Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, das Einziehungsverfahren gem. § 7 Straßen- und Wegegesetz NRW für einen Teilbereich der von-Gimborn-Straße, Gemarkung Emmerich, Flur 15, Teilfläche aus Flurstück 139, wie im abgedruckten Anlageplan dargestellt, durchzuführen. Diese Fläche hat keine öffentliche Verkehrsbedeutung mehr.

 


Herr Bartel erläutert die Vorlage.

 

Mitglied Mölder erkundigt sich, ob die zur Entwidmung geplante Teilfläche der von-Gimborn-Straße nicht zur Realisierung einer Entlastungstrecke für das Hafengebiet von der Industriestraße bis zu Stadtweide benötigt werde und ob durch die Entwidmung die Realisierung dieser Entlastungstrecke nicht mehr vorgesehen sei bzw. aufgegeben werde.

 

Herr Bartel erläutert, dass die Firma Probat derzeit auf den für diese Entlastungsstrecke erforderlichen Flächen ein Bauvorhaben realisiere, sodass die Realisierung der Anbindung der von-Gimborn-Straße an die Stadtweide nicht mehr möglich sei. Zur Entlastung des Hafenbereichs wäre jedoch noch eine Anbindung Industriestraße – von-Gimborn-Straße für den Verkehr denkbar und möglich.

 

Mitglied Bartels erkundigt sich nach dem Anlass, warum das Straßenteilstück der von-Gimborn-Straße aufgegeben werden soll.

 

Herr Bartel erklärt, dass Straßenfläche eingespart werden soll und beabsichtigt sei diese zu veräußern.

 

Mitglied Bartels erkundigt sich, welche rechtlichen Konsequenzen sich aus der Einziehung der Straßenfläche ergeben.

 

Herr Bartel erläutert, dass der städtische Grundbesitz in zwei Kategorien eingeordnet werden könne. Zum einen in öffentlich gewidmete Straße, Wege und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr dienen, und zum anderen in städtische Privatflächen über die die Stadt frei verfügen könne und welche nicht für jeden frei zugänglich sind. Durch die Einziehung des öffentlich-rechtlichen Straßencharakter würde die Teilfläche der von-Gimborn-Straße in die zwei Kategorie zurückfallen, sodass die Möglichkeit bestünde diese als Privatfläche zu veräußern.

 

Mitglied ten Brink erkundigt sich nochmals nach der Frage von Mitglied Mölder bezüglich der Entlastungsstrecke. Er wird vom Vorsitzenden Jansen darauf hingewiesen, dass diese Frage bereits zu Beginn der Beratung durch die Verwaltung beantwortet wurde.

 

Herr Dr. Wachs erläutert nochmals für Herrn ten Brink, dass weiterhin eine parallele Entlastungsstrecke, auch nach der Einziehung der Teilfläche der von-Gimborn-Straße, möglich sei, jedoch diese nicht mehr bis zur Stadtweide geführt werden würde, sondern über die von-Gimborn-Straße auf die L7 anschließt.

 

Mitglied Pooth erkundigt sich, ob nicht die Möglichkeit bestünde auf dem einzuziehenden Teilstück der von-Gimborn-Straße einen „Miniwald“ anzupflanzen, sodass dort im Industriegebiet eine grüne Lunge entstehen könnte.

 

Herr Bartel erläutert, dass es auf den Grundstücksflächen der Firma Probat bereits einen Verhältnismäßig hohen Grünflächenanteil gäbe. Weiterhin handle es sich bei der Straßenfläche um einen Bereich im Industriegebiet, der aus stadtplanerischen Erwägungen der Industrie vorbehalten werden sollte. Dementsprechend eigne sich die Fläche nicht zur Ansiedlung eines „Miniwaldes“.

 

Mitglied Dr. Reintjes stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.