Mitglied Weicht erkundigt sich aufgrund des eingeschränkten Pandemiebetriebes in Kita und Kindertagespflege nach der Fälligkeit der Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung im Februar 2021

 

Frau Bremer teilt hierzu mit, dass zur Erhebung bzw. Erlass der Elternbeiträge für den Monat Februar 2021 nach wie vor die Entscheidung der Landesregierung zur Finanzierung der Elternbeiträge ausstehe. 

Hierzu verweist sie auf die Pressemitteilung des Städte- und Gemeindebundes vom 11.03.2021. Demnach appellieren die kommunalen Spitzenverbände in NRW erneut und eindringlich an das Land, das es sich wie bisher beteiligt, indem es die Hälfte der finanziellen Ausfälle für die Kommunen übernimmt. Die Entscheidung bleibe abzuwarten.