Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, für den Bereich Bahnhofstraße zwischen Hafenstraße, Industriestraße und Bahnhof gem. beigefügten Lageplan vorbereitende Untersuchungen nach § 141 und § 165 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.

 


Herr Bartel erläutert die Vorlage.

 

Mitglied Brouwer erkundigt sich, anlässlich der durch die Deutsche Bahn durchgeführten Aufräumarbeiten auf dem Bahngelände, ob das sich darauf befindliche Lagergebäude ebenfalls noch abgebrochen werden soll. Weiterhin fragt er nach, ob es nicht möglich wäre den Verfahrensbereich der vorbereitenden Untersuchung nicht auf Teile des Bahngeländes auszuweiten.

 

Herr Bartel erläutert, dass man den Untersuchungsbereich zunächst analog zum Geltungsbereich des ISEK gewählt habe. Hierbei sei zu berücksichtigen gewesen, dass die Flächen der Bahn weiterhin noch mit dem Planfeststellungsverfahren der BETUEWE belegt wären. Gleichwohl wäre es auch Bestandteil einer vorbereitenden Untersuchung den gewählten Untersuchungsbereich zu überprüfen. Sollte im Zuge der Untersuchung ermittelt werden, dass weitere Flächen miteinbezogen werden sollten, dann würden diese Flächen im Verfahren miteinbezogen werden. Diese Notwendigkeit sei derzeit für die Flächen der Bahn nicht gegeben.

 

Herr Dr. Wachs ergänzt, dass es sich bei den von Herrn Brouwer benannten Flächen um Bahneigene Flächen handelt. Über diese Flächen verfüge die Stadt zum jetzigen Zeitpunkt keine Planungshoheit, diese liege vielmehr bei der Deutschen Bahn. Erst wenn die betroffenen Flächen von der Bahnnutzung entwidmet werden würden, könnte die Stadt diese mit in ihre Überlegungen miteinbeziehen. Aufgrund des laufenden Planfeststellungsverfahrens habe die Bahn bereits an anderen Stellen im Stadtgebiet Emmerich am Rhein mitgeteilt, dass für eine Entwidmung der Bahnflächen keine Zustimmung erteilt werde.

 

Mitglied Brouwer erkundigt sich nach dem Solitärgebäude auf dem Hafengelände (ehem. Akzo), in wie weit dieses ertüchtigt oder beseitigt werden würde.

 

Herr Bartel erläutert, dass das Gebäude zum Bereich des veräußerten Grundstücks zähle und das Gebäude dementsprechend abgebrochen werde.

 

Mitglied Dr. Reintjes begrüßt das Vorgehen der Verwaltung aufgrund der bestehenden Problematiken eine vorbereitende Untersuchung durchzuführen. Er erkundigt sich in diesem Zusammenhang, ob es bereits einen zeitlichen Ablaufgäbe nach dem man mit den Ergebnissen der Untersuchung rechnen könne. Weiterhin stellt er den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.

 

Herr Bartel erklärt, dass mit der Durchführung der vorbereitenden Untersuchung ein externes Planungsbüro beauftragt werden soll. Nach Beauftragung des Planungsbüros sei voraussichtlich mit den ersten Ergebnissen der Untersuchung in ein bis zwei Jahren zu rechnen. Gleichwohl gäbe es im Rahmen der Durchführung der Untersuchung mehre Zwischenschritte bei denen Kontakt zu den Grundstückseigentümern aufgenommen werden würde oder Bürgerbeteiligungen durchgeführt werden würden. Die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung würden als Zwischenergebnisse im Ausschuss vorgestellt werden.

 

Mitglied ten Brink erkundigt sich nach dem Vorhabenträger der Bautätigkeiten im Bereich des Gleisdreieckes Bahnhof/Hafenbahn.

 

Herr Bartel teilt mit, dass die Deutsche Bahn selbst der Vorhabenträger sei.

 

Mitglied Bartels teilt mit, dass die BGE-Fraktion das Vorhaben der Verwaltung zur Durchführung der vorbereitenden Untersuchung ebenfalls begrüße. Er erkundigt sich in diesem Zusammenhang, warum die Untersuchung an ein externes Planungsbüro abgegeben werde und warum es nicht möglich sei diese Untersuchung mit dem bestehenden Personal der Stadtverwaltung durchzuführen.

Herr Dr. Wachs erläutert, dass eine vergleichbare Maßnahme bzw. Untersuchung durch Stadtverwaltung schätzungsweise zuletzt in den 1970er-Jahren durchgeführt wurde. Dementsprechend fehle vor diesem Hintergrund schlicht und ergreifend die Praxiserfahrung zur Durchführung der Untersuchung. Weiterhin sei in diesem Ausschuss mehrfach über die schlechte Personalsituation im Fachbereich 5 gesprochen worden. Es fehle ebenfalls über ausreichend Personal die Untersuchung selbst durchzuführen.

 

Vorsitzender Jansen merkt an, dass die die Personalsituation im Fachbereich 5 durch Neueinstellungen verbessert habe.

 

Dr. Wachs erklärt, dass es sich bei den eingestellten Personen um Berufsanfänger handle, die bei der Komplexität einer vorbereitenden Untersuchung, noch nicht über die hierfür erforderliche Berufserfahrung verfügen würden.

 

Mitglied ten Brink erkundigt sich, in wie weit es nach der Abräumung der Bahnflächen, Pläne für den Straßenausbau gäbe, um die geplante Unterführung „Am Löwentor“ ins Straßennetz anzuschließen-.

 

Herr Bartel erklärt, dass es Pläne für den Straßenausbau gäbe. Diese Pläne müssten jedoch noch mit dem Planungsbüro detailliert abgestimmt werden.

 

Mitglied ten Brink stellt die Zusatzfrage, ob in diesen Planungen der erforderliche Fuß- und Radweg mitberücksichtigt werden würde.

 

Herr Bartel erklärt, dass dieser derzeit nicht Gegenstand der Planungen sei.

 

Vorsitzender Jansen lässt über den Antrag von Mitglied Dr. Reintjes nach Vorlage zu beschließen abstimmen.