Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

 

Zu I.a)             Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, im Bebauungsplanentwurf für die Gesamtfläche des Aldegundis-Kindergartens die Festsetzung des Urbanen Gebietes vorzusehen.

 

Zu I.b)             Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein nimmt die Verfahrensweise der Verwaltung bei Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB zur Kenntnis.

 

Zu I.c)      Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, in den Bebauungsplanentwurf keine Festsetzung eines Nutzungsausschlusses von Wohnen im Erdgeschossbereich der Grundstücke innerhalb des geplanten Urbanen Gebietes aufzunehmen.

 

 

Zu II.a)     Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass den Belangen der Kampfmittelbeseitigung durch die Aufnahme eines Hinweises in den Bebauungsplan gefolgt wird.

 

Zu II.b)     Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass den Belangen des Artenschutzes durch die Aufnahme eines Hinweises in den Bebauungsplan gefolgt wird.

 

Zu 2)

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt den Entwurf des Bebauungsplans Nr. E 21/1

-Neuer Steinweg / Nordwest- gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

 


 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen, abstimmen.