Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass für das ortsfeste Bodendenkmal „Eisenzeitliche bis neuzeitliche Wurt Blouswardt“ die Voraussetzungen nach § 2 des Gesetzes zum Schutz und zu Pflege der Denkmäler im Land Nordrhein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz – DSchG NRW) zum Eintrag als ortsfestes Bodendenkmal in die Liste der geschützten Denkmäler erfüllt sind und beschließt die Unterschutzstellung entsprechend dem vorläufigen Denkmalblatt sowie dem vorläufigen Gutachten des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege im Rheinland.

 


Vorsitzender Jansen erklärt, dass im Vorfeld an die Ausschusssitzung mit dem Ortsvorsteher von Praest gesprochen habe und dieser keine Einwände gegen die Eintragung des ortsfesten Bodendenkmals erhoben habe.

 

Mitglied Bartels stellt die Frage, ob die Betroffenen der Eintragung bereits Einwände gegenüber der Verwaltung vorgetragen hätten.

 

Herr Bartel teilt mit, dass intensive Abstimmungen mit den betroffenen Grundstückseigentümern stattgefunden habe. Im weiteren Eintragungsverfahren sei jedoch vorgesehen, dass die Grundstückseigentümer sich weiterhin zur geplanten Eintragung äußern könnten.

 

Mitglied ten Brink erkundigt sich, in wie weit die Belange des Denkmalschutzes einem späteren Straßenausbau der Straße Blouswardt entgegenstehen oder behindern könnten.

 

Herr Bartel erläutert, dass im Umgang mit einem zufällig gefundenen Bodendenkmal bei Straßenbauarbeiten und einem formell eingetragenen Bodendenkmal faktisch kein Unterschied bestehe. In beide Fällen seien die Belange des Denkmalschutzes bei einem Straßenausbau in angemessener Art und Weise zu berücksichtigen.

 

Vorsitzender Jansen lässt über den Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage abstimmen.