Beschlussvorschlag

 

1.   Der Rat beschließt die als Anlage 1 mit der 18. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Emmerich am Rhein abgebildeten Modifizierungen des § 8 (Aufwandsentschädigung):

 

§ 8 Abs. 2 wird wie folgt neu gefasst:

 

„Die Ratsmitglieder erhalten eine Aufwandsentschädigung in Form eines monatlichen Pauschalbetrages nach Maßgabe der EntschVO.“

 

Stimmen dafür 9  Stimmen dagegen 12  Enthaltungen 1

 

2.   Der Rat beschließt, den Punkt 2 des Beschlussvorschlages zu verschieben auf die nächste Tagesordnung des Rates im Mai.

 

Stimmen dafür 23  Stimmen dagegen 0 Enthaltungen 0

 

 

 

 


 

Mitglied Kukulies stellt den Antrag über diesen Tagesordnungspunkt ein Wortprotokoll zu erstellen.

 

Mitglied Dr. Reintjes

„Frau Lebbing hat die Fraktionen dankenswerterweise in der letzten Woche über die geänderten Rahmenbedingungen hingewiesen. Wir würden heute nichtsdestotrotz den Antrag, auf die Pauschale umzusteigen, zum Antrag erheben wollen, wohlwissend, dass wir wahrscheinlich unterliegen.  Dann wäre meine weitergehende Frage an Frau Lebbing, ob wir denn heute das notwendige Quorum hier vor Ort hätten, um in die Abstimmung auch über den zweien Punkt zu gehen. Ich denke, es macht schon Sinn, da eine Entscheidung zu treffen. Sonst diskutieren wir da in  einem halben Jahr noch drüber, jetzt einmal ganz unabhängig von der Fraktionsmeinung der CDU, damit wir das Thema heute schon abschließen können. Wenn nicht, dass müssten wir den Punkt 2 des Beschlussvorschlages ggfs. dann noch einmal schieben oder in die AG Haushalt verweisen. Wenn wir das heute entscheiden könnten, denke ich, wäre es auch gut, wenn wir es täten.“

 

Frau Lebbing:

„Um den zweiten Teil des Beschlussvorschlages positiv beschließen zu können, bedarf es ja 25 Ja-Stimmen, wobei die Ausschussvorsitzenden in diesem Fall befangen sind.“

 

Bürgermeister Hinze:

„Da heute Ausschussvorsitzende anwesend sind, können wir nicht über den zweiten Teil abstimmen. Es reicht nicht.“

 

Mitglied Mölder:

„Wir würden unter Punkt 1 „die Ratsmitglieder erhalten eine Aufwandsentschädigung in Form eines monatlichen Pauschalbetrages“ auch hier unseren Antrag aufrechterhalten wollen, das dahingehend zu ändern, das das abgerechnet wird, je nach Sitzungsteilnahme.“

 

Mitglied Dr. Reintjes:

„Dann wäre mein Vorschlag, dass wir jetzt in die Abstimmung gehen, so dass wir zumindest den Punkt 1 entscheiden, wohlwissend, dass wir das jetzt wahrscheinlich unterliegen werden, aber dann ist das schon entschieden. Mein Vorschlag zur Güte wäre, dass wir den Punkt 2 dann entscheiden, wenn wir in voller Größe, hoffentlich bald wieder tagen können.“

 

Bürgermeister Hinze:

„Dann käme das im Mai auf die Tagesordnung.“

 

Mitglied Mölder:

„Herr Bürgermeister, wenn Sie eine Zusatzfrage gestatten. Es geht jetzt um die Änderung der Hauptsatzung. Die Änderung der Hauptsatzung ist nur mit einer 2/3-Mehrheit möglich, wenn ich das richtig verstanden habe. Wenn wir da jetzt diesen einen Punkt im § 8 ändern, ist es ja eine Änderung der Hauptsatzung. Ist das jetzt zulässig? Ich bin da jetzt verwirrt.“

 

Frau Lebbing:

„Grundsätzlich bedarf jede Änderung der Hauptsatzung der qualifizierten Mehrheit, d. h. mehr als die Hälfte der gesetzlichen Anzahl der Ratsmitglieder, in diesem Falle 19 Ja-Stimmen. Die Besonderheit des Systemwechsels bei den Ausschussvorsitzenden, also nicht diese grundsätzlich nach § 46 GO vorgesehene zusätzliche Aufwandsentschädigung, sondern der Wechsel zu einem anderen System, oder was hier jetzt vorgesehen ist, Sitzungsgeld anlassbezogen, das ist eine Ausnahmeregelung in der Gemeindeordnung gem. § 46  bei der erstmaligen Beschlussfassung einer höheren Hürde, nämlich einer 2/3-Mehrheit.“

Mitglied Bartels:

„Wenn wir jetzt den Punkt 1 daraus ablehnen, dann bleibt es doch, wie es ist, dann haben wir doch nichts an der Hauptsatzung geändert, oder? Wenn Punkt 1 abgelehnt wird, dann ändern wir auch nichts und dann ändern wir auch nicht die Hauptsatzung, also sind wir doch ohne Probleme.“

 

Bürgermeister Hinze:

„Dann sind wir richtig unterwegs.“

 

Mitglied Kukulies:

„Ich stelle den Antrag auf komplette Abstimmung zu Punkt 1 und zu Punkt 2. Da ich gerade gehört habe, Herr Bürgermeister, dass Sie diesen Punkt 2 im Mai auf die Tagesordnung setzen wollen, möchte ich noch einmal nachfragen, ob abgelehnte Anträge nicht frühestens nach einem halben Jahr wieder eingebracht werden können.“

 

Bürgermeister Hinze:

„Der wird ja nicht abgelehnt, sondern er wird aufgrund der Tatsache, dass er nicht ordentlich  verabschiedet werden kann, verschoben auf die Mai-Sitzung, wenn der Rat dann wieder

- hoffentlich - in voller Stärke, tagen kann.“

 

Mitglied Kukulies:

„Herr Bürgermeister, wir haben hier eine ordentliche Ratssitzung. Wenn Teilnehmer nicht da sind, dann hat das nach Geschäftsordnung und wenn die Beschlussfähigkeit festgestellt wird, kann also abgestimmt werden, d. h. meiner Meinung nach, kann über diesen Punkt abgestimmt werden und dann kriegen wir keine ¾-Mehrheit.“

 

Mitglied Mölder:

„Wir können doch einfach den Antrag stellen Punkt 1 jetzt zu beschließen und Punkt 2 in die nächste Ratssitzung im Mai zu verschieben. Das erhebe ich jetzt zum Antrag, Sie lassen darüber abstimmen.“

 

Bürgermeister Hinze:

„So habe ich auch die Wortmeldung von Herrn Dr. Reintjes verstanden.

Ich habe aber einen Antrag von Herrn Kukulies nach Beschlussvorschlag zu entscheiden. Wer kann sich dem anschließen, den bitte ich um das Handzeichen?

 

Beschlussvorschlag

 

Der Rat beschließt die als Anlage 1 mit der 18. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Emmerich am Rhein abgebildeten Modifizierungen des § 8 (Aufwandsentschädigung):

 

1.            § 8 Abs. 2 wird wie folgt neu gefasst:

 

„Die Ratsmitglieder erhalten eine Aufwandsentschädigung in Form eines monatlichen Pauschalbetrages nach Maßgabe der EntschVO.“

 

2.            § 8 Abs. 7 wird wie folgt neu eingefügt:

 

„Von der Regelung, wonach Vorsitzende von Ausschüssen des Rates anstelle einer zusätzlichen Aufwandsentschädigung nach § 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GO NRW i.V.m. mit § 3 Abs. 1 Nr. 6 EntschVO ein Sitzungsgeld nach § 46 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 GO NRW i.V.m. mit § 3 Abs. 4 EntschVO erhalten, wird für sämtliche Ausschüsse Gebrauch gemacht.“

 

Stimmen dafür 1  Stimmen dagegen 22 Enthaltungen 0

 

Bürgermeister Hinze:

„Bei 1 Ja-Stimme ist der Beschluss abgelehnt und jetzt haben wir den Antrag über Punkt 1 getrennt abzustimmen, einmal die Pauschale festzulegen, wenn man das möchte und den  Punkt 2 würden wir dann verschoben auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung im Mai.

Wer kann sich dem anschließen?