Auf Nachfrage von Mitglied Sigmund nach dem Ablauf, Kosten und Durchführung der Testungen teilt Erster Beigeordneter Dr. Wachs mit, dass am Montag der Entwurf der Coronatestverordnung vom Land eingegangen sei. Demzufolge habe jeder Bürger einen Anspruch, einmal pro Woche einen kostenlosen Test durchführen zu lassen. Seitens des Landes liegen entsprechende Erlasse bezüglich der Durchführung vor. Die vorläufige Phase des Testens beinhalte, dass Ärzte, Zahnärzte, medizinische Organisationen, die Erfahrungen hierin haben, mit der Durchführung dieser Tests beauftragt werden würden. In einer zweiten Phase sollen evtl. kommunale Testzentren eingerichtet werden. Der Kreis Kleve bemüht sich mit einem Anbieter, der bereits Testungen durchgeführt habe, dieses zu bewerkstelligen. Die Verwaltung hat dem Kreis Kleve eine Örtlichkeit benannt. Am kommenden Tag gäbe es eine Informationsveranstaltung zum weiteren Vorgehen.