Sitzung: 30.03.2021 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 17 0159/2021/1
Beschlussvorschlag
Zu 1)
Zu I.a) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, im Bebauungsplanentwurf für die Gesamtfläche des
Aldegundis-Kindergartens die Festsetzung des Urbanen Gebietes vorzusehen.
Zu I.b) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein nimmt die
Verfahrensweise der Verwaltung bei Durchführung der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB zur Kenntnis.
Zu
I.c) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, in den Bebauungsplanentwurf keine Festsetzung eines
Nutzungsausschlusses von Wohnen im Erdgeschossbereich der Grundstücke innerhalb
des geplanten Urbanen Gebietes aufzunehmen.
Zu
II.a) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, dass den Belangen der Kampfmittelbeseitigung durch die Aufnahme
eines Hinweises in den Bebauungsplan gefolgt wird.
Zu II.b) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, dass den Belangen des Artenschutzes durch die Aufnahme eines
Hinweises in den Bebauungsplan gefolgt wird.
Zu 2)
Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein beschließt den Entwurf des Bebauungsplans Nr. E 21/1
-Neuer Steinweg /
Nordwest- gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
Der Vorsitzende lässt über den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen, abstimmen.