Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Rat beschließt die als Anlage 1 mit der 2. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Emmerich am Rhein über die Unterhaltung und Benutzung von Gemeinschaftsunterkünften abgebildeten Modifizierungen des § 4 (Höhe der Gebühren und Entgelte):

 

  1. § 4 Abs. 4 wird wie folgt neu gefasst:

    (4)        Die monatliche Gesamtbenutzungsgebühr beträgt 185,99 € je Person für die 

Benutzer der in § 1 Abs. 2 genannten Unterkünfte. Sie setzt sich zusammen aus einer Grundgebühr von 128,77 €, einer Verbrauchsgebühr von 30,81 € und einer Stromgebühr von 26,41 €.

 


Mitglied Mölder beantragt gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.