Sitzung: 30.03.2021 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 05 - 17 0170/2021/1
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, für den Bereich
Bahnhofstraße zwischen Hafenstraße, Industriestraße und Bahnhof gem. beigefügten
Lageplan vorbereitende Untersuchungen nach § 141 und § 165 Abs. 4 Baugesetzbuch
(BauGB) durchzuführen.
Herr Bartel erläutert die Vorlage.
Mitglied Brouwer erkundigt sich, anlässlich
der durch die Deutsche Bahn durchgeführten Aufräumarbeiten auf dem Bahngelände,
ob das sich darauf befindliche Lagergebäude ebenfalls noch abgebrochen werden
soll. Weiterhin fragt er nach, ob es nicht möglich wäre den Verfahrensbereich
der vorbereitenden Untersuchung nicht auf Teile des Bahngeländes auszuweiten.
Herr Bartel erläutert, dass man den
Untersuchungsbereich zunächst analog zum Geltungsbereich des ISEK gewählt habe.
Hierbei sei zu berücksichtigen gewesen, dass die Flächen der Bahn weiterhin
noch mit dem Planfeststellungsverfahren der BETUEWE belegt wären. Gleichwohl
wäre es auch Bestandteil einer vorbereitenden Untersuchung den gewählten Untersuchungsbereich
zu überprüfen. Sollte im Zuge der Untersuchung ermittelt werden, dass weitere
Flächen miteinbezogen werden sollten, dann würden diese Flächen im Verfahren
miteinbezogen werden. Diese Notwendigkeit sei derzeit für die Flächen der Bahn
nicht gegeben.
Herr Dr. Wachs ergänzt, dass es sich bei den
von Herrn Brouwer benannten Flächen um Bahneigene Flächen handelt. Über diese
Flächen verfüge die Stadt zum jetzigen Zeitpunkt keine Planungshoheit, diese
liege vielmehr bei der Deutschen Bahn. Erst wenn die betroffenen Flächen von
der Bahnnutzung entwidmet werden würden, könnte die Stadt diese mit in ihre
Überlegungen miteinbeziehen. Aufgrund des laufenden Planfeststellungsverfahrens
habe die Bahn bereits an anderen Stellen im Stadtgebiet Emmerich am Rhein
mitgeteilt, dass für eine Entwidmung der Bahnflächen keine Zustimmung erteilt
werde.
Mitglied Brouwer erkundigt sich nach dem
Solitärgebäude auf dem Hafengelände (ehem. Akzo), in wie weit dieses ertüchtigt
oder beseitigt werden würde.
Herr Bartel erläutert, dass das Gebäude zum
Bereich des veräußerten Grundstücks zähle und das Gebäude dementsprechend
abgebrochen werde.
Mitglied Dr. Reintjes begrüßt das Vorgehen
der Verwaltung aufgrund der bestehenden Problematiken eine vorbereitende
Untersuchung durchzuführen. Er erkundigt sich in diesem Zusammenhang, ob es
bereits einen zeitlichen Ablaufgäbe nach dem man mit den Ergebnissen der
Untersuchung rechnen könne. Weiterhin stellt er den Antrag, nach Vorlage zu
beschließen.
Herr Bartel erklärt, dass mit der
Durchführung der vorbereitenden Untersuchung ein externes Planungsbüro beauftragt
werden soll. Nach Beauftragung des Planungsbüros sei voraussichtlich mit den
ersten Ergebnissen der Untersuchung in ein bis zwei Jahren zu rechnen.
Gleichwohl gäbe es im Rahmen der Durchführung der Untersuchung mehre
Zwischenschritte bei denen Kontakt zu den Grundstückseigentümern aufgenommen
werden würde oder Bürgerbeteiligungen durchgeführt werden würden. Die
Ergebnisse der Bürgerbeteiligung würden als Zwischenergebnisse im Ausschuss
vorgestellt werden.
Mitglied ten Brink erkundigt sich nach dem
Vorhabenträger der Bautätigkeiten im Bereich des Gleisdreieckes
Bahnhof/Hafenbahn.
Herr Bartel teilt mit, dass die Deutsche
Bahn selbst der Vorhabenträger sei.
Mitglied Bartels teilt mit, dass die
BGE-Fraktion das Vorhaben der Verwaltung zur Durchführung der vorbereitenden
Untersuchung ebenfalls begrüße. Er erkundigt sich in diesem Zusammenhang, warum
die Untersuchung an ein externes Planungsbüro abgegeben werde und warum es
nicht möglich sei diese Untersuchung mit dem bestehenden Personal der Stadtverwaltung
durchzuführen.
Herr Dr. Wachs erläutert, dass eine
vergleichbare Maßnahme bzw. Untersuchung durch Stadtverwaltung schätzungsweise
zuletzt in den 1970er-Jahren durchgeführt wurde. Dementsprechend fehle vor
diesem Hintergrund schlicht und ergreifend die Praxiserfahrung zur Durchführung
der Untersuchung. Weiterhin sei in diesem Ausschuss mehrfach über die schlechte
Personalsituation im Fachbereich 5 gesprochen worden. Es fehle ebenfalls über
ausreichend Personal die Untersuchung selbst durchzuführen.
Vorsitzender Jansen merkt an, dass die die
Personalsituation im Fachbereich 5 durch Neueinstellungen verbessert habe.
Dr. Wachs erklärt, dass es sich bei den
eingestellten Personen um Berufsanfänger handle, die bei der Komplexität einer
vorbereitenden Untersuchung, noch nicht über die hierfür erforderliche
Berufserfahrung verfügen würden.
Mitglied ten Brink erkundigt sich, in wie
weit es nach der Abräumung der Bahnflächen, Pläne für den Straßenausbau gäbe,
um die geplante Unterführung „Am Löwentor“ ins Straßennetz anzuschließen-.
Herr Bartel erklärt, dass es Pläne für den
Straßenausbau gäbe. Diese Pläne müssten jedoch noch mit dem Planungsbüro
detailliert abgestimmt werden.
Mitglied ten Brink stellt die Zusatzfrage,
ob in diesen Planungen der erforderliche Fuß- und Radweg mitberücksichtigt
werden würde.
Herr Bartel erklärt, dass dieser derzeit
nicht Gegenstand der Planungen sei.
Vorsitzender Jansen lässt über den Antrag von Mitglied Dr. Reintjes nach Vorlage zu beschließen abstimmen.