Sitzung: 30.03.2021 Haupt- und Finanzausschuss
Gegen die gemäß §
21 Abs. 4 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse
zur Feststellung vorgelegte Niederschriften werden keine Einwände erhoben. Sie wird vom Vorsitzenden und der Schriftführerin unterzeichnet.