Sitzung: 30.03.2021 Ausschuss für Stadtentwicklung
Zur
vorgelegten Niederschrift werden keine Einwände vorgebracht. Somit wird diese
für den Rat und die Ausschüsse vorgelegte Niederschrift gemäß § 21 Abs. 4 der
Geschäftsordnung vom Vorsitzenden als gezeichnet genehmigt und von der
Schriftführerin unterzeichnet.