Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 9, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung möge prüfen, ob und wie die öffentliche Beleuchtung in den Monaten März bis Oktober reduziert oder nachts wo möglich ganz abgeschaltet werden kann.

 


Herr Bartel erläutert die Vorlage.

 

Mitglied Bartels erklärt, dass der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu begrüßen sei. Dennoch habe er Schwierigkeiten dem gestellten Antrag in dieser Form zuzustimmen. Dies begründe sich u.a. aufgrund des für die Umsetzung des Antrags erforderlichen Aufwandes. Dieser stehe im keinen geeignet Zweck-Mittel-Verhältnis. Er möchte dementsprechend von der Verwaltung wissen, wie diese den Aufwand für die Umsetzung der Maßnahmen einschätzt. Nach seiner Einschätzung werde sich die Umsetzung der Überprüfung und der daraus resultierenden Maßnahmen längerfristig hinziehen, da diese aufgrund des erforderlichen Aufwandes keines Wegs von heute auf morgen erfolgen könnten.

 

Mitglied Pooth erläutert, dass es mit dem Antrag grundsätzlich darum ginge einen Weg zu einzuschlagen die Lichtverschmutzung künftig und dauerhaft zu reduzieren. Er führt weiterhin aus, dass er mitbekommen habe, dass der Antrag seiner Fraktion in den anderen Fraktionen ausführlich diskutiert worden sei. Hierbei sei u.a. die Beleuchtung der Baudenkmäler bei Nacht ein Thema gewesen. Grundsätzlich sei er ebenfalls weiterhin für eine Beleuchtung der Baudenkmäler in den Abend- und Nachtstunden. Dennoch sollte man gerade in Hinblick auf die Sommermonate gemeinschaftlich überlegen, ob man die Dauer der Beleuchtung nicht reduzieren könnte. Hierbei sollte aus seiner Sicht ebenfalls die hierfür entstehenden Stromkosten durch die Verwaltung geprüft werden.

Weiterhin sei der beste Insektenschutz nachweislich keine Beleuchtung in der Nacht.

 

Mitglied Dr. Reintjes teilt mit, dass die CDU-Fraktion die Prüfung, ob man die Lichtverschmutzung in den Monaten März bis Oktober verringern könnte, vom Grundsatz her nicht schlecht finde. Diese Thematik würde bereits wiederkehrend in der Aufsichtsratssitzung der Stadtwerke Emmerich ausführlich thematisiert werden. Kritisch sehe die CDU-Fraktion jedoch die Absicht die Baudenkmäler, Kirchen oder die Rheinbrücke nicht mehr anzustrahlen. Sofern die Grünen-Fraktion nicht beabsichtige diesen Passus aus dem Prüfauftrag für die Verwaltung zu streichen, könne die CDU der Vorlage nicht zustimmen.

Mitglied Dr. Reintjes erläutert hierbei, dass die Belange dieser Objekte überwiegend von Ehrenamtlern, wie dem Verein Stadtbild, vertreten würden. Dieser hatte sich in den letzten 10 bis 15 Jahren dafür eingesetzt, dass diese historischen und stadtbildprägenden Gebäude, insbesondere das Wahrzeichen der Stadt Emmerich, die Rheinbrücke, beleuchtet werden. Weiterhin sei zu berücksichtigen, dass diese Objekte nicht permanent angestrahlt werden würden und die Beleuchtung bereits über Zeitschaltuhren reguliert werden würde. Ebenfalls würden die Objekte bereits über insektenfreundliche LED-Technik verfügen. Darüber hinaus sei der CDU-Fraktion bewusst, dass es sich hierbei um konkurrierende Interessen handle, die nur mittels eines Kompromisses gelöst werden könnten. Dieser Kompromiss sei nach Einschätzung der CDU-Fraktion jedoch bereits vorhanden.

 

Mitglied Bartels erläutert, dass man ebenfalls den Sicherheitsaspekt der bestehenden Straßenbeleuchtung nicht vergessen dürfe. Würde man diese, wenn auch nur für bestimmte Zeiten ausschalten, könnten gerade abends oder in den Nachtstunden Angsträume entstehen.

 

Mitglied Mölder erklärt, dass der vorliegende Antrag nicht beinhalte, dass sämtliche Straßenbeleuchtung abzuschalten oder durch LED-Technik auszutauschen sei. Bei dem Antrag der Grünen-Fraktion handle es sich vielmehr um einen alten Antrag der SPD-Fraktion. Es sei hierbei der Prozess zu betrachten. Diesen hätten Stadt und Stadtwerke bereits sehr gut begonnen, in dem bei Austausch und Erneuerung von Straßenbeleuchtungsanlagen LED-Technik zum Einsatz kommen würde. Dementsprechend würde die SPD-Fraktion den bestehenden Antrag als Prüfauftrag bestehen lassen wollen.

 

Mitglied Straver möchte geprüft wissen, ob Angsträume zur Straßensicherungspflicht zählen würden, bevor über die Abschaltung einer Laterne nachgedacht werden würde.

 

Mitglied Frericks berichtet aus dem Aufsichtsrat der Stadtwerke Emmerich. In diesem wurde darauf hingewiesen, dass für die Ausgestaltung der Straßenbeleuchtung die Stadtwerke nicht zuständig sind. Diese führe lediglich den Auftrag der Verwaltung aus. Hierzu sei jedoch anzumerken, dass ein Konzept bestehe, nach dem kontinuierlich beim Austausch oder der Erneuerung von Straßenbeleuchtungsanlagen, insektenfreundliche Beleuchtungsanlagen errichtet werden würden. Diese Konzepte würden entsprechend umgesetzt, sodass es hierfür keines neuen Prüfauftrages an die Verwaltung bedürfe.

Dementsprechend gäbe es nach seiner Einschätzung nur die Alternative einer abgeschalteten Straßenbeleuchtung. Hier sei er jedoch gegen, da diese nur zu Problemen für die Anwohner oder Firmen führen würde.

Folglich sei nach seiner Einschätzung in allen Belangen hinsichtlich der Lichtverschmutzung der entsprechende Kompromiss gefunden, sodass er den Prüfauftrag an die Verwaltung ablehne.

 

Mitglied Schlaghecken erkundigt sich, ob die Verwaltung sich beim Landesbetrieb Straßen NRW erkundigen könne, in wie weit es möglich wäre nachts bei einzelnen Ampelanlagen auf die Ampelschaltung zu verzichten und diese auf „blinkend“ zu stellen. Dies würde sicherlich ebenfalls zur Eindämmung der Lichtverschmutzung beitragen.

 

Vorsitzende Siebers teilt mit, dass das Thema sehr komplex sei und dementsprechend der Prüfauftrag durch die Verwaltung Zeit in Anspruch nehmen werde. Folglich sei mit der Umsetzung der Maßnahmen nicht zeitnah zu rechnen. Bei dem Antrag der Grünen-Fraktion handle es sich um einen Prüfauftrag, bei dem durch die Verwaltung alle Belange hinsichtlich des für und wider beleuchtet und abgewogen werden sollen. Nicht mehr und nicht weniger. Dies sei offenbar von den anderen Fraktionen anders aufgefasst worden.

 

Mitglied Frericks stimmt der Vorsitzenden zu, dass die Thematik geprüft werden könne. Gleichwohl gibt er zu bedenken, dass die Verwaltung aufgrund von personellen Engpässen nicht jeden Prüfauftrag der Politik abarbeiten könne. Dementsprechend bei sei den Prüfaufträgen zu priorisieren und wichtigeren Fragestellungen der Vorrang zu gewähren. Insbesondere im Hinblick darauf, dass die Thematik bereits auf einem guten Weg sei.

 

Vorsitzende Siebers lässt über die Vorlage abstimmen.