Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

 

Zu I.a)             Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, den Verfahrensbereich nicht durch eine Einbeziehung weiterer Grundstücke auf der Westseite der Kaßstraße zu erweitern.

Zu I.b)             Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein nimmt die Verfahrensweise der Verwaltung bei Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB zur Kenntnis.

 

Zu I.c)      Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, für die in das Verfahren einbezogenen bestehenden Baubereiche mit Ausnahme des Grundstückes der St.-Aldegundis-Kirche und der ihr zugeordneten Einrichtungen im Bebauungsplanentwurf weiterhin die Festsetzung als Urbane Gebiete und für den in das Verfahren einbezogenen Teil des Rheincenters an der Kaßstraße durch Fremdkörperfestsetzung nach § 1Abs. 10 BauNVO eine ausnahmsweise Zulässigkeit im Urbanen Gebiet vorzusehen.

 

Zu II.a)     Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass den Belangen der Kampfmittelbeseitigung durch die Aufnahme eines Hinweises in den Bebauungsplan gefolgt wird.

 

Zu II.b)     Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass den Belangen des Artenschutzes durch die Aufnahme eines Hinweises in den Bebauungsplan gefolgt wird.

 

 

Zu 2)

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt den Entwurf des Bebauungsplans Nr. E 18/16 –Stadtkern Süd- gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

 


Der Ausschussvorsitzende Jansen regt an die Tagesordnungspunkte 3 und 4 gemeinschaftlich zu beraten, da diese inhaltlich miteinander korrespondieren. Gegen dieses Vorgehen werden durch die Mitglieder des Ausschusses keine Einwände erhoben.

 

Mitglied Dr. Reintjes stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.

 

Mitglied Bartels regt an, die Verwaltung mit der Prüfung beauftragt werden soll, in wie weit die Kaßstraße (ab Höhe des Volksbankgebäudes bis zum Platz Kleiner Löwe) als Fahrradstraße ausgewiesen werden könnte oder ob alternativ die Kaßstraße beidseitig für den Fahrradverkehr freigegeben werden könnte.

 

Herr Bartel erläutert, dass es sinnvoll sei diesen Prüfauftrag unter dem Tagesordnungspunkt 8 - Mitteilung und Anfragen – erneut zu stellen, da in den beiden vorliegenden Tagesordnungspunkten 3 und 4 Satzungsbeschlüsse gefasst werden würden und entsprechende Prüfaufträge nicht Bestandteil dieser Satzungsbeschlüsse sein können.

 

Herr Dr. Wachs ergänzt, dass der Platz Kleiner Löwe demnächst entsprechend der vorliegenden Konzepte umgestaltet werden soll. Im Zuge dieser Umgestaltung würden die verkehrsrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit diesem Platz geprüft werden, sodass es sich empfähle diesen Prüfauftrag für die Freigabe der Kaßstraße als Fahrradstraße dort abzuarbeiten.

 

Mitglied Bartels erklärt sich mit diesem Vorgehen seitens der Verwaltung einverstanden.

 

Der Vorsitzende Jansen lässt getrennt über die beiden Tagesordnungspunkte 3 und 4 abstimmen und beginnt mit Tagesordnungspunkt 3.