Sitzung: 30.03.2021 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 05 - 17 0157/2021/1
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, das Einziehungsverfahren
gem. § 7 Straßen- und Wegegesetz NRW für einen Teilbereich der
von-Gimborn-Straße, Gemarkung Emmerich, Flur 15, Teilfläche aus Flurstück 139,
wie im abgedruckten Anlageplan dargestellt, durchzuführen. Diese Fläche hat
keine öffentliche Verkehrsbedeutung mehr.
Herr Bartel erläutert die Vorlage.
Mitglied Mölder erkundigt sich, ob die zur
Entwidmung geplante Teilfläche der von-Gimborn-Straße nicht zur Realisierung
einer Entlastungstrecke für das Hafengebiet von der Industriestraße bis zu
Stadtweide benötigt werde und ob durch die Entwidmung die Realisierung dieser
Entlastungstrecke nicht mehr vorgesehen sei bzw. aufgegeben werde.
Herr Bartel erläutert, dass die Firma Probat derzeit auf den für diese
Entlastungsstrecke erforderlichen Flächen ein Bauvorhaben realisiere, sodass
die Realisierung der Anbindung der von-Gimborn-Straße an die Stadtweide nicht
mehr möglich sei. Zur Entlastung des Hafenbereichs wäre jedoch noch eine
Anbindung Industriestraße – von-Gimborn-Straße für den Verkehr denkbar und
möglich.
Mitglied Bartels erkundigt sich nach dem Anlass, warum das
Straßenteilstück der von-Gimborn-Straße aufgegeben werden soll.
Herr Bartel erklärt, dass Straßenfläche eingespart werden soll und
beabsichtigt sei diese zu veräußern.
Mitglied Bartels erkundigt sich, welche rechtlichen Konsequenzen sich
aus der Einziehung der Straßenfläche ergeben.
Herr Bartel erläutert, dass der städtische Grundbesitz in zwei
Kategorien eingeordnet werden könne. Zum einen in öffentlich gewidmete Straße,
Wege und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr dienen, und zum anderen in städtische
Privatflächen über die die Stadt frei verfügen könne und welche nicht für jeden
frei zugänglich sind. Durch die Einziehung des öffentlich-rechtlichen
Straßencharakter würde die Teilfläche der von-Gimborn-Straße in die zwei
Kategorie zurückfallen, sodass die Möglichkeit bestünde diese als Privatfläche
zu veräußern.
Mitglied ten Brink erkundigt sich nochmals nach der Frage von Mitglied
Mölder bezüglich der Entlastungsstrecke. Er wird vom Vorsitzenden Jansen darauf
hingewiesen, dass diese Frage bereits zu Beginn der Beratung durch die
Verwaltung beantwortet wurde.
Herr Dr. Wachs erläutert nochmals für Herrn ten Brink, dass weiterhin
eine parallele Entlastungsstrecke, auch nach der Einziehung der Teilfläche der
von-Gimborn-Straße, möglich sei, jedoch diese nicht mehr bis zur Stadtweide
geführt werden würde, sondern über die von-Gimborn-Straße auf die L7
anschließt.
Mitglied Pooth erkundigt sich, ob nicht die Möglichkeit bestünde auf dem
einzuziehenden Teilstück der von-Gimborn-Straße einen „Miniwald“ anzupflanzen,
sodass dort im Industriegebiet eine grüne Lunge entstehen könnte.
Herr Bartel erläutert, dass es auf den Grundstücksflächen der Firma
Probat bereits einen Verhältnismäßig hohen Grünflächenanteil gäbe. Weiterhin
handle es sich bei der Straßenfläche um einen Bereich im Industriegebiet, der
aus stadtplanerischen Erwägungen der Industrie vorbehalten werden sollte.
Dementsprechend eigne sich die Fläche nicht zur Ansiedlung eines „Miniwaldes“.
Mitglied Dr. Reintjes stellt
den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.