weinreich von der Kanzlei Aulinger in Bochum ganz herzlich begrüßen, der uns zum Sachstand Greensill vortragen wird. Gestatten Sie mir vorab einige Worte. Nicht nur dieser Rahmen ist für uns ungewöhnlich. Die Tatsache, dass wir und über einen drohenden Verlust von 6 Mio. Euro unterhalten müssen, lässt uns natürlich nicht unberührt und ist uns nicht „in den Kleidern stecken geblieben“. Das man sich mit dem Verlust von 6 Mio. Euro beschäftigen muss, hat in der Verwaltung zu einer tiefen Bestürzung geführt. Das ist eine Riesensumme, die natürlich auch Auswirkungen auf den Haushalt hat in den nächsten Jahren. Aber da werden wir im Laufe des Vortrages noch drauf eingehen. Ziel kann es heute nicht sein, Ergebnisse zu finden, sondern erst einmal deutlich zu machen, wie der Sachstand ist, wo wir jetzt stehen und was bis jetzt eingeleitet wurde, um auch Ihnen einen Überblick über die heutige Situation zu verschaffen.

 

Ich würde als allererstes Herrn Dr. Weinreich bitten, uns einen Überblick über die Greensill-Bank zu geben und die juristischen Möglichkeiten, die sich aus der jetzigen Situation ergeben, darzustellen. „

 

Herr Dr. Weinreich:

„Auch von mir einen guten Abend und ich hoffe, ich bin trotz leichter Dämpfung durch die Maske überall zu gut zu verstehen. Ich bin jetzt heute hier, um zum einen einen Überblick über die Situation zu geben und zum anderen auch für Fragen juristischer Art zur Verfügung zu stehen. Am Anfang jeder juristischen Überlegung steht zunächst die Sachverhaltsermittlung, womit ich hier zunächst beginnen möchte, einmal die Entstehung der Bank in ihrer jetzigen Forma und die Gründe für das Scheitern, soweit sie jetzt bekannt, aufzuzeigen. Das sind die Punkte, die hier gezeigt werden.

 

Zunächst das Geschäftsmodell 2014 bis 2021:

Die Bank als solche ist schon ziemlich alt. Sie wurde 1927 als Nordfinanz AG gegründet. Sie war zunächst auch in der Hand von Sparkassen und ist dann an verschiedene Investoren veräußert worden bis dann 2014 die Greensill Capital-Ltd aus England kam und zunächst eine Aktienmehrheit erwarb. Die Bank hat eine Vollbanklizenz für sämtliche Bankgeschäfte gehabt und stand damit auch unter der Aufsicht der Bafin. Sie war Mitglied im Bundesverband der Deutschen Banken und damit auch Mitglied im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes  der Deutschen Banken. 2017 hat dann die Greensill-Capital Ltd alle Anteile an der Bank, die dann zwischenzeitlich auch umfirmiert war in Greensill Bank AG übernommen. Da ist der Herr Greensill zu sehen, er ist ein Australier, der Investmentbanker war bei verschiedenen Banken und dort tätig war im Bereich der Finanzierung von Lieferketten. Er hatte dann die Idee dort tätig zu werden und ein Unternehmen zu gründen, dass sich in Bereichen, wo wir eine Möglichkeit von langen Zahlungszielen haben, einzuschalten. Die Lieferketten vorzufinanzieren in der Weise, dass die Forderungen sofort bezahlt werden mit entsprechendem Skonto und dann bei Fälligkeit von dem eigentlichen Zahlungspflichtigen dann die Forderung zum Nennwert eingezogen wird. Der Gewinn liegt dann eben in der Differenz zwischen dem Skonto und der später vom Nennwert bedienten Forderung. Die Finanzierung dieses Geschäftsmodells geschah einmal in dem Spareinlagen von Anlegern, letztlich dann auch die Stadt Emmerich, eingesammelt wurden. Es gab Investoren, die sich beteiligten. Ab 2017 ist mit der Credit Suisse, eine der ganz großen Schweizer Banken, jemand gekommen, der Forderungen dort aufgekauft hat und die in Fonds gepackt hat, um diese dann an Anleger zu vermarkten. 2019 ist dann auch die Softbank, ein renommiertes japanisches Bankkaufhaus, hier relativ unbekannt, mit 1,5 Mrd. US-Dollar eingestiegen. Greensill hatte dann den sog. Einhorn-Status erreicht.  Der Wert schloss ungefähr auf 4 Mrd. US-Dollar auf Werte, die Bilanzsumme war angestiegen auf 3,8 Mrd. Euro und das Rating der Greensill Bank war A-. Das ist ein sehr gutes Rating und deutlich besser als das Rating der Deutschen Bank oder auch der Commerzbank. Das Geschäft erschien risikolos, denn es gab eine Versicherung für die angekauften Forderungen gegen einen Ausfall derselben, so dass eben dann, wenn der Zahlungspflichtige am Ende nicht zahlen konnte, die Versicherung hätte eintreten müssen. Das klingt zunächst einmal sehr gut und sicher. Sie wissen inzwischen, dass es anders gekommen ist und zwar aus folgenden Gründen: Da die Greensill Bank AG dem Einlagensicherungsfonds angehörte, unterlag sie auch der Prüfung durch den Prüfungsverband der Deutschen Banken und die begann im April 2019 damit, zu untersuchen.

 

Und zwar nicht, weil man da irgendwelche kriminelle oder sonstigen Machenschaften vermutete, sondern man hatte die Befürchtung, dass gewisse Klumpenrisiken eingetreten sind. Klumpenrisiken sind Risiken, wenn man als Bank eben halt seine Darlehen nicht an sehr viele Darlehensnehmer, sondern hohe Forderungen gegen einige wenige begründet, so dass man dann wirtschaftlich unter dem Risiko steht, das Probleme des großen Darlehensnehmers auch auf die Bank durchschlagen könnten. Diese Prüfung hat dann bis März 2020 gedauert und erstreckte sich neben den Klumpenrisiken noch auf die Frage, wie werthaltig sind die in die Bilanz eingestellten Forderungen. Es gab dann Hinweise auf die BaFin als Aufsichtsbehörde für die Banken. Die BaFin begann dann auch mit einer Sonderprüfung irgendwann im ersten Halbjahr 2020, die quasi jetzt zum Schluss abgeschlossen wurde. Probleme gab es dann, weil der Warenkreditversicherer, den wir gerade erwähnt hatten, das war ein japanisches Unternehmen „Tokio Marine“ die Versicherungsvereinbarung nicht verlängerte und ab dem 01.03.2021 kein Neugeschäft annahm. Greensill in Australien hatte dann versucht, dort eine Verlängerung noch zu erreichen oder einen anderen Versicherer zu finden. Das gelang nicht, weshalb die ganze Geschichte dann schnell in Schieflage geriet. Sie wissen aus der Zeitung, am 03.03.2021 hat die BaFin ein Moratorium verhängt, d. h. die Greensill Bank wurde quasi eingefroren. Es durften keine Gelder mehr rein, es durften keine Gelder mehr raus. Die dann eingeleitete Untersuchung führte dazu, dass zum einen die Staatsanwaltschaft in Bremen wegen des Verdachts von Bilanzdelikten gegen Vorstandsmitglieder ermittelt und am 15.03.2021 die BaFin einen Insolvenzantrag wegen der vermuteten und dort festgestellten Überschuldung stellte. Am 16.03.2021, das ging sehr schnell, hat dann auch das Amtsgericht in Bremen das Insolvenzverfahren eröffnet unter dem hier unten dargestellten Aktenzeichen. Insolvenzverwalter ist Herr Dr. Frege. Das ist der – ich denke – erfahrenste Insolvenzverwalter in Bankangelegenheiten. Er hat die Lehman Bank in der Abwicklung der Lehman Brothers den deutschen Teil damals als Insolvenzverwalter abgewickelt. Dort übrigens mit einer Befriedigung sämtlicher Forderungen, die er erreichen konnte.

Das ist die aktuelle Situation und es schließt sich die Frage an, welche Handlungsmöglichkeiten bestehen jetzt hier für die einzelnen Betroffenen und insbesondere natürlich auch der Stadt Emmerich.

Die Privatanleger können sich ganz entspannt zurücklehnen. Die Forderungen sollen sich auf ungefähr 3 Mrd. Euro belaufen. Sie werden entschädigt durch den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Deutscher Banken, so dass die privaten Anleger hier kein Problem haben. Wir haben aber neben privaten Anlegern auch öffentliche Anleger und das wurde addiert auf 500 Mio. Euro. Ich denke, wahrscheinlich ist die Summe etwas niedriger als zunächst geschätzt. Es ist ein Bundesland dabei, nämlich Thüringen, mit 50 Mio. Euro, die Stadt Monheim mit 38 Mio. Euro und so gliedert es sich über das ganze Bundesgebiet. Gemeinden verschiedener Größenordnungen und die Stadt Emmerich am Rhein ist hier mit 6 Mio. Euro auch im Kreise der Gläubiger.

Für die öffentlichen Anleger besteht das Problem, dass in der derzeitigen Fassung, seit einigen Jahren ist das so, des Einlagensicherungsgesetzes von der Einlagensicherung öffentliche Forderungen ausgenommen sind. D. h., die Kommunen und das Bundesland, was hier Forderungen gegen die Greensill Bank hat, werden aus der Einlagensicherung nichts erhalten können.  Das ist sicherlich etwas, da hier jede Menge Politiker sitzen, was man auch politisch in Angriff nehmen sollte, ob das wirklich richtig ist, dass Kommunen hier auch aus der Sicherung völlig ausgenommen werden. Denn letztlich stehen sie den Banken auch nicht anders gegenüber, als private Anleger oder private Unternehmen. 

 

 

 

Derzeitige Handlungsmöglichkeiten:

Wir haben das Insolvenzverfahren anhängig, d. h. das geht dort seinen gesetzlichen Gang. Was für uns zu tun ist, ist in die Insolvenzakten Einsicht nehmen. Erstens schauen, was ist dort als Insolvenzgründe festgestellt, welche weiteren Erkenntnisse, die für die Durchsetzung unserer Forderungen weiterhelfen können, sind hieraus zu gewinnen. Die Insolvenzforderung ist bis zum 14. Mai anzumelden, am 8. Juni wird dann in Bremen der erste Gerichtstermin des Insolvenzgerichtes und seiner Gläubigerversammlung stattfinden. Es müssen, neben den insolvenzrechtlichen Ansprüchen, auch Ansprüche geprüft werden gegen evtl. Anlageberater und Vermittler. Wie ist die Stadt Emmerich am Rhein dazu gekommen, hier das Geld anzulegen. Hat da möglicherweise irgendjemand Interessenpflichten verletzt, was Schadensersatzansprüche begründen könnte. Ich muss natürlich auch daran denken, haben möglicherweise eigene Mitarbeiter der Stadt Emmerich am Rhein etwas falsch gemacht. Besteht dafür möglicherweise auch eine Versicherung, bei der man sich schadlos halten könnte. Es kommen Ansprüche gegen die Vorstände der Greensill Bank AG in Betracht, insbesondere dann, wenn festgestellt werden sollte, dass dort Bilanzdelikte durch fehlerhafte Bilanzierungen begangen wurden. Der Abschlussprüfer der Greensill Bank AG, Ebner und Stolz, ist also auch schon in Fokus geraten und hat sich möglicherweise durch unzureichende Prüfungsaktivitäten schadensersatzpflichtig gemacht und auch die BaFin selbst wird angegriffen, ob sie möglicherweise Amtspflichten verletzt hat, weil sie zu langsam, zu spät und auch nicht mit genügend Durchgriff dort geprüft hat. All das sind Dinge, die rechtlich durchaus kompliziert sind, eine gewisse Zeit erfordern, um zu prüfen und man muss auch immer aus Sicht der Stadt Emmerich im Auge behalten, dass man da nicht nur die Anwälte bereichert und dann dem schlechten Geld noch gutes hinterherwirft. Man muss immer schauen, ob da auch ein angemessenes Kosten-Nutzen-Risiko besteht. Zum Teil kann man sich auch ein wenig zurückhalten, weil die Ansprüche gegen die Vorstände, beispielsweise wird auch der Insolvenzverwalter prüfen und das dann ggfs. durchsetzen und Gelder zur Masse ziehen.

 

Der Ausblick in die Zukunft:

Die Quote im Insolvenzverfahren hängt davon ab, wie erfolgreich der Insolvenzverwalter beim Forderungseinzug ist. Größter Schuldner mit, so heißt es ungefähr 3 Mrd. Euro, ist die GFG Alliance-Gruppe des britisch-indischen Stahlmagnaten Sanjeev Gupta. Der ist hier ein bisschen durch die Presse gegangen, weil der mit einer seiner Gesellschaften, die Stahlsparte von Thysssen-Krupp kaufen wollte. Das ist dann ja gescheitert. Der ist im Moment auf der Suche nach einer neuen Finanzierung, wenn er eben halt diese Verbindlichkeiten bedient, dann wird Geld da sein. Derzeit ist er jedenfalls, nachdem was in der Presse zu lesen war, und da wird auch möglicherweise die Einsichtnahme in die Akte des Insolvenzgerichtes weiterhelfen, etwas unklar, ob er und inwieweit er unmittelbar mit der Greensill Bank Geschäfte machte oder aber mit deren Mutter, der mittlerweile ebenso insolventen Greensill Capital Ltd., die dann jedenfalls auch finanziert wurde durch die Greensill Bank AG. Was bedeutet das? Es ist hier keineswegs ausgeschlossen, dass alle Insolvenzforderungen ganz oder überwiegend bedient werden. Ich hatte vorhin schon die Lehman Brothers erwähnt, da ist es gelungen. Derselbe Insolvenzverwalter hat dort alle Insolvenzforderungen bedienen können. Über eins muss man sich aber im Klaren sein: das Verfahren wird lange dauern. Das haben Insolvenzverfahren so an sich, auch wenn wir hier sicherlich keins haben mit einer riesigen Zahl von Gläubigern und Schuldnern. Es wird einfach dauern, d. h. kurzfristig werden diese 6 Mio. Euro der Stadt Emmerich am Rhein nicht zur Verfügung stehen. Das ist Fakt. Inwieweit sie eines Tages zurückkommen, wird man sehen.

Und damit bin ich auch schon am Ende und kann jetzt meinen Vortrag mit einem Ausblick auf unser wunderschönes Bürogebäude in Bochum beenden.“

 

Bürgermeister Peter Hinze:

„Dankeschön Herr Dr. Weinreich. Wie gesagt, wir haben ja den Antrag gehabt, dass wir den Vortrag seitens der Verwaltung haben.   Einen Zusatz habe ich noch, Frau Goertz wird später noch einmal vortragen, da werden sich die einen oder anderen Fragen, die wir im Vorfeld von den Fraktionen der GRÜNEN und SPD erhalten haben, auch schon zum Teil erledigt haben. Die anderen Fraktionen haben uns die Fragen vorher nicht zur Verfügung gestellt. Von daher auch der CDU-Antrag, das en bloc machen zu wollen.

Wie läuft so eine Finanzanlage bei uns ab? Dazu gehe ich auf die rechtlichen Regelungen ein mit den §§ 75 und 90 der Gemeindeordnung NRW. Ich zitiere einmal daraus „Die Gemeinde muss ihre freie Liquidität ertragsbringend anlegen. Diese Voraussetzung knüpft an den allgemeinen Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gemäß § 75 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung NRW an. Denn durch freie Liquidität können Zinserträge erzielt werden bzw. Verwahrentgelte vermieden werden.“ U. a. heißt es noch „Unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit muss die Gemeinde die Anlageform so wählen, dass sie einen größtmöglichen Ertrag abwirft, wobei auf eine ausreichende Sicherheit zu achten ist.“

§ 32 der kommunalen Haushaltsverordnung verlangt vom Hauptverwaltungsbeamten nähere Vorschriften unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten, um die ordnungsgemäße Erledigung der Aufgaben der Finanzbuchhaltung unter besonderer Berücksichtigung des Umgangs mit Zahlungsmitteln sowie die Verwahrung und Verwaltung von Wertgegenständen sicherzustellen.“ Aus diesen gerade zitierten Paragraphen ergibt sich eine Dienstanweisung, die es bei uns gibt, die sich „Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung und Zahlungsabwicklung“ nennt und die nach der Einführung des NKF eingeführt wurde. Tagesgeschäft des für die Zahlungsabwicklung verantwortlichen Kassenleiters:  Liquiditätsplanung und Sicherung, d. h. vorhergesehene Auszahlungs- oder Auszahlungstermine im Blick haben. Liquiditätsflüsse und –planung täglich modifizieren, kurzfristig nicht benötigten Liquiditätsumfang ermitteln und zur Anlage für Tages- oder Festgelder zur Verfügung zu stellen. Insbesondere § 13 der Dienstanweisung heißt es „Über die Einrichtung weiterer Konten auch Spar-und Festgeldkonten entscheidet für die Zahlungsabwicklung  der Kassenaufsichtsbeamte.“

 

Darüber hinaus haben wir natürlich interne Vorgaben, wie so eine Geldanlage abläuft. Erstens werden natürlich Vergleichsangebote durch mehrere Vermittler eingeholt. Die vorliegenden Angebote werden geprüft unter Hinzunahme von Ratingagenturen, wie gerade vom Rechtsanwalt Herrn Dr. Weinreich geschildert. Ebenfalls prüfen wir Jahresabschlussberichte und Prüfungsberichte. In diesem Fall war es der Geschäftsbericht und der Bilanzbericht der im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde aus dem Jahre 2019, der der Bank ein uneingeschränktes und positives Ergebnis bescheinigt. Danach werden die Ergebnisse, die wir dort vorgefunden haben, zu einem Vorschlag formuliert. Dieser wird gesichtet und die wesentlichen Inhalte werden dem Leiter der Finanzbuchhaltung vorgelegt. Wenn beide zu dem Ergebnis kommen, dass es eine gute Anlage ist, wird die Vorlage der Kämmerei, sprich der Kämmerer/Kämmerin zur Genehmigung vorgelegt. Der Bürgermeister wird informiert durch die Kämmerin oder Kassenleiter. Danach, wenn nötig, wenn nicht eine neue Geschäftsbeziehung, werden die Kontoeinrichtungen unterzeichnet vom Bürgermeister und alles getan, damit nötige Kontodaten zur Verfügung stehen, wird dann der Geschäftsabschluss durch die Kämmerin oder den Bürgermeister abgezeichnet. Das ist der grobe Weg, der dazu führt, wie wir mit kurzfristigen Geldanlagen umgehen.

 

Was haben wir bisher gemacht? Wir haben gerade gehört, am 3. März ist das Moratorium ausgesprochen worden. Wir haben an dem darauffolgenden Freitag die örtliche Rechnungsprüfung informiert. Wir haben die Kommunalaufsicht informiert und wir haben am gleichen Vormittag auch die Fraktionsvorsitzenden eingeladen, um über den Tatbestand, dass wir 6 Mio. Euro bei Greensill angelegt haben und drohen zu verfallen, informiert. Wir haben auch die Presse eingeladen. Mittlerweile gibt es auch einen Antrag der CDU, externe Prüfer hinzuzuziehen, da haben wir die GPA NRW beauftragt, uns ein Angebot zu unterbreiten. Die GPA NRW hat kein Angebot abgegeben. Zu den Gründen kann und möchte ich nicht weiter eingehen. Man hat uns empfohlen, eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu beauftragen. Das haben wir dann in der letzten Woche auch getan. Wir haben erst einmal Angebote eingeholt. Wir warten noch auf zwei Angebote, ein Angebot liegt vor. Sobald die Angebote vorliegen, werden wir dann auch mit der externen Prüfung beginnen. In der letzten Woche, am 15.03., hat ein erstes Treffen von 26 betroffenen Kommunen gegeben. Mittlerweise ist die Arbeitsgruppe auf 34 angewachsen. Herr Dr. Weinreich hat ja gerade erwähnt, das Land Thüringen ist mit 50 Mio. Euro betroffen, die auch der Arbeitsgruppe angehören. Es hat mittlerweile zwei Videokonferenzen gegeben, auch ist am 16.03. durch das Amtsgericht Bremen das Insolvenzverfahren eröffnete worden und es ist auch der Gläubigerausschuss besetzt worden. Der Gläubigerausschuss ist mit fünf Personen besetzt, darunter auch die Rechtsanwaltskanzlei Eckert. Die Rechtsanwaltskanzlei Eckert wird wahrscheinlich die 34 Kommunen mit insgesamt 327 Mio. Euro im Insolvenzverfahren vertreten. Darüber hinaus wird ein Gutachten erstellt über die Möglichkeiten, die uns rechtlich bleiben für weitere Schritte gegen die BaFin und gegen den Finanzvermittler. Jetzt wird geprüft und wir warten auf ein entsprechendes Ergebnis, um dann mit den anderen Kommunen zu prüfen, inwieweit wir dort weiter tätig sein können und wollen. Ich halte es für einen großen Vorteil, dass die Rechtsanwaltskanzlei Eckert uns auch im Gläubigerausschuss vertreten wird. Das macht vielleicht noch einen kleinen Wissensvorsprung aus und bringt uns an eine bessere Position. Das wäre meine Abfolge, was ich dazu zu sagen hätte und würde jetzt Frau Goertz die Möglichkeit geben, über haushaltsrechtliche Auswirkungen zu berichten.“

 

Stadtkämmerin Frau Melanie Goertz:

„Zunächst würde ich ganz gerne einige Begrifflichkeiten klären. Der Presse konnte ich entnehmen, dass die Stadt Emmerich am Rhein in die Haushaltssicherung rutscht. Dem ist nicht so, das möchte ich gerne hier noch einmal darstellen. Es ist so, dass eine Kommune ein Haushaltssicherungskonzept aufstellen muss, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind. Das eine ist die Ausgleichsrücklage, diese muss vollständig ausgebraucht sein und dann gibt es drei verschiedene Möglichkeiten, das eine ist die Verringerung der allgemeinen Rücklage, um mehr als ein Viertel in einem Jahr. Ich bleibe mal bei diesem Beispiel. Die Ausgleichsrücklage der Stadt Emmerich am Rhein am Rhein beträgt derzeit 29 Mio. Euro und das ist vorsichtig geschätzt. Der Jahresabschluss 2019 und der Jahresabschluss 2020 sind in dieser Zahl recht vorsichtig geschätzt. Ein Viertel der Allgemeinen Rücklage würde jetzt nach aktuellem Stand bei 128 Mio. Allgemeine Rücklage 32 Mio. ausmachen. Das heißt, die Stadt Emmerich am Rhein am Rhein müsste in diesem Jahr einen Jahresfehlbetrag von über 60 Mio. Euro erwirtschaften oder nicht erwirtschaften. Da sind wir ganz weit von entfernt. Das zum einen. Der Vollständigkeit halber muss ich noch dazu sagen, dass, wenn die Ausgleichsrücklage aufgebraucht ist, dann würde der Kreis Kleve als Kommunalaufsicht, den Haushalt genehmigen müssen. Im Moment sind wir im Anzeigeverfahren und sobald die Ausgleichsrücklage aufgebraucht ist, müsste der Kreis genehmigen.

 

 

Die Ausgleichsrücklage, das habe ich gerade erwähnt, beträgt etwa 29 Mio. Euro und würde nach jetziger Haushaltsplanung, hier reichen vier Jahre, plus dieser 6 Mio. Euro, die gerade hier für heute auf der Tagesordnung stehen.

 

Den zweiten Begriff, den ich noch einmal erläutern möchte, ist der Begriff der Haushaltssperre. Der Antrag der CDU-Fraktion vom 08.03. der eine freiwillige Haushaltssperre erwähnt. Es gibt zwei Möglichkeiten. Zum einen kann der Rat die Inanspruchnahme von Ermächtigungen sperren. Hierzu müsste konkret gesagt werden, welche Ermächtigungen Sie gesperrt haben möchten und in welcher Höhe. Dieses ist jetzt im Rahmen der Haushaltsplanung bei der zweiten Jugendeinrichtung geschehen. So müsse das dann dargestellt werden.

Dann gibt es noch die Möglichkeit, dass der Kämmerer nach der Kommunalen Haushalsverordnung NRW ebenfalls Ermächtigungen sperrt. Das würde dann so ablaufen, dass auch konkrete Maßnahmen gesperrt werden und Sie als Rat in der nächsten Ratssitzung hierüber auch informiert werden. Diese beiden Möglichkeiten sind der Grund, warum auch verwaltungsseitig in der Vorlage vorgeschlagen wurde, dass eine Arbeitsgruppe Haushalt eingerichtet wird, damit Vertreter des Rates und der Verwaltung sich an einen Tisch setzen, um gemeinsam kurzfristig zu entscheiden, ob Maßnahmen verschoben werden, aber eben auch – und das wäre mir besonders wichtig – diese langfristigen Ziele auch nicht außer Acht zu lassen.

Das ist nämlich das, worüber man in den letzten zwei Haushaltsplanberatungen gesprochen hat, dass man diese Entwicklung ganz unabhängig von dem Schadensereignis das auf die Stadt Emmerich am Rhein zurollt, entsprechend aufhält.

 

Dann wollte ich Ihnen gerne die bilanzielle Betrachtung Greensill einmal darstellen, um Ihnen einmal vor Augen führen, was bilanziell gesehen passiert. Festgelder sind unter den liquiden Mitteln zu finden, Sie sehen das hier in fett gedruckt. Das Insolvenzverfahren, haben Herr Dr. Weinreich und Herr Hinze erwähnt, ist eröffnet. In dem Moment, in dem das Verfahren eröffnet wird, entstehen aus den liquiden Mitteln eine Forderung. Es ist eine Umbuchung erforderlich. Forderungen sind mit dem Nominalbetrag anzusetzen, d. h. wenn ein Ausfallrisiko besteht, muss das auch in der Bilanz dargestellt werden. Die Forderung bleibt in der gleichen Höhe bestehen, aber es wird eine sogenannte Einzelwertberichtigung vorgenommen. Diese Einzelwertberichtigung ist ein Aufwand aus Wertberichtigungen. Dieser Aufwand würde in dem Fall den Jahresfehlbetrag, der jetzt geplant ist, entsprechend erhöhen. Dieser Aufwand aus Wertberichtigung wird nicht 6 Mio. sein. Dieser Aufwand aus Wertberichtigung wird entsprechend niedriger sein. Wie hoch, kann ich Ihnen im Moment noch nicht sagen, da benötigen wird Informationen vom Insolvenzverwalter, was sich im Laufe des Verfahrens auch ändern kann, aber ein Nachtrag wird wahrscheinlich. Nach der Gemeindeordnung in Verbindung mit der Haushaltssatzung der Stadt Emmerich am Rhein ist bei einem voraussichtlichen erhöhten Fehlbetrag von über 3,5 Mio. Euro ein Nachtrag zu erstellen. Das wäre dann für mich auch ein Anliegen an die Arbeitsgruppe Haushalt. Wenn ein Nachtrag erstellt wird, können auch noch andere Maßnahmen, die die AG Haushalt gewinnt, abgebildet werden. Ich habe Ihnen hier noch einmal dargestellt, was das eigentlich in Bezug auf Ergebnis- und Finanzplanung bedeutet. Finanzplanung insbesondere hinsichtlich geplanter Investitionen. Wie gerade schon genannt, ist diese Wertberichtigung ein Aufwand. Das bedeutet, dieser Aufwand erhöht den Jahresfehlbetrag, die Ergebniszahlung. Wir sind hier im konsumtiven Bereich. Bei der Investitionsplanung ist es so, dass die Haushaltplanung vorsieht, dass man entsprechende Auszahlungen aus Investitionen hat. Davon werden entsprechende Einzahlungen aus Zuwendungen und Beträgen - abgezogen und dieser saldierte Betrag wird  in die Haushaltsplanung eingestellt.

Das sieht der Haushalt 2021 jetzt auch so vor. Wenn man jetzt auf eine Investition verzichtet, man hat eine geringere Auszahlung, auf der anderen Seite muss man auch die Kreditaufnahme reduzieren und man eine geringere Einzahlung. Unterm Strich bringt es nichts, es ist ein plus minus null Spiel. Der Verzicht auf eine Investition in diesem Jahr oder im nächsten Jahr hat keinen Einfluss auf die Ergebnisplanung und auch nicht auf die Finanzplanung. Das letzte, was ich Ihnen noch darstellen möchte, bzw. möchte ich darauf hinweisen. Die zweite Veränderungsliste zum Haushalt 2020. Die hier dargestellte Position sah den Erwerb von Investmentzertifikaten vor. Ich habe Ihnen hier einige Erläuterungen gegeben, warum das im Haushalt eingestellt wird und Sie haben dem mit der Verabschiedung des Haushaltes zugestimmt. Was hier steht ist der Erwerb von Investmentzertifikaten. Nämlich Erwerbe vom KVR-Fonds. Dieser Fonds als solches, ist vom Anlageprodukt risikoreicher als ein Festgeld oder ein Tagesgeld. Trotzdem halte ich diese Anlagefonds für sehr sicher. Es ist eine Anlageform der Rheinischen Versorgungskasse und ist ein gemischter Spezialfonds aus Aktien und Renten, von daher eben vom Produkt her risikoreicher. Das Ziel des Ganzen, das habe ich auch damals deutlich gemacht ist, ist, dass man einen Kapitalstock aufbaut, nämlich zur Finanzierung von zukünftigen Versorgungslasten. Wir haben diese Ermächtigungen auch genutzt und haben im November 2020 einen Betrag von 1,5 Mio. dort zugeführt. Der Bestand dieses Fonds beträgt jetzt knapp über 3 Mio. Euro. Wie gesagt, ich halte diesen Fonds für weiterhin sehr sicher, auch wichtig für die Zukunft der Finanzen der Stadt Emmerich am Rhein, denn irgendwann müssen entsprechende Versorgungsleistungen oder Rückstellungen, die in der Bilanz abgebildet sind, finanziert werden. Und das ist ein Fonds, der das entsprechend auffangen kann und dementsprechend auch sukzessive aufgebaut werden sollte.“

 

Bürgermeister Peter Hinze:

„Sie konnten entnehmen, dass auch in der Vorlage einige Fragen von CDU- und SPD schon beantwortet wurden. Wenn weitere Fragen sind haben wir ja nachher noch den Block „Fragestellungen“. Vielleicht noch einige Ergänzungen von mir. Zeitlicher Ablauf, wann das Geld angelegt worden ist. Es hat im Februar eine Einlage gegeben von 1 Mio. Euro, die eine Laufzeit bis Oktober 2020 hatte und eine Verzinsung von 0,12 Prozent. Im Oktober hat es von uns eine Anfrage gegeben zur Verlängerung der Einlage mit einer Verzinsung von 0,08 % bis Ende Mai 2021. Das habe ich extra noch einmal erwähnt, da überwiegend die Rede davon ist, dass man sich bei Greensill mit überhöhten Zinsgutschriften hat fangen lassen. Ich glaube, die Zinssätze machen deutlich, dass das nicht der Fall ist. Die 5 Mio., die wir am 22.02. überwiesen haben, hätten einen Zinssatz von 0,0 % gehabt.  Dies macht deutlich, dass wir im Grunde genommen auf einem guten Weg waren, dort Negativzinsen, die z. B. bei der Sparkasse mit 0,5 % zu Buche schlagen, hätten vermeiden wollen.

Gut. Ich würde jetzt vorschlagen, dass wir dann den Punkt aufrufen, die „Fragestunde“. Es war der Antrag nach der Größe der Fraktionen die Fragen abzuarbeiten. Dann wäre jetzt die CDU-Fraktion mit ihrem Fragenkatalog an der Reihe.“

 

Mitglied Dr. Reintjes:

„Für die CDU-Fraktion werden die Ratsmitglieder Sigmar Peters und Tim Krebber sowie die Ratsfrau Irmgard Kulka die Fragen vortragen.“

 

Mitglied Krebber:

„Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, in den letzten Jahren haben mehrere Kommunen die Anlagen bei der Greensill Bank extern prüfen lassen und zumeist von einer Anlage abgesehen. Eine große deutsche Kommune hat dazu bereits 2019 die renomierte Indepedent-Credit  AG mit einer Prüfung beauftragt.

Folgende Feststellungen wurden bereits 2019 getroffen von dieser Prüfungsagentur. Rating BB, was nahe am Ramschniveau ist, intransparentes Geschäftsmodell. Es gab keine Anhaltspunkte nach welchen Risiko-Ertrags-Kriterien die Greensill Bank agiert. Es besteht ein mutmaßlich höheres Kreditrisikoprofil als bei anderen Banken.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, Sie sprachen in einem NRZ-Interview wörtliche davon, dass Ihnen die Greensill Bank keine unbekannte Bank sei und dass Sie über den Finanzvermittler und Eigenrecherchen gesicherte Informationen über den Zustand der Bank erhalten haben. Wie erklären Sie sich, dass andere Bürgermeister und Kommunen offensichtlich im Rahmen einer Prüfung zu entgegengesetzten Feststellungen gekommen sind?“

 

Bürgermeister Hinze:

„Wir haben selbstverständlich, das was uns zur Verfügung steht, nämlich die Aussage der Rating-Agentur aktuell verglichen. Wir haben uns den Bilanzbericht aus dem Jahre 2019 angeschaut, wo es dann heißt, worin auch noch mal auf die Coronakrise eingegangen wird, da gibt es eine Gesamtaussage zum Jahresabschluss: Für das Geschäftsjahr 2020 erwarten wir auf Grundlage der Planungen ein positives Ergebnis von mind. 75 Mio. vor Steuern. Aufgrund der guten Kapitalausstattung ist die GB auch in schweren Kristen gut aufgestellt.  Die Überlebensfähigkeit ist derzeit bei einer Ausweitung der Krise nicht gefährdet. Da hat es gerade auch noch von Herrn Dr. Weinreich den Inhalt gegeben, dass die Ratingziffer des letzten Ratings A war. Von daher war das für uns in der Prüfung, vielleicht kann Frau Goertz das noch ergänzen, eine Aussage dieses Geschäft einzugehen.“

 

Stadtkämmerin Frau Goertz:

„Es ist selbstredend, man jemanden damit beauftragten, Dinge zu prüfen Das muss man ganz ehrlich sagen, das kostet natürlich auch wieder Geld. Auch einen Anlageberater einzukaufen, kostet Geld. Es ist so, dass hier kurzfristige Anlagen getätigt werden. Wir reden nicht über den langfristigen Bereich, wo mehrere Millionen über mehrere Jahre, 3 bis 5 Jahre angelegt werden. Ich habe auch gesehen, dass z. B. Osnabrück in diese Pensionsverpflichtungen, von denen ich gerade gesprochen habe, Millionen angelegt hat. Davon reden wir nicht, sondern wir reden von kurzfristigen Liquiditätsüberschüssen, um Negativzinsen zu vermeiden.

 

Mitglied Krebber:

„Dazu direkt. Wir haben natürlich recherchiert und uns ist dabei nicht bekannt geworden, dass einer der drei großen Ratingagenturen tatsächlich die Greensill Bank geratet hat, sondern wir haben nur feststellen können, dass ein relativ kleiner Anbieter halt dieses Rating durchgeführt hat. Hat das nicht Fragen innerhalb der Verwaltung aufgeworfen, dass es nur dieses eine Rating gibt?“

 

Stadtkämmerin Frau Goertz:

„Nein, weil die Vorgabe eine unabhängige Ratingagentur war und soweit ich weiß, ich habe es jetzt nicht dabei, zahlreiche andere Vermittler haben mir auch den Hinweis gegeben, Greensill. Und da war dann z. B. auch Moody`s unter anderem dargestellt. Von daher kann ich das jetzt nicht ganz nachvollziehen. Von den anderen kann ich es nicht sagen, aber ich weiß, dass von anderen Finanzvermittlern auch Moody`s angegeben wurde und da müsste ich tatsächlich noch einmal nachprüfen, aber das ist das, was mir noch bekannt ist. „

 

Mitglied Peters:

„Sehr geehrter Herr Bürgermeister, in dem gerade vom Kollegen Krebber erwähnten NRZ-Interview sagten Sie wörtlich ‚Wir haben uns natürlich auch das Rating, die Bilanz und das Geschäftsmodell des Unternehmens angeschaut, bevor wir Geld angelegt haben.‘

Bereits im August 2020 häuften sich Medienberichte, u. a. von der Nachrichtenagentur Bloomberg, in denen Bedenken am Geschäftsmodell der Greensill Bank geäußert wurden. Das Bremer Regionalmagazin Buiten und Binnen verwies im November darauf, dass die BaFin und der Einlagensicherungsfond des Bundesverbandes Deutsche Banken die Greensill Bank beobachten. Finanzjournalist Christian Kirchner schreibt ‚Die Verantwortlichen in den Kommunen hätten einmal googeln müssen, dann hätten sie die alarmierenden Berichte über die Greensill Bank sofort gefunden.‘ Wie Sie selbst in der NRZ gesagt haben wurde ja recherchiert. Waren Ihnen die vorgenannten Berichte, insbesondere zu den dubiosen Geschäften der Greensill Bank aus 2020, bekannt und wenn ja, wieso haben Sie gleichwohl noch im Februar 2021 die Anlage von weiteren 5 Mio. Steuergeldern gebilligt? Sind die Details der Recherche dokumentiert und einsehbar?“

 

Bürgermeister Hinze:

„Sie hatten ja selber gestern Akteneinsicht, dann gehe ich davon aus, dass Sie sich darüber ein Bild gemacht haben. Sie haben gerade erwähnt, dass die verschiedenen Finanzberichterstatter und Finanzzeitungen das eine oder andere zur Aussage gebracht haben. Es gibt die Finanzszene von Oktober 2020. Da wird z. B. gesagt ‚Wenn Sie Geld zur stocksoliden Bremer Greensill Bank tragen möchten, kann er draußen zusätzlich einen Bonus abstauben. Das ist ein Hinweis für Privatanleger, aber es zeigt auch, dass es die unterschiedlichsten Aussagen gibt zur Greensill Bank. die man die natürlich googeln kann, wie weit diese Angaben verlässlich sind, das ist dann wieder die zweite Frage.“

 

Mitglied Krebber:

„Sehr geehrter Herr Bürgermeister, die Ratingagentur Scope hat das Rating der Greensill Bank im September von A- auf dreifach B abgesenkt und eine deutlich negative Prognose für das Folgejahr 2021 gegeben. War Ihnen dieses Down Rating bekannt und wenn ja, warum haben sie trotzt des Down Rating und der Negativprognose noch im Februar d. J. die Anlage von weiteren 5 Mio. Euro gebilligt? Sie hatten hier trotz der deutlichen Abwertung keinerlei Bedenken?“

 

Bürgermeister Hinze:

„Dazu hätte mir das bekannt sein müssen. Das war mir nicht bekannt und ich und auch Frau Goertz haben das schon einmal gesagt, was wir zum Zeitpunkt der Anlage gemacht haben. Konkreter kann das Frau Goertz auch noch einmal beantworten.“

 

Stadtkämmerin Frau Goertz:

„Zum einen war das ein Down Rating von A- auf BBB +. Das ist eine Stufe und das ist immer noch überdurchschnittlich und immer noch besser als eine Deutsche Bank oder eine Commerzbank.“

 

Mitglied Peters:

„Wie Sie selbst sagen, haben Sie die Bilanz der Bank geprüft. Ihnen wird bei der eigenen Recherche sicher aufgefallen sein, dass die Bank ihre Bilanzsumme binnen zwei Jahren mehr als verelffacht hat. Finanzexperten sprechen hier von einem einmaligen Vorgang. Welche Schlüsse haben Sie im Rahmen der Prüfung aus ihrem offenkundig fragwürdigen Megawachstum der Greensill Bank gezogen? Sind die Details Ihrer Bilanzprüfung dokumentiert und einsehbar?“

 

 

 

 

 

Stadtkämmerin Frau Goertz:

„Wir sind und das muss ich jetzt einmal ganz klar sagen, keine Wirtschaftsexperten, Bilanzanalysten oder Sonstiges. Man hat sich die Bilanzen angesehen und man hat sich den Jahresprüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft angeschaut. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ebner und Stolz, Herr Hinze hat es gerade schon zitiert, die eine durchaus positive Darstellung gegeben hat. Es gab uneingeschränkte Bestätigungsvermerke, es gab uneingeschränkte Abhängigkeitsberichte und darauf hat man vertraut. Wie gesagt, wir sind keine Finanzexperten, wir sind keine Bilanzanalysten und wir müssen auf unabhängige

Ratingagenturen und auch Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vertrauen können. Ansonsten würde auch ein Fachbereich Finanzen aus wesentlich mehr Mitarbeitern bestehen müssen.“

 

Mitglied Peters:

„Der Runderlass des Innenministeriums Kommunales Haushaltsrecht, Anlage von Kapital durch Gemeinden und Gemeindeverbände (Kommunale Kapitalanlagen) aus dem Jahre 2012 hat gesagt: ‚emnach hat die Anlage von Kapital mit der gebotenen Sachkenntnis und Sorgfalt zu erfolgen. Bei den Kapitalanlagen sollten die möglichen Risiken bekannt begrenzt und beherrschbar sein. Dieser Maßstab ist auch bei der Einlage von Kapital in private Institute, bei denen es nicht durch ein Einlagensicherungssystem geschützt ist, oder in Kreditinstitute ohne ein institutsbezogenes Sicherungssystem anzulegen. Eine diversifizierte Anlagestrategie kann mögliche Risiken begrenzen, die örtlichen Anlageentscheidungen sind ausreichend zu dokumentieren. Sie können auch Dritte mit der Anlage von Kapital sowie mit der Bewertung der Chancen und Risiken von Anlageformen beauftragen. Diese Beauftragung entbindet jedoch die Gemeinden und Gemeindeverbände nicht von der Gesamtverantwortung für die Anlage ihres Kapitals. Aus Gründen der Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Ablaufprozesses bei der Anlage von Kapital wird der Erlass einer örtlichen Anlagerichtlinie empfohlen. In dieser können unter Berücksichtigung der örtlichen Bedürfnisse unter anderem auch Verantwortlichkeiten und Entscheidungsbefugnisse festgelegt werden.‘

Der Erlass wurde 2017 explizit um den Passus, ich zitiere ‚Dieser Maßstab ist auch bei der Einlage von Kapital in private Kreditinstitute, bei denen es nicht durch ein Einlagensicherungssystem geschützt ist oder in Kreditinstitute ohne ein institutsbezogenes Sicherungssystem anzulegen.  Eine diversifizierte Anlagestrategie kann mögliche Risiken begrenzen.‘ erweitert worden. Das zuständige Ministerium sowie die Ministerin haben am 19.03.2021 auf Anfrage im Landtag NRW klargestellt, dass der Erlass Gültigkeit für alle denkbaren Anlageformen hat. Hierzu folgende Fragen: Ist Ihnen der Erlass und auch die Anpassung aus 2017 bekannt? Sehen Sie vor dem Hintergrund des Erlasses die geforderte Prüfungs- und Sorgfaltspflicht als erfüllt an? Gibt es im Rahmen des Investitionscontrollings eine Risikobewertung? Wieso haben Sie den Erlass nicht zum Anlass genommen, eine Anlagenrichtlinie, so wie dieser Erlass es empfiehlt, für die Stadt Emmerich am Rhein am Rhein zu erlassen und der Erlass empfiehlt dezidiert eine diversifizierte Anlagestrategie. Denken Sie, die Anlage von 6 Mio. Steuergelder und damit gut einem Drittel der liquiden Mittel der Stadt Emmerich am Rhein bei einer Bank, welche bekanntermaßen über keine Anlagenabsicherung verfügt, ist diversifiziert und risikogerecht?“

 

Bürgermeister Hinze:

„Gut, Sie haben jetzt lange aus dem Runderlass des Ministeriums zitiert. Sie haben den Anfang aber dann auch weggelassen. „Die Gemeinden und Gemeindeverbände können liquide Mittel, die nicht zur Sicherung der Liquidität und zur Zahlungsabwicklung benötigt werden, längerfristig anlegen.

 

Sie haben bei der Anlage dieses Kapitals auf eine ausreichende Sicherheit etc.  zu achten und hier bezieht sich der Runderlass ausdrücklich auf „längerfristige Kapitalanlagen“. Die Stadt Emmerich am Rhein ist nicht in der Lage und finanziell so komfortabel ausgestattet, dass wir uns über längerfristige Kapitalanlagen Gedanken machen müssen, weil es bei der Stadt Emmerich am Rhein keine langfristigen Anlagen gibt.

Ich weiß nicht, ob die Stadtkämmerin dazu noch etwas zu sagen will, auf jeden Fall ist das noch einmal die Antwort auf den von Ihnen zitierten Runderlass.“

 

Mitglied Krebber:

„Sehr geehrter Herr Bürgermeister von Ihnen wird öffentlich oftmals auf die anderen betroffenen Kommunen verwiesen, getreu dem Motto, geteiltes Leid ist halbes Leid. In Deutschland gibt es 10.799 Städte und Gemeinden. Stand heute haben lediglich 30 von 10.799 Kommunen in Deutschland Geld bei Greensill angelegt und verloren. Im Klartext, es haben nur 0,28 % der deutschen Kommunen Geld bei Greensill angelegt. Es mehren sich Berichte, dass viele Kommunen nach einer Prüfung und auch Beratung örtlicher Banken von einer Anlage bei Greensill abgesehen haben. In Nordrhein-Westfalen sind lediglich vier Kommunen betroffen. Vier von 423 Kommunen in NRW. Auch sind nicht mal 1 % der Kommunen im gesamten NRW. Haben Sie eine Erklärung dafür, dass ausgerechnet Emmerich am Rhein zu den 0,28 % der bundesweit betroffenen Kommunen zählt? Ist das nicht doch ein Anhaltspunkt für eine mangelhafte oder fehlende Prüfung des Sachverhalts vor Ort?“

 

Bürgermeister Hinze:

„Fairer wäre es gewesen, wenn Sie, als die Zahl 10.799 zur Hand genommen hätten, die Kommunen abgezogen hätten, die in der Haushaltssicherung sind, die Kommunen abgezogen, die gar nicht über liquide Mittel verfügen und die Kommunen abziehen, die bereits in der Vergangenheit doch erfolgreiche Geschäfte mit der Greensill Bank gemacht hätten. Das wäre dann eine faire Vergleichszahl, die ich aber so nicht beantworten kann, weil sie, glaube ich, nicht ganz fair ist, wie Sie sie geschildert haben.“

 

Mitglied Krebber:

„Selbst, wenn wir diese Zahl abziehen würden, reduzieren wir es mal auf die Hälfte, dann wären es immer noch 1 Prozent, die Frage würde ich dann wiederholen, wenn es nicht 0,28 %, sondern 1 % wäre?“

 

Bürgermeister Hinze:

„Ich will mich da gar nicht auf Zahlen festlegen, natürlich sind es, nach meiner Kenntnis, 34 Kommunen, die sich zusammengetan haben, das ist weit weg von 10.799, aber wenn ich sehe, das soll auch nichts entschuldigen, dass das Land Thüringen 50 Mio. bei der Greensill Bank angelegt hat und das auch noch im letzten Monat, über ein gesamtes Finanzministerium verfügt, dann frage ich mich schon, was Sie mit dieser Frage bezwecken wollen. „

 

Mitglied Krebber:

„Dann kann ich gleich die nächste Frage stellen. Wenn man den Verlust der Steuergelder im Verhältnis auf die Kommunengröße, dann würde die Stadt Monheim ausgeklammert, das ist ein Sonderfall, da ergibt sich für die Kommunen in NRW das folgende Bild: Stadt Köln hat 15 Mio. angelegt, das ist ein Pro-Kopf-Verlust von 15 Euro, die Stadt Marsberg hat 2,5 Mio. Euro angelegt, das ist ein Pro-Kopf-Verlust von 95 Euro und die Stadt Emmerich am Rhein hat 6 Mio. Euro angelegt. Das ist ein Pro-Kopf-Verlust von 200 Euro.

 

Unter der Voraussetzung, wie gesagt Monheim ist ausgeklammert, ist Emmerich die am schlimmsten betroffene Kommune in NRW und alle Emmericherinnen und Emmericher, egal ob jung oder alt, haben einen Verlust von 200 Euro erlitten und da stellt sich auch wieder die Frage, ob da z. B. die Klumpenrisiken bei der Anlagestrategie ausreichend gewürdigt worden sind?“

 

Bürgermeister Hinze:

„Ich weiß, dass Sie aus Ihrer beruflichen Qualifizierung heraus sehr versiert sind im Lesen von Bilanzen. Das ist mir bekannt. Wir haben diese Geldeinlagen natürlich nicht vorher so geplant nach dem Motto, was könnte das Pro-Kopf bedeuten, weil wir davon ausgegangen sind, dass wir das Geld, am Ende des Tages, wir reden von einer Geldeinlage von drei Monaten, auch am Ende des Tages wieder zurückbekommen.“

 

Mitglied Peters:

„Sehr geehrter Herr Bürgermeister, seit dem 01.10.2017 wird das kommunale Guthaben nicht mehr durch den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Deutscher Banken geschützt, was allgemein bekannt ist. Wie eine Umfrage des Fachmagazins „Der Neue Kämmerer“ zeigt, gaben bereits 2018  81 Prozent der Kämmerer an, ihre Anlagestrategie zu ändern. Der genannte Grund der Kämmerer im Fachmagazin war das fehlende Wissen und Know How, das Ausfallrisiko einer Bank seriös zu beurteilen. Es geht die Devise Sicherheit vor Ertrag. Wieso haben Sie nicht nach dem Grundsatz „Sicherheit vor Ertrag“ gehandelt und das Geld bei einer der örtlichen Genossenschaftsbanken oder Sparkasse angelegt? Wieso dachten Sie, dass es Ihnen möglich sei, das Ausfallrisiko seriös zu beurteilen wo doch 81 % der befragten Kämmerer in ganz Deutschland sich offensichtlich nicht dazu imstande sahen. Ist Ihre Risikobeurteilung dokumentiert und einsehbar?“

 

Stadtkämmerin Frau Goertz:

„Ich hätte gerne Ende 2020 noch einmal so eine Umfrage gehabt, denn dieses Verwahrentgeldproblem, so nenne ich es einmal, das gab es 2018 noch nicht in der Form. Ach die Stadt Emmerich am Rhein ist relativ lange in den Genuss gekommen, keine Verwahrentgelte zu zahlen bei verschiedenen Girokonten mit denen die Stadt Emmerich am Rhein Geschäftsbeziehungen hatte. Es ist so, dass gerade ab dem Jahr 2019 Verwahrentgelte gestiegen bzw. Verwahrentgelte aufgetreten sind, dass Freibeträge wesentlich gesunken sind und von daher, das ist eine Situation, die nicht nur in Emmerich am Rhein so ist, sondern auch in anderen Kommunen. Von daher ist das sicherlich eine entsprechende Umfrage, die auch im Jahr 2018 repräsentativ war. Ich weiß nicht, wie es jetzt Ende 2020 ausgesehen hätte. Ich möchte nur deutlich machen, dass die Stadt Emmerich am Rhein seit etwa 2019 über sehr gute Liquidität verfügt und die entsprechenden Banken hohe Verwahrentgelte nehmen. Das bedeutet, Negativzinsen in einem sehr hohen Niveau. Im letzten Jahr hat die Stadt Emmerich teilweise über etwa 20 Mio. Euro auf den Girokonten verfügt. Wenn Sie sich das zusammenrechnen, ist das schon ein großer Bereich eines Negativzinssatzes und Verwahrentgelte, die zu begleichen waren.“

 

Mitglied Krebber:

„Das setzt aber den Zinssatz von 0,0 %, der von der Greensill Bank angeboten wurde, ja doch in ein ganz anderes Licht, weil er extrem hoch oder etwa nicht?“

 

 

 

Stadtkämmerin Goertz:

„Im Vergleich nicht, denn wir hatten immer wieder solche Angebote, nicht wir persönlich, sondern es gab immer wieder solche Angebote, auch im letzten Jahr. Es sind schon mal kurzfristig 5 Mio. Euro so angelegt worden, als Festgeld und das war nicht bei der Greensill Bank und da haben wir sogar einen positiven Zinssatz erreichen können.“

 

Mitglied Peters:

„Zwei Fragen hätte ich dann noch. Sehr geehrter Herr Bürgermeister, Sie machen öffentlich für den großen Verlust von 6 Mio. Euro das Versagen der Bankenaufsicht verantwortlich. In den letzten Tagen haben sich zahlreiche Finanzexperten, das Land NRW sowie die BaFin ebenso zum Thema geäußert und sehen die Verantwortung im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung und vor dem Hintergrund der geltenden Erlasslage in NRW auch bei den Stadtkämmerern und Bürgermeistern der betroffenen Kommunen. Sind Sie nach wie vor der Auffassung, dass die Stadt Emmerich am Rhein im vorliegenden Fall keinerlei Verantwortung trifft?“

 

Bürgermeister Hinze:

„Deswegen haben wir genau die örtliche Rechnungsprüfung eingeschaltet. Ich hatte gerade nochmal geschildert, wann wir das gemacht haben. Wir haben die Kommunalaufsicht informiert, wir haben vor, einen externen Wirtschaftsprüfer damit zu beauftragen, um genau die Fragen zu beantworten, ob es an irgendeinem Punkt eine Verfehlung unsererseits gegeben hat oder wo Mängel oder Schwachpunkte gewesen sind. Das bleibt abzuwarten. Wenn die Ergebnisse vorliegen, werden die Fragen auch beantwortet.“

 

Mitglied Peters:

„Letzte Frage meinerseits. Halten Sie es vor dem Hintergrund, dass Sie und die Kämmerin ggfs. befangen sind, für opportun, dass Sie die weiteren Gespräche mit den betroffenen Kommunen ohne Hinzuziehung weiterer Personen führen und in der Sache weiter aktiv sind?“

 

Bürgermeister Hinze:

„Ja.“

 

Mitglied Kulka:

„Sehr geehrter Herr Bürgermeister, Sie beziehen sich in der Ratsvorlage auf die Dienstanweisung zur Finanzbuchhaltung und Zahlungsabwicklung, die wurde zuletzt im Jahre 2009 überarbeitet und wurde noch vom früheren Bürgermeister Diks unterschrieben. Der Hauptteil dieser Dienstanweisung ist vermutlich noch älter, denn in dieser Dienstanweisung unterhält die Stadt Konten bei der Stadtsparkasse. Über weitere Konten entscheidet der Kassenaufsichtsbeamte, das zitiere ich hier. Verfügungsberechtigt sind der Verantwortliche und der Stellvertreter. Hier ist aber nicht die Rede von Kunden bei anderen Banken. Jetzt stellt sich für mich die Frage: 1. Wäre das Geld bei der Sparkasse geblieben, hätten wir jetzt nicht den Verlust. Dann steht hier nämlich weiter ‚Die Handhabung von Konten, die außerhalb der Stadtkasse geführt werden, wird in einer gesonderten Dienstanweisung geregelt.‘ Was steht den in dieser Dienstanweisung? Gibt es dort Anweisungen über die Auslagerung von Konten bei anderen Banken und bis zu welchen Beträgen dürfen Zahlungen auf diese anderen Konten vorgenommen werden?  Das steht auch nicht in der Dienstanweisung. Für den Fall, dass es keine Regelung gibt, wieso gibt es für Auszahlungen über 1.000 Euro Regeln und für Vergaben über 50.000 Euro, aber für die Anlage von 6 Mio. Euro nicht?

 

 

Bürgermeister Hinze:

„Als erstes möchte ich dazu sagen, die Frage, ob diese Dienstanweisung so voll umfänglich in Ordnung ist, das haben wir auch im Prüfauftrag für die örtliche Rechnungsprüfung und für die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vergeben. Die Dienstanweisung aus 2009 ist von der GPA in 2018 überprüft worden und es gab dort keine Beanstandungen. Und für den zweiten Teil der Frage würde ich Frau Goertz bitten, dazu etwas zu sagen.“

 

Stadtkämmerin Frau Goertz:

„Sie müssen mir kurz auf die Sprünge helfen?“

 

Mitglied Kulka:

„Bis zu welchen Beträgen dürfen Zahlungen auf andere Konten vorgenommen werden?“

 

Stadtkämmerin Frau Goertz:

„Das sind Handvorschüsse und Geldannahmestellen. D. h. es gibt Bereiche innerhalb der Verwaltung, die eben für allgemeine immer wiederkehrende kleinere Ausgaben wo Handvorschuss –  das ist z. B. das Jugendcafe, das hat einen Handvorschuss - in Höhe von 100 Euro. Aber das ist absolut irrrelevant für diese Fragestellungen.“

 

Mitglied Kulka

„Ich hatte das ja nur als Beispiel gesagt, für welche kleinen Beträge, was alles überprüft wird, aber hier sind einmal 1 Mio. und einmal 5 Mio. Euro, das ist nirgendwo geregelt. Warum wird so eine Sache nicht mal erneuert?“

 

Stadtkämmerin Frau Goertz:

„Aber es ist doch geregelt. Wir haben gewisse Regelungen, die sind hier dargestellt. Wer darf über die städt. Konten zu verfügen. Und hier gilt es ganz klar, z. B. das Vieraugenprinzip, es müssen immer zwei Verfügungsberechtigte entsprechend unterzeichnen. Das ist geregelt, dafür gibt es diese Dienstanweisung. Der Bürgermeister und ich sind z. B. nicht verfügungsberechtigt, um das einmal klar zu stellen. Das ist Tagesgeschäft. Ich kann nicht einer Zahlungsabwicklung zumuten, für jede Auszahlung, die wir tätigen, ich sage jetzt einmal fünf Unterschriften einzuholen. Es ist geregelt, wer darf in verschiedenen Fachbereichen eine Auszahlungsanordnung unterschreiben, sachlich und rechnerisch unterschreiben. Das ist in der Regel die Fachbereichsleitung. Dann gibt es Personen, die diesen Betrag anordnen dürfen, die also die Stadtkasse, die Zahlungsabwicklung, anweisen dürfen, dieses Geld auszuzahlen. Das ist zum einen der Bürgermeister, der Erste Beigeordnete und ich. Die verschiedenen Fachbereichsleiter*innen auch, das ist alles geregelt. Wie hoch dieser Betrag ist, diese einzelnen Schritte sind bei jeder Summe zu gehen, ob das jetzt 5 Euro sind oder 5 Mio. sind. Diese Schritte sind immer einzuhalten. Das ist ein Tagesgeschäft, das ist ein Geschäft der laufenden Verwaltung, das ist genauso, wie man eine Bestandsumbuchung macht, von einem Konto zum anderen.“

 

Mitglied Kulka:

„Dann sollte man aber da Beträge festlegen, weil die Beträge unter 100 Euro, da bräuchten Sie noch nicht mal, jedenfalls nicht so umfangreiche Kontrollmechanismen einzubauen. Aber bei 1 Mio. hätte ich jetzt erwartet, dass der Verwaltungsvorstand darüber befindet und bei 5 Mio. erst recht und vor allen Dingen bei 5 Mio. plus die 1 Mio. bei derselben Bank. Das ist für mich ein extremes Klumpenrisiko. Wenn jetzt die Mio. auf fünf verschiedene Banken, dann hätten wir wenigstens nur eine Mio. verloren.“

 

Bürgermeister Hinze:

„Vielleicht kann ich das nochmal ergänzen. Wir sind personell nicht so ausgestattet, dass wir jede einzelne Million auf unterschiedliche Banken legen können. Selbstverständlich haben wir ein Interesse, dass unsere liquiden Mittel so weit wie möglich gestreut werden, aber die müssen auch jeden Tag im Auge behalten werden, da sich auch jeden Tag wieder etwas ändert. Die andere Anmerkung, die ich noch machen möchte, Sie habe gerade gesagt um Vergaben da machen wir viel mehr Touwabohu drum, so wie Sie das formuliert haben. Das liegt natürlich daran, dass es das Vergaberecht gibt und das regelt die Vergaben. Das sind zwei unterschiedliche Schuhe.“

 

Mitglied Kulka:

„Das ist mir schon klar, aber ich bin nach wie vor der Meinung, gerade auch nachdem Sie beide erläutert haben, dass sie für kleine Beträge genau dasselbe Prüfverfahren haben, wie für große Beträge. Vielleicht sollte man tatsächlich in so einer Dienstanweisung mal überlegen, ob man das Grenzbeträge festlegt, wie man bei einer Sache in die Tiefe geht bei der Prüfung. Sie sagen das Personal ist überlastet, das sehe ich auch ein, aber bei 1 Mio. muss für meine Begriffe ein bisschen mehr Zeit aufgebracht werden, als vielleicht bei 100 Euro.“

 

Bürgermeister Hinze:

„Ihren Anregungen haben wir auch Folge geleistet lt. Beschlussvorschlag. Dort heißt es ja, das Anlagerichtlinien erstellt werden, auch kurzfristige Geldanlagen. Dazu werden natürlich Vorschläge erarbeitet, diese gilt es mit der Politik abzustimmen und das sind genau die Punkte, die sie gerade angesprochen haben. Wie geht man mit größeren Summen um, wo stellt man das Grenzen ein, das ist genau der Punkt.“

 

Mitglied Kulka:

„Könnte man bei kleineren vielleicht ein bisschen Arbeit sparen, das würde ich jetzt durchaus auch einmal mit anregen.“

 

Stadtkämmerin Frau Goertz:

„Meine Antwort zielte nicht auf die Prüfung ab, sondern meine Antwort zielt ja darauf ab, wer darf was und inwieweit sind ggfs. vier, sechs oder acht Augen involviert, das war das was ich gerade erläutert haben. Es gibt bestimmte Regelungen, die eingehalten werden, wer was unterschreiben, wer was anordnen darf und wer verfügungsberechtigt ist über städt. Konten. Das meinte ich damit und das ist bei einem Euro genauso wichtig wie bei 1 Mio. Euro. Das hat aber jetzt nichts mit der Prüfung zu tun.“

 

Bürgermeister Hinze:

„War das der Fragenblock der CDU? Ja, dann habe ich jetzt Herrn Ludwig für die SPD bitte.“

 

Mitglied Ludwig:

„Herr Bürgermeister, meine sehr geehrten Damen und Herren, in der Tat haben Sie eine Reihe unserer Frage schon beantwortet, einige Fragen würde ich trotzdem noch gerne stellen wollen. Von welchem Finanzvermittler kam der Vorschlag zur Anlage bei der Greensill Bank?“

 

 

 

 

Bürgermeister Hinze:

„Da muss ich sagen, dass wir das gerne im nichtöffentlichen Teil besprechen können, weil das letztendlich auch Auswirkungen hat auf eventuelle gerichtliche Auseinandersetzungen, von daher würde ich den Namen jetzt hier nicht nennen.“

 

Mitglied Ludwig:

„Hat die Stadt Emmerich am Rhein mit diesem Vermittler bereits in der Vergangenheit zusammengearbeitet und welche Erfahrungen sind da gemacht worden über welchen Zeitraum?“

 

Stadtkämmerin Frau Goertz:

„Das ist eine Finanzvermittlungsagentur, wo man entsprechende Ausschreibungen platzieren kann, d. h., die Kommune kann einen Betrag nennen und eine Laufzeit und damit eine bestimmte Frist setzen. Wir haben hier mehrere Ausschreibungen eingestellt. Sie waren nicht alle erfolgreich. Insgesamt waren das im Jahre 2020 sechs Ausschreibungen und ich hatte es gerade schon erwähnt, bereits im vergangenen Jahr wurden drei Mio. Euro angelegt, das ist auch über diese Vermittlungsagentur abgewickelt worden, was eben auch entsprechend erfolgreich war. Wir haben entsprechende Erfahrungen mit diesem Vermittlungsbüro gemacht. Wir haben auch über einen anderen Finanzvermittler ein Tagesgeldkonto vermittelt bekommen, wo auch bis September 2020 eine Maximaleinlage von 5 Mio. Euro möglich war. Das war ein anderer Finanzvermittler  Die Stadt Emmerich am Rhein bekommt von mehreren Finanzvermittlern immer wieder in regelmäßigen Abständen Angebote und da vergleicht man dann entsprechend.“

 

Mitglied Ludwig:

„Welche vertraglichen Vereinbarungen gibt es mit dem Finanzvermittler und welche Haftungsregelungen gibt es im Vertrag?“

 

Stadtkämmerin Frau Goertz:

„Es ist ein Vermittler, ist kein Berater, wir haben keine Beratungsleistung eingekauft. Alles Weitere, wie dann die haftungsrechtlichen Möglichkeiten sind, gilt es jetzt natürlich juristisch zu prüfen.“

 

Mitglied Ludwig:

„Vielen Dank, dann hätte ich noch eine Frage. Gibt es bei der Stadt eine Eigenschadensversicherung, die so etwas abdecken könnte?“

 

Bürgermeister Hinze:

„Wir haben diesen Fall mit der GVV besprochen und sind da in Verbindung.

Ich habe jetzt einen Blick in Richtung Frau Siebers. Die Fraktion hatte ja einen Fragenkatalog eingereicht. Die Fragen waren soweit beantwortet?“

 

Mitglied Siebers:

„Ich gehe mal davon aus, dass die Frage des Kassenaufsichtsbeamten auch in der nichtöffentlichen Sitzung beantwortet wird.

Unsere Fragen sind überwiegend beantwortet. Wir hatten noch die Frage, die Konsequenzen waren ja auch schon angeschnitten bei uns in der Fraktion. Wir hatten auch die Überlegung, wie weit man jetzt zukünftig, wir bleiben ja bei der Frage der Negativzinsen, das Bargeld bleibt ja jetzt erst einmal. Wie weit in Zukunft so etwas vermeiden können, indem wir diese liquiden Mittel sozusagen anderweitig ausgeben, vielleicht in dem man bestimmte Forderungen stundet. Das es da andere Optionen gibt, wie man das vermeiden kann. Das wir dann nicht so viele liquide Mittel haben, denn wenn ich jetzt höre, so wie es in der Presse stand, das was angelegt war, 50.000 Euro Verwahrgeld zu zahlen ist.

Da haben wir uns natürlich auch gefragt, wenn wir sozusagen Anfang des Jahres von der Verwaltung eine Vorlage bekommen hätten hier im Rat, liebe Leute, wir haben jetzt liquide Mittel, sollen wir jetzt in den sauren Apfel beißen und Negativzinsenzahlen oder wir wollen da zur Sicherheit einen Ratsbeschluss haben, oder sollen wir das Geld anlegen, wo wir das vermeiden. Dann weiß ich nicht so genau, wie hier die Mehrheitsverhältnisse wären. Ob man dann nicht auch überlegt hätte, dass der Schritt vielleicht doch besser wäre, die Anlagemöglichkeiten zu nutzen. Ich will damit sagen, da jetzt im Nachhinein, alles vorlesen, was in der Vergangenheit Negatives aufgetaucht ist, ist natürlich sehr einfach. Im Nachhinein zu sagen, oh ja, jetzt ist es bekannt. Ich bin keine Wirtschaftsexpertin oder Finanzexpertin, ich weiß nicht inwieweit diese Bank tatsächlich schon so einen schlechten Ruf hatte, aber die Tatsache, dass einige darauf reingefallen sind aufgrund der entsprechenden Rankingangaben spricht zumindest auch dafür, dass man durchaus, - vielleicht hätten wir hier auch so abgestimmt, das wissen wir nicht. Das können wir jetzt im Nachhinein auch negativ kritisieren und sagen, ja das hätte man alles nicht machen sollen. Ich weiß nicht, wie es dann gewesen wäre, wenn es andersherum, wenn wir es nicht gemacht hätten und man hätte diese Negativzinsen zahlen müssen, dann wären auch viele gewesen, die gesagt hätten, jetzt haben wir aber ganz schön viel Geld verloren. Das gebe ich einfach zu bedenken. Und ich wollte auch noch einmal allgemein dazu sagen, dass ich es überhaupt keinen guten Stil finde, wenn vorab Vorverurteilungen stattfinden und jetzt sozusagen der Bürgermeister oder die Kämmerei oder wer auch immer in der Verwaltung sozusagen schon als Verbrecher abgestempelt werden und das finde ich absolut den miesesten Stil, den wir überhaupt haben können. Natürlich ist das schlimm und vielleicht werden wir die 6 Mio. Euro verlieren, ist ja auch noch nicht einmal sicher. Wir haben gehört, dass es durchaus sein kann, dass wir vielleicht doch das Geld wiederbekommen. Das wissen wir ja noch nicht.“

 

Bürgermeister Hinze:

„Frau Siebers, danke für den Wortbeitrag. Ich kann Ihnen versichern, dass uns das nicht irgendwo am linken Schulterblatt runtergeruscht ist. Das hat uns in den letzten Wochen schwer beschäftigt und wir haben uns oft gefragt ‚hätten wir nicht, hätten wir nicht, hätten wir nicht‘. Wo hätten wir noch einmal prüfen müssen, wo hätten wir uns noch schlauer machen können? Wo haben wir einen Fehler gemacht?  Das ist seit 14 Tagen das Hauptthema bei uns im Verwaltungsvorstand, insbesondere natürlich auch in der Kämmerei und ich kann Ihnen auch versichern, dass die manchmal ganz unfairen Äußerungen, die man zur Kenntnis nimmt, an einem auch nicht so ganz einfach abperlen und auch schon die eine oder andere schlaflose Nacht bereitet haben. Das noch einmal dazu. Ich möchte Frau Goertz jetzt noch einmal die Gelegenheit geben, auf die Vorfinanzierung einzugehen.“

 

Stadtkämmerin Frau Goertz:

„„Ich hatte es in der Vorlage auch schon ausgeführt. Jegliche Investitionen sind in den vergangenen Jahren vom Girokonto gezahlt worden. Das hat natürlich auch mit der Liquidität zu tun, es sind keinerlei Investitionskredite aufgenommen worden. Das zum einem. Zum anderen hat man mit solchen Sachen, wie ich es gerade auch vorgestellt habe, mit dem KVR-Fonds versucht, liquide Mittel umzuschichten. Auch umzuschichten für eine sinnvolle Sache, sage ich mal, nämlich irgendwann die Versorgungslasten zu finanzieren. Wir haben auch tatsächlich schon mal, das ist aber auch abgelehnt worden, beim Kreis angefragt, ob sie nicht, die Kreisumlage in voller Höhe, praktisch als Jahresbeitrag, haben möchten. Das ist entsprechend abgelehnt worden nach dem Motto, so viel Geld wollen wir nicht. Wir sind ein paar Wege gegangen, keine Frage. Es ist schwierig. Es ist einfach schwierig, wenn man liquide Mittel hat, wohin damit bzw. dann kommt letztendlich dazu, dass man versucht über verschiedene Girokonten zu streuen, um dann eben halt, die Negativzinsen zu vermeiden oder zu minimieren.“

 

Mitglied Kaiser:

„Ich wollte ganz kurz noch erwähnen, dass alle Untersuchungen, die hier zitiert sind, alle nach dem 03.03. gemacht wurden. Google ist eine Maschine, die auf Algorithmen beruht. Logisch, wenn alles hochkommt an Scheiße, Entschuldigung, was vorher passiert ist. Vor dem 03.03. hätten Sie nicht so viele Erfolge gehabt, bei der Untersuchung von Greensill.“

 

Mitglied Sigmund:

„Danke Herr Bürgermeister. Als ich vor rund 40 Jahren als junger Stadtinspektoranwärter in einer Großstadt im Ruhrgebiete mein dreimonatiges Fachpraktikum in der Stadtkämmerei absolvierte, hätte ich niemals gedacht, dass ich später mal in einer Kleinstadt am Niederrhein als Ratsmitglied und Fraktionsvorsitzender einer Bürgergemeinschaft zu dem Verlust von 6 Mio. Euro in einer Sonderratssitzung sicher einige unbequeme Fragen an den hauptamtlichen Bürgermeister stellen muss. Das ist nicht unbedingt vergnügungssteuerpflichtig. Mitten in der Pandemie, als Stadt, millionenschwere Verluste zu verkraften, während der Kommune Steuerausfälle in unbekannter Höhe drohen, fällt uns als Kommunalpolitiker schwer und wir akzeptieren das auch nicht. Eine Stadt, die im Jahre 2020 über 300.000 Euro für 13 Ingenieur- und Beraterleistungen investiert, ist nicht in der Lage, bevor über eine kostenlose Onlineplattform freie Finanzmittel bei einer mittelmäßigen Privatbank ohne Einlagensicherung für Kommunen ein mehrfacher Millionenbetrag angelegt wird, vor Ort eine zweite Meinung oder beratende Unterstützung von Finanz- und Anlagenexperten einzuholen, insbesondere wenn man, nach heute eigenem Bekunden, über keine eigene ausreichende Expertise verfügt. Meine Frage, warum ist das mit der zweiten Meinung und beratenden Unterstützung angesichts des hohen Millionenbetrages nicht erfolgt?“

 

Bürgermeister Hinze:

„Herr Sigmund, ich habe damals als 18jähriger auch nicht gedacht, dass ich als Bürgermeister mal den Verlust von 6 Mio. Euro beklagen muss. Aus Ihrer Formulierung höre ich eine Vorverurteilung heraus, die es noch gilt abzuwarten, bis die Ergebnisse der örtlichen Rechnungsprüfung da sind, bis der Wirtschaftsprüfer seine Arbeit getan hat. Dann zu sehen, wo denn Fehler passiert sind und wo schlecht oder fehlerhaft gearbeitet worden ist. Noch ein Wort zur Einlagensicherung, die wird hier vielfach zitiert. Die Einlagensicherung für Kommunen war damals auch 100.000 Euro und bei den Summen, wir sehen, dass insgesamt 34 Kommunen 327 Mio. Euro investiert haben, dass ist das ein verschwindend kleiner Betrag. Dann hätte die Einlagensicherung auch nicht dafür gesorgt, dass die 6 Mio. sicher gewesen wären. Zweite Meinung? Sie haben ja gerade in den Ausführungen zur Kenntnis nehmen können, dass wir mehrfach und unterschiedlich Quellen gesichtet haben, um uns ein Bild über diese Geldanlagen zu machen und ich glaube auch, dass wir das auch ausreichend dargestellt haben:“

 

Mitglied Sigmund:

„Herr Bürgermeister, eine Stadt, die hohe Gewerbesteuervorauszahlungen in Millionenhöhe erhält und die vom Bürger zum Beispiel Vorauszahlungen für Straßenbaumaßnahmen fordert, ist nicht in der Lage zu prüfen, ob die Sondertilgung von laufenden Krediten mit Vorfälligkeitsentschädigung möglicherweise sinnvoller ist, als das ersparte Geld der Bürger auf Privatkonten ohne Sicherheiten? Dahin geht meine Frage Herr Bürgermeister, was ist die Anlagestrategie der Stadt und wird diese nicht im Verwaltungsvorstand besprochen?“

 

Bürgermeister Hinze:

„Auch das habe ich eingangs deutlich gemacht. Wir haben am 17. Februar im Verwaltungsvorstand genau über diese Summe gesprochen und es ist nicht so, dass es nicht im Verwaltungsvorstand besprochen wird. Frau Goertz hat sich noch einmal gemeldet, es geht um die vorzeitige Rückzahlung von Krediten.“

 

Stadtkämmerin Frau Goertz:

„Ich würde da gerne noch etwas ergänzen. Es ist in der Tat so, dass jegliche Kredite überprüft werden, ob eine Sondertilgung stattfinden kann bzw. ob das wirtschaftlich ist. Wirtschaftlich ist es dann, wenn die Vorfälligkeitsentschädigung nicht immense Höhen erreicht. Ich möchte noch einmal betonen. Der Schuldenstand liegt im Moment bei etwa 17 Mio. Euro, davon sind etwa 12,18 Mio., die in 2017 aufgenommen worden sind, für die Sparkasssenfusion. In den letzten Jahren, gerade in 2018 unter Herrn Siebers, wurden sehr viele Kredite außerplanmäßig getilgt und umgeschuldet. Im letzten Jahr und auch in diesem Jahr sind außerplanmäßige Tilgungen vorgesehen.“

 

Bürgermeister Hinze:

„Man muss auch beachten, dass sich nicht jede Bank darüber freut, wenn man vorzeitig Kredite ablöst, manchmal verweigert man das auch.“

 

Mitglied Sigmund:

„Herr Bürgermeister, die BGE versteht nicht, wenn Sie während noch laufender Ermittlungen am 12.03. in einem lokalen Zeitungsblatt von Vorverurteilung sprechen und der Öffentlichkeit den Eindruck vermitteln, im Rathaus seien keine Fehler gemacht worden. Kein Ratsmitglied hat Sie oder irgendeinen Mitarbeiter der Stadtverwaltung vorverurteilt. Wir sehen aber auch keinen Anlass, irgendjemanden jetzt schon von seiner Verantwortung und Haftung freizusprechen. Kein Ratsmitglied hat bisher öffentlich Ihren Rücktritt gefordert, Herr Bürgermeister. Sie sprachen am 05.03., als Sie uns erstmalig um 12:00 Uhr den 6 Mio.-Verlust offenbarten und anschließend haben wir Fraktionsvorsitzende von Ihnen nichts mehr gehört, von einem renommierten Anlageberater. Nach unseren Recherchen und Akteneinsicht, da müssen wir im nichtöffentlichen Teil noch zu sprechen kommen, handelt es sich bei dem renommierten Anlagenberater um eine Internetvermittlungsplattform, die seit 2017 am Markt ist, ist das richtig, Herr Bürgermeister?“

 

Bürgermeister Hinze:

„Das können wir gerne im nichtöffentlichen Teil erörtern. Ich weiß nicht, seit wann die Firma tätig ist oder nicht. Dann möchte ich noch einmal Stellung dazu nehmen, was sie gerade gesagt haben. Ich habe Ihren Brief erhalten, in dem Sie mir – meine privaten Befindlichkeiten soll ich mir einsparen. Sie haben mir auch mitgeteilt, dass es eine fehlende Wertschätzung seitens der Kommunalpolitiker von mir ist. Aber über den Brief können wir uns gerne noch einmal unter vier Augen unterhalten. Sie werfen zwei Zeitungsartikel durcheinander.

Am 12.03. habe ich Stellung genommen zur Situation der Schule und am 13.03 meiner Erkenntnis nach war ein Bericht in der Zeitung, wo es um die Greensill Bank geht. Ich habe niemanden vorgeworfen, mir einen Rücktritt angeboten zu haben, oder das man mich danach gefragt hätte. Die Presse hat mich danach gefragt und das war meine Antwort an die Zeitung und ich habe keinen Moment irgendeinem Ratsmitglied den Vorwurf gemacht, er hätte Rücktritt gerufen.“

 

 

 

Mitglied Sigmund:

„Vielen Dank für diese Antwort Herr Bürgermeister. In Mitte der Coronapandemie und einem insgesamt unsicheren städtischen Haushalt, aktuell 5 Mio. Euro im Februar 2021 bei einer Privatbank ohne Anlagensicherung anzulegen, soll kein Fehler gewesen sein? Die BGE hält nach Akteneinsicht vom Freitag, 19.03. das gesamte Vorgehen bei dieser hohen Geldanlage seitens des Verwaltungsvorstandes und der Kämmerei für grob fahrlässig. Sehen Sie das auch so, Herr Bürgermeister?“

 

Bürgermeister Hinze:

„Das mögen Sie so sehen. ch habe gerade mehrfach erwähnt, dass wir gerade in der Prüfung sind. Sie haben ja am Sonntag – so habe ich es zur Kenntnis genommen - bei der Landrätin noch einmal eine Dienstaufsichtsbeschwerde, so wird sie zumindest gewertet, eingereicht. Die CDU hat das schon einige Tage vorher gemacht. Sie sprechen von straf- und zivilrecht- und diziplinarrechtlichem Anfangsverdacht. Auch das gilt es dann zu klären, ob es so ist oder nicht so ist. Aus meiner Sicht ist dem nicht so. Ich glaube, ich habe Ihre Frage beantwortet.“

 

Mitglied Sigmund:

„Die BGE sieht das anders. Wenn ein Anfangsverdacht da ist, dann sind wir auch gehalten, jetzt die Kommunalaufsicht im Rahmen der Kontrolle der Verwaltung nach der Gemeindeordnung einzuschalten. Herr Bürgermeister, Sie haben bei der Vereidigung…

 

Zwischenruf Bürgermeister Hinze:

„Herr Sigmund, wenn ich da etwas zu sagen darf, ich habe Ihnen keinen Vorwurf gemacht, dass Sie das gemacht haben, ich habe es einfach nur erwähnt. Ich bin ja dankbar, dass es Dienstaufsichtsbeschwerden gibt. Danach kann man dann auch Sachverhalte klären.“

 

Mitglied Sigmund:

„Genauso sehe ich das auch Herr Bürgermeister. Sie haben bei Ihrer Vereidigung am 03.11.2015 die Formel geschworen: Ich gelobe, dass ich das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetze befolgen und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen Jedermann üben werde.“ Die BGE hat im Moment erhebliche Zweifel daran, dass Sie unserem daraus abgeleiteten Anspruch überhaupt noch gerecht werden. Wir fordern eine unabhängige und vollständige Aufklärung des Finanzskandals. Wer ist verantwortlich, wer haftet für diesen Millionenschaden. In dem Zusammenhang haben wir noch weitere Fragen,

 

Zwischenruf Bürgermeister Hinze:

„Lassen Sie mich da eben Stellung zu nehmen, was sie gerade gesagt haben. Ich kann es nur noch einmal wiederholen. Selbstverständlich sind wir auch daran interessiert, dass dieser Fall aufgeklärt wird und deswegen haben wir ja das RPA und die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eingeschaltet. Wir empfehlen, nach den Osterferien eine Arbeitsgruppe einzurichten, die sich mit dem Haushalt beschäftigt und ansonsten sind Sie wieder im Bereich der Vorverurteilung und das möchte ich so nicht stehen lassen.“

 

 

 

 

 

 

Mitglied Sigmund:

„Gut, das sehen wir als BGE-Ratsfraktion anders, Herr Bürgermeister. Unser Ratsmitglied Christopher Papendorf, der am 19.03.21 die Akteneinsicht für die BGE wahrgenommen hat, wird jetzt unseren öffentlichen Fragenkatalog abschließen.

Im nichtöffentlichen Teil kommen noch weitere Fragen zur Online-Verbindungsplattform.“

 

Mitglied Papendorf:

„Vielen Dank Herr Bürgermeister. Herr Bürgermeister, Sie sagten, Sie haben am 17.02. im Verwaltungsvorstand die Anlage bei der Greensill Bank besprochen. Der Kollege von der CDU hatte gerade gefragt, ob das Ganze protokolliert ist. Ich würde gerne auf die Frage noch einmal eingehen, weil da keine Antwort kam. Für die weitere Frage, wäre das für mich von großer Wichtigkeit.“

 

Bürgermeister Hinze:

„Das ist protokolliert.“

 

Mitglied Papendorf:

„Ok, vielen Dank. Sie sagten die Überweisung wurde am 22.02. an die Greensill Bank getätigt. Gab es da seitens der Greensill Bank schon eine Bestätigung, dass die Anlage von der Greensill Bank angenommen wurde?“

 

Bürgermeister Hinze:

„Vielleicht kann da Frau Goertz noch einmal erkläre, wie das war. Sie hat es auch schon einmal versucht an Ihrem Termin, wo Sie Akteneinsicht genommen haben, zu erklären, wie die Abläufe sind. Das würden wir gerne noch einmal machen.“

 

Mitglied Papendorf:

„Von Frau Goertz hatte ich das allerdings schon verstanden.“

 

Bürgermeister Hinze:

„Dann verstehe ich Ihre Frage nicht.“

 

Mitglied Papendorf:

„Die Frage ist, ob Sie mir das erklären können, weil, soweit wie ich das gesehen hatte, fehlt da ja einiges an Unterschriftsmaterial.“

 

Bürgermeister Hinze:

„Sie haben mir doch gerade gesagt, dass Sie den Ablauf verstanden haben. Dann haben Sie nicht verstanden, warum die Unterschrift fehlt. Warum soll ich das jetzt noch einmal erklären?“

 

Mitglied Papendorf:

„OK, es ist also üblich, das die Stadt im vorhinein Geld überweist, bevor beide Seiten des Vertrages da sind. Ist das üblich?“

 

Bürgermeiser Hinze:

„Vielleicht kann Frau Goertz das für die Allgemeinheit das noch einmal erklären. Wir beide reden jetzt über Dinge, die kein anderer Mensch versteht.“

 

 

 

 

 

Stadtkämmerin Frau Goertz:

„Das Dokument, von dem Sie sprechen, ist die Bestätigung des Geschäftsabschlusses. Die Bestätigung kommt, sobald das Geld dort angekommen ist. Es ist so, dass bei der Greensill Bank bereits ein Kundenstamm von der Stadt Emmerich am Rhein bestand. D. h., es musste in dem Sinne kein neues Konto eröffnet werden, oder kein Kundenstamm eröffnet werden und intern waren die Wege entsprechend eingehalten und in dem Fall ist es so, bei einer Festgeldanlage oder einem Tagesgeldkonto, dass eine Überweisung erfolgt, nachdem alle entsprechenden Stellen dem zugestimmt haben. Das was Sie meinen, ist die Bestätigung, dass das Geld angekommen ist und die Konditionen haben wir vereinbart. Das wird dann noch einmal bestätigt. Das ist quasi der Abschluss, aber, wie Sie schon richtig sagen, die Unterschrift fehlt und diese Unterschrift fehlt deswegen, weil dieses Dokument tatsächlich erst bei der Stadt Emmerich am Rhein am 04.03.21 eingetroffen ist. Am 04.03.21, als ich dieses Dokument in den Händen hatte, das war Donnerstagabend, habe ich quasi zeitgleich von dem Moratorium gehört. Selbstredend haben der Bürgermeister und ich mich natürlich nicht mehr bereit erklärt, da eben eine Unterschrift zu leisten. Wo sollte man das dann noch hinschicken, um das jetzt einmal platt zu sagen. Aber es ist die letztendliche Bestätigung des Geschäftsabschlusses; der Geschäftsabschluss hat aber schon vorher stattgefunden.“

 

Mitglied Papendorf:

„Alles klar, vielen Dank. Herr Dr. Wachs, eine Frage an Sie als Jurist, wenn das ok ist.“

 

Bürgermeister Hinze:

„Sie stellen die Frage, ich erteile das Wort.“

 

Mitglied Papendorf:

„Ist es eigentlich üblich, das Aktenvermerke nachträglich aus dem Kopf formuliert werden, nach Hinweis einer internen Akteneinsicht, aus dem eigenen Haus?“

 

Bürgermeister Hinze:

„Das möchte ich gerne genauer formuliert haben, da steckt ein Vorwurf drin, den ich so nicht stehen lassen kann. Bitte formulieren sie das ausführlich, wo es genau drum geht?“

 

Mitglied Papendorf:

„OK. Da ich ja im vorhinein die Akteneinsicht als Verschwiegenheitsklausel unterschreiben musste, würde ich die Frage gerne offen im nichtöffentlichen Teil stellen.“

 

Bürgermeister Hinze:

„Gut, dann vertagen wir die Frage in den nichtöffentlichen Teil.“

 

Mitglied Papendorf:

„Sie sagten ja, es gibt eine Eigenschadensversicherung und wenn ja, in welcher Höhe gibt es die denn?“

 

Bürgermeister Hinze:

„Das schaue ich mal rüber zu Frau Lebbing. Sie hat den Kontakt hergestellt.“

 

 

 

 

Frau Lebbing:

„Der Kontakt zur Gemeindeversicherungsgesellschaft ist hergestellt. Ob das ein Fall der Eigenschadensversicherung sein wird, das setzt bestimmte Prämissen voraus und wird derzeit geprüft. Da können noch keine Summen gesagt werden. Das setzt bestimmte Parameter voraus und ist jetzt absolut verfrüht. Da möchte ich auch nicht zu Spekulationen beitragen, das ist jetzt kein Thema. Wir haben alle Instanzen unmittelbar informiert und, wie gesagt, es ist absolut nicht zielführend über Summen, Versicherungsleistungen, mögliche Inanspruchnahmen zu spekulieren.“

 

Mitglied Papendorf:

„Sie sagten, abgesehen von der internen Prüfung, wird es noch eine externe Prüfung geben, die Sie dann veranlasst haben, wann ist die denn veranlasst worden, bitte?“

 

Bürgermeister Hinze:

„Kann ich Ihnen ganz genau sagen, am 10.03.21 hat es die Antrage bei der GPA gegeben, um 10:53 habe ich die Mail versandt. Am 16.03.21 hat mir der Präsident der GPA persönlich geantwortet und kein Beratungsangebot abgegeben. Am Freitag, 19.03.21 hatte es den ersten Kontakt mit einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gegeben und gestern hat es weitere Kontakte mit Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gegeben, die der Vergabestelle zugesagt haben. Die Vergabestelle hat sich darum gekümmert und wartet auf die Angebote von zwei ausstehenden Wirtschaftsprüfungsgesellschaften.“

 

Mitglied Papendorf:

„Vielen Dank für die ausführliche Antwort.“

 

Bürgermeister Hinze:

„Dann schaue ich einmal in Richtung Einzelratsmitglieder. Herr Straver?“

 

Mitglied Straver:

„Alle Fragen sind erst einmal beantwortet.“

 

Mitglied Kukulies:

„Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geschätzte Damen und Herren. Herr Bürgermeister, Sie haben mich, und ich glaube nicht nur mich, sondern auch die Mehrheit der Ratsmitglieder, aber was viel schlimmer wiegt, die Bürger enttäuscht. Ihr Krisenmanagement, obwohl Sie gelernter Soldat sind, lässt meiner Meinung nach zu wünschen übrig. Ich komme hier nicht zu einer Vorverurteilung, aber nichtsdestotrotz sollte es erwähnt bleiben, dass die Informationspolitik meiner Meinung nach wirklich zu wünschen übrig lässt. In einer Pressemitteilung, und das nehme ich Ihnen auch so ab, haben Sie mitgeteilt, dass der Stadt Emmerich am Rhein in Prokura Ihrer Person keine Vorwürfe zu machen sind und sinngemäß, die 6 Mio. sind futsch. Ich hätte mir im Nachhinein, nach dieser Feststellung, gewünscht, und einige Kommunen bzw. die Bürgermeister*innen, sind danach sofort zum Schluss gekommen, wir brauchen eine Sonderratssitzung, ich berichte schnellstmöglich vor Ort über den Sachstand der Lage. Sie hatten es jetzt nicht unbedingt für nötig gehalten und da komme ich zu einem Wortbeitrag, der hier schon gefallen ist, des Weiteren nach Ihrer Mitteilung, dass das Geld schon futsch ist, die Ratsmitglieder zu informieren, aber viel schlimmer sehe ich eben, dass die Bürger nicht informiert wurden und eben erst die CDU eine Sonderratssitzung, die aufgrund Ihres Aussetzens in Form von Corona, sage ich jetzt mal noch ein bisschen nach hinten verschoben wurde, stattgefunden hat.

 

Aus dem Rat kam die Frage nach Aufklärungsbedarf und da hätte ich mir gewünscht, dass Sie das zügiger umgesetzt hätten und von sich ausgesagt hätten. Sofort, wir können alle Karten, am liebsten gestern wie heute, auf den Tisch legen, in den nächsten zwei, drei Tagen haben wir eine Ratssondersitzung und dann adäquat alle informiert, die Öffentlichkeit informiert, die Ratsmitglieder informiert und im Nachhinein hätte man zu dieser Tagesordnung, die heute da ist, noch einmal dazukommen können, Fragen zu beantworten usw. und man hätte sich ganz anders sortieren können. Ich nehmen Ihnen ab, dass, sage ich mal, dass Ihnen das jetzt alles leidtut, das haben Sie heute mehrfach bekundigt, das nehme ich Ihnen auch ab. Ich will jetzt auch keine Schuld zuweisen, aber nichtdestotrotz haben Sie es ein bisschen selbst verschuldet, dass Leute zur Vorverurteilung neigen, zur Verschleierung, was ich persönlich, sage ich mal, jetzt nicht so sehe. Jederzeit hätte man wahrscheinlich und das hat auch stattgefunden, Akteneinsicht nehmen können, aber ich glaube, dass Sie ein bisschen transparenter damit hätten umgehen können. Jetzt zu meiner Frage, Würden sie das heute wieder so machen?“

 

Bürgermeister Hinze:

„Herr Kukulies, das kann ich so nicht stehen lassen. Ich möchte zumindest dazu Stellung nehmen. Zur Informationspolitik: wir haben am 05.03.21 als Verwaltungsvorstand morgens um kurz nach 8:00 Uhr zusammengesessen. Wir haben am 05.03. direkt um 12.00 Uhr die Fraktionsvorsitzenden eingeladen. Es gab auch mit den Fraktionsvorsitzenden eine Übereinstimmung für einen gemeinsamen Sprachgebrauch, wie wir denn jetzt damit umgehen. Wir haben um 13:00 Uhr die Öffentlichkeit informiert, indem ich die Presse eingeladen habe und wir haben gemeinsam festgelegt, dass wir mit einem gemeinsamen Sprachgebrauch uns ein klares Bild machen müssen. Was ist überhaupt passiert? Was bedeutet dieses Moratorium für uns? Wie sind die Chancen das Geld überhaupt wieder zu bekommen? Was ist letztendlich passiert? Ein interner Prüfungsvorgang, der vorgeschaltet sein muss, um letztendlich auch Rede und Antwort zu stehen. Dann haben Sie gerade gesagt, so ein bisschen unter der Hand verdeckt, mein Aussetzen wegen Corona. Ich habe das an anderer Stelle auch erfahren dürfen, dass man mir vorgeworfen hat, eine der Zeitungen hat es auch ähnlich formuliert, dass ich in Coronaquarantäne gegangen bin. Man hat hier den Eindruck vermitteln wollen, ich wäre abgetaucht und wollte nicht Rede und Antwort stehen. Ich kann Ihnen versichern, dass dem nicht so ist. Wenn Sie wollen kann ich Ihnen den minütigen Ablauf der letzten 5 Tage dieser Coronageschichte gerne mal vortragen. Das erspare ich aber hier Ihnen und mir. So und jetzt kann ich gerne zu Ihrer Frage kommen, ich verwahre mich dagegen, dass wir irgendetwas verschleiern wollen oder sonst irgendwelche Informationen an die Bürger nicht geben wollen. Das halte ich so für völlig verkehrt.“

 

Mitglied Kukulies:

„Ja, ich wollte nur noch einmal, ich habe nichts unter der Hand formuliert, mir fehlte in dem Moment, sage ich mal, der genaue Ausdruck. Ich wusste auch nicht, ich habe es jetzt nicht als Unterstellung preisgetan, sondern einfach nur, dass das die ganze Sache noch einmal verzögert hat. Sie hätten, meiner Meinung nach, eher eine Ratssondersitzung einrufen dürfen und eine Vorverurteilung oder, ich habe gesagt, der Eindruck ist entstanden. Und das werden wir ja im Protokoll sehen und ich sehe das so als Eindruck und das ist auch keine Unterstellung, wenn der Eindruck entstanden ist. Danke.“

 

 

 

 

Bürgermeister Hinze:

„Sehe ich weitere Fragen in der Fragestunde. Das ist nicht der Fall. Dann würde ich gerne zu dem Tagesordnungspunkt, bitte, Herr Reintjes.“

 

Mitglied Dr. Reintjes:

„Wir haben jetzt viele neue Erkenntnisse gewonnen auch einige Erkenntnisse, die sicherlich schon vorher da waren. Ich würde gerne, bevor Sie zu dem Beschlussvorschlag der Verwaltung kommen und da in die Abstimmung gehen, eine Unterbrechung von 10 Minuten beantragen, damit die Fraktionen sich noch kurz über das weitere Vorgehen beraten können.“

 

Bürgermeister Hinze:

„Gibt es gegen diese Sitzungsunterbrechung Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall, dann gehe ich davon aus, dass diese im Sinne aller ist. Ich unterbreche die Sitzung für 10 Minuten, bitte aber die Besucher, auf Ihren Plätzen sitzen zu bleiben, sofern Sie nicht einen Gang in die Örtlichkeiten brauchen. Dann bitte ein kurzes Handzeichen, es sei denn, Sie wollen die Sitzung verlassen, das geht natürlich auch. Ich unterbreche die Sitzung für 10 Minuten.“

 

 

Bürgermeister Hinze:

„Die CDU hatte die Sitzungsunterbrechung beantragt, ich gehe davon aus, dass es dort auch eine Wortmeldung gibt?“

 

Mitglied Dr. Reintjes:

„Vielen Dank, wir haben jetzt heute alle Fraktionenfragen stellen können. Wir haben in der Tat als CDU-Fraktion auch einige Nachfragen aus der Akteneinsicht, über die wir in öffentlicher Sitzung auch nicht sprechen können und unterm Strich denke ich, sind viele Fragen noch offen. Das war uns aber auch im Vorfeld klar, das die nicht in Gänze beantwortet werden können. Das wird noch Zeit und Aufklärung brauchen. Vor dem Hintergrund halten wir es für vernünftig, dass der Rat einen Begleitausschuss unterhalb des RPA bildet, der sich nur mit dem Thema Greensill beschäftigt und zwar ausschließlich mit diesem Thema, weil wir wahrscheinlich auch nicht alle zwei Wochen eine Sonderratssitzung hier in der Halle machen können. Ich würde dazu gleich einen Beschlussvorschlag vorlesen. So wie mir gerade signalisiert wurde, wollen auch alle Fraktionen den mittragen, was mich sehr freut. Ansonsten würden wir den Beschlussvorschlag der Verwaltung aber auch so zustimmen, also einen externen Prüfer zu beauftragen, eben eine Anlagenrichtlinie vorzubereiten, um die kurz- und langfristigen Mittel auch auf den Haushalt zu analysieren. Ich denke, dass der Vorschlag, den Frau Goertz eingangs der Sitzung gemacht hat, auch ein guter ist. Zu dem Begleitausschuss, wie wir ihn gerne nennen würden, steht folgender Vorschlag dann im Raum, da müsste der Beschlussvorschlag ergänzt werden, dass der eben als Begleitausschuss die Unterstützung des Rechnungsprüfungsamtes und des externen Prüfers bekommen soll, dass diese da auch berichten können. Er kann, wenn gewünscht, Vorschläge an das RPA zur weiteren Beratung richten und liefert einen Abschlussbericht an den Rat. Der Begleitausschuss wählt einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter aus der Mitte und soll aus drei Mitgliedern der CDU-Fraktion, zwei Mitgliedern aus der SPD-Fraktion, je einem Ratsmitglied von der Fraktion der GRÜNEN und der BGE und beratend die beiden Ratsmitglieder der FDP und AfD zusammengesetzt werden. Die Vertreter der Verwaltung sollten nur auf Bedarf eingeladen werden.  Der erste Termin soll nach Möglichkeit nach Ostern stattfinden und da muss man mal gucken, ob die Fraktionen das untereinander organisiert bekommen.“

 

 

Bürgermeister Hinze:

„Haben Sie das schriftlich vorliegen, dann würde ich das gerne noch einmal, das habe ich jetzt nicht alles mitgeschrieben.“

 

Mitglied Dr. Reintjes:

„Das kann ich Ihnen, mit dem nötigen Abstand, gerne nach vorne reichen.“

 

Bürgermeister Hinze:

„Auf den Abstand lege ich sehr viel Wert.  

Wird noch eine Wiederholung der Ergänzung zu diesem Beschlussvorschlag insgesamt gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann nehmen wir den gerade vorgetragenen Beschlussvorschlag mit der Ergänzung dazu. Wer kann dem Beschlussvorschlag, mit dem jetzt ergänzten Punkt 5  zustimmen. Dann bitte ich um das Handzeichen.