Sitzung: 30.03.2021 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 05 - 17 0158/2021/1
Beschlussvorschlag
Zu 1)
Zu I.a) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, den Verfahrensbereich nicht durch eine Einbeziehung weiterer
Grundstücke auf der Westseite der Kaßstraße zu erweitern.
Zu I.b) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein nimmt die
Verfahrensweise der Verwaltung bei Durchführung der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB zur Kenntnis.
Zu
I.c) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, für die in das Verfahren einbezogenen bestehenden Baubereiche mit
Ausnahme des Grundstückes der St.-Aldegundis-Kirche und der ihr zugeordneten
Einrichtungen im Bebauungsplanentwurf weiterhin die Festsetzung als Urbane
Gebiete und für den in das Verfahren einbezogenen Teil des Rheincenters an der
Kaßstraße durch Fremdkörperfestsetzung nach § 1Abs. 10 BauNVO eine
ausnahmsweise Zulässigkeit im Urbanen Gebiet vorzusehen.
Zu
II.a) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, dass den Belangen der Kampfmittelbeseitigung durch die Aufnahme
eines Hinweises in den Bebauungsplan gefolgt wird.
Zu
II.b) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, dass den Belangen des Artenschutzes durch die Aufnahme eines
Hinweises in den Bebauungsplan gefolgt wird.
Zu 2)
Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein beschließt den Entwurf des Bebauungsplans Nr. E 18/16
–Stadtkern Süd- gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
Der Ausschussvorsitzende Jansen regt an die Tagesordnungspunkte 3 und 4 gemeinschaftlich zu beraten, da diese inhaltlich miteinander korrespondieren. Gegen dieses Vorgehen werden durch die Mitglieder des Ausschusses keine Einwände erhoben.
Mitglied Dr. Reintjes stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.
Mitglied Bartels regt an, die Verwaltung mit der Prüfung beauftragt werden soll, in wie weit die Kaßstraße (ab Höhe des Volksbankgebäudes bis zum Platz Kleiner Löwe) als Fahrradstraße ausgewiesen werden könnte oder ob alternativ die Kaßstraße beidseitig für den Fahrradverkehr freigegeben werden könnte.
Herr Bartel erläutert, dass es sinnvoll sei diesen Prüfauftrag unter dem Tagesordnungspunkt 8 - Mitteilung und Anfragen – erneut zu stellen, da in den beiden vorliegenden Tagesordnungspunkten 3 und 4 Satzungsbeschlüsse gefasst werden würden und entsprechende Prüfaufträge nicht Bestandteil dieser Satzungsbeschlüsse sein können.
Herr Dr. Wachs ergänzt, dass der Platz Kleiner Löwe demnächst entsprechend der vorliegenden Konzepte umgestaltet werden soll. Im Zuge dieser Umgestaltung würden die verkehrsrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit diesem Platz geprüft werden, sodass es sich empfähle diesen Prüfauftrag für die Freigabe der Kaßstraße als Fahrradstraße dort abzuarbeiten.
Mitglied Bartels erklärt sich mit diesem Vorgehen seitens der Verwaltung einverstanden.
Der Vorsitzende Jansen lässt getrennt über die beiden Tagesordnungspunkte 3 und 4 abstimmen und beginnt mit Tagesordnungspunkt 3.