Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

 

Zu I)                Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass der Anregung zur Erweiterung der Wohnbauflächen mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu II.a.1)         Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen zur Ausräumung landesplanerischer Bedenken mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

Zu II.a.2)         Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen zur Darstellung der Flächennutzungsplanänderung mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

Zu II.a.3)         Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zur Umweltprüfung und zum Umweltbericht mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

Zu II.a.4)         Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zum Hochwasserrisko und Hochwasserschutz mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

Zu II.b)            Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zur Ableitung des Oberflächenwassers vom Grundstück der Kirche mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

Zu II.c.1)         Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zur Beteiligung der Denkmalämter mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

Zu II.c.2)  Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen zum Gewässerschutz mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

Zu II.d)     Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen zum Detaillierungsgrad der Umweltprüfung mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu II.e.1) Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen zum Naturschutz mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu II.e.2) Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen zum Artenschutz mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu II.e.3) Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen zum Immissionsschutz mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu II.f)      Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen zu Telekommunikationsleitungen mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu II.g)     Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen zum Pumpwerk mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

Zu IV.a)   Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zum Hochwasserschutz mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu IV.b.1)        Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zum

                        Naturschutz mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu IV.b.2)        Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zum

                        Artenschutz mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu IV.c.1)                    Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zur

                        Entwässerung und zur Bedeutung des Pumpwerks mit den Ausführungen der

                        Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu IV.c.2)                    Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zum

                        Hochwasserrisiko mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu IV.c.3)                    Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zur

                        Lagerhalle mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

 

 

Zu 2)

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt den vorliegenden Entwurf zur 69. Änderung des Flächennutzungsplans als Offenlegungsentwurf und beauftragt die Verwaltung, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erneut durchzuführen.

 


Mitglied Dr. Reintjes stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.