Sitzung: 30.03.2021 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 05 - 17 0139/2021/1
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass für das ortsfeste
Bodendenkmal „Eisenzeitliche bis neuzeitliche Wurt Blouswardt“ die
Voraussetzungen nach § 2 des Gesetzes zum Schutz und zu Pflege der Denkmäler im
Land Nordrhein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz – DSchG NRW) zum Eintrag als ortsfestes
Bodendenkmal in die Liste der geschützten Denkmäler erfüllt sind und beschließt
die Unterschutzstellung entsprechend dem vorläufigen Denkmalblatt sowie dem
vorläufigen Gutachten des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege im Rheinland.
Vorsitzender Jansen erklärt, dass im Vorfeld an die Ausschusssitzung mit dem Ortsvorsteher von Praest gesprochen habe und dieser keine Einwände gegen die Eintragung des ortsfesten Bodendenkmals erhoben habe.
Mitglied Bartels stellt die Frage, ob die Betroffenen der Eintragung bereits Einwände gegenüber der Verwaltung vorgetragen hätten.
Herr Bartel teilt mit, dass intensive Abstimmungen mit den betroffenen Grundstückseigentümern stattgefunden habe. Im weiteren Eintragungsverfahren sei jedoch vorgesehen, dass die Grundstückseigentümer sich weiterhin zur geplanten Eintragung äußern könnten.
Mitglied ten Brink erkundigt sich, in wie weit die Belange des Denkmalschutzes einem späteren Straßenausbau der Straße Blouswardt entgegenstehen oder behindern könnten.
Herr Bartel erläutert, dass im Umgang mit
einem zufällig gefundenen Bodendenkmal bei Straßenbauarbeiten und einem formell
eingetragenen Bodendenkmal faktisch kein Unterschied bestehe. In beide Fällen
seien die Belange des Denkmalschutzes bei einem Straßenausbau in angemessener
Art und Weise zu berücksichtigen.
Vorsitzender Jansen lässt über den Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage abstimmen.