Sitzung: 04.05.2021 Sozialausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 07 - 17 0205/2021
Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt
die als Anlage 1 mit der 2. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Emmerich am
Rhein über die Unterhaltung und Benutzung von Gemeinschaftsunterkünften
abgebildeten Modifizierungen des § 4 (Höhe der Gebühren und Entgelte):
- § 4 Abs. 4 wird wie folgt neu gefasst:
(4) Die monatliche Gesamtbenutzungsgebühr beträgt 185,99 € je Person für die
Benutzer der in § 1 Abs. 2 genannten
Unterkünfte. Sie setzt sich zusammen aus einer Grundgebühr von 128,77 €, einer
Verbrauchsgebühr von 30,81 € und einer Stromgebühr von 26,41 €.
Mitglied Mölder beantragt gemäß Beschlussvorschlag zu
beschließen.