Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

 

Zu I.a)             Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, den Verfahrensbereich nicht durch eine Einbeziehung weiterer Grundstücke auf der Westseite der Kaßstraße zu erweitern.

Zu I.b)             Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein nimmt die Verfahrensweise der Verwaltung bei Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB zur Kenntnis.

 

Zu I.c)      Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, für die in das Verfahren einbezogenen bestehenden Baubereiche mit Ausnahme des Grundstückes der St.-Aldegundis-Kirche und der ihr zugeordneten Einrichtungen im Bebauungsplanentwurf weiterhin die Festsetzung als Urbane Gebiete und für den in das Verfahren einbezogenen Teil des Rheincenters an der Kaßstraße durch Fremdkörperfestsetzung nach § 1Abs. 10 BauNVO eine ausnahmsweise Zulässigkeit im Urbanen Gebiet vorzusehen.

 

Zu II.a)     Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass den Belangen der Kampfmittelbeseitigung durch die Aufnahme eines Hinweises in den Bebauungsplan gefolgt wird.

 

Zu II.b)     Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass den Belangen des Artenschutzes durch die Aufnahme eines Hinweises in den Bebauungsplan gefolgt wird.

 

 

Zu 2)

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt den Entwurf des Bebauungsplans Nr. E 18/16 –Stadtkern Süd- gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

 


 

Mitglied Mölder stellt den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen.

 

Hierüber lässt der Vorsitzende abstimmen.