Sitzung: 30.03.2021 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 17 0158/2021/1
Beschlussvorschlag
Zu 1)
Zu I.a) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, den Verfahrensbereich nicht durch eine Einbeziehung weiterer
Grundstücke auf der Westseite der Kaßstraße zu erweitern.
Zu I.b) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein nimmt die
Verfahrensweise der Verwaltung bei Durchführung der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB zur Kenntnis.
Zu
I.c) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, für die in das Verfahren einbezogenen bestehenden Baubereiche mit
Ausnahme des Grundstückes der St.-Aldegundis-Kirche und der ihr zugeordneten
Einrichtungen im Bebauungsplanentwurf weiterhin die Festsetzung als Urbane
Gebiete und für den in das Verfahren einbezogenen Teil des Rheincenters an der
Kaßstraße durch Fremdkörperfestsetzung nach § 1Abs. 10 BauNVO eine
ausnahmsweise Zulässigkeit im Urbanen Gebiet vorzusehen.
Zu
II.a) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, dass den Belangen der Kampfmittelbeseitigung durch die Aufnahme
eines Hinweises in den Bebauungsplan gefolgt wird.
Zu
II.b) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, dass den Belangen des Artenschutzes durch die Aufnahme eines
Hinweises in den Bebauungsplan gefolgt wird.
Zu 2)
Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein beschließt den Entwurf des Bebauungsplans Nr. E 18/16
–Stadtkern Süd- gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
Über den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen, lässt der Vorsitzende abstimmen.