Beschlussvorschlag:

 

Zu 1)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für die bisher als Retentionsfläche vorgehaltene Freifläche nördlich der Budberger Straße einen Bebauungsplan aufzustellen. Das Bebauungsplanverfahren erhält die Bezeichnung N 8/3 - Budberger Straße neu -.

 

Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes ergibt sich aus der beigefügten Karte.

 

Zu 2)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung, die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Vorstellung des vorliegenden Bebauungsplankonzeptes in der Form der einfachen Bürgerbeteiligung nach Punkt 3.1 der städtischen Richtlinien zur Bürgerbeteiligung durchzuführen sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zu veranlassen.

 


Mitglied Dr. Reintjes stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.