Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 3, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Sozialausschuss der Stadt Emmerich am Rhein lehnt es ab, die Forderungen der Organisation Seebrücke zu unterstützen.

 


Mitglied Mölder teilt mit, dass die SPD-Fraktion dem Beschlussvorschlag der Verwaltung nicht folgen könne. Die Fraktion habe sich schon eindeutig positioniert und signalisiert, dass sie den Antrag unterstützen werde. Es haben sicherlich bereits in gleicher Sache schon Anträge vorgelegen, allerdings seien zu diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen anders gewesen. Er berichtet in diesem Zusammenhang von Irrfahrten von Flüchtlingen nach Malta u.ä. Aus diesem Grund wird der Antrag unterstützt, jedoch könnte er nicht in allen Forderungspunkten unterstützt werden.

Aus diesem Grund solle der Beschlussvorschlag lauten, dass der Sozialausschuss beschließt die Organisation Seebrücke zu unterstützen, dieser beizutreten und die Punkte Nummer 1, 3, 6 und 11 des vorliegenden Antrages zu unterstützt. Mitglied Mölder stellt den Antrag den Beschlussvorschlag entsprechend abzuändern.

 

 

Mitglied Kukulies teilt mit, dass der Antrag der Verwaltung schlüssig sei und stellt den Antrag laut Beschlussvorlage zu beschließen.

 

Mitglied Arntzen teilt mit, dass die Ansicht vertreten werde, dass es keine kommunale Aufgabe sein solle, sondern eine Aufgabe des Landes, des Bundes sowie der EU, da es von internationaler Tragweite sei. Insofern würde der Beschlussvorlage der Verwaltung gefolgt.

 

Mitglied Siebers bedauert die Entscheidungen der anderen Fraktionen sehr und appelliert an die Fraktionen humanitäre Gesichtspunkte sprechen zulassen, da es ein Akt der Menschlichkeit sei diesem Antrag zuzustimmen. Umso bedauerlicher sei es keine Mehrheit für diesen Antrag zu finden.  

Aus diesen Gründen würde dem Antrag der SPD so zugestimmt werden.

 

Mitglied Mölder äußert, dass Bund und Land untätig geblieben seien, sodass seitens der Kommune ein positives Signal mit der Zustimmung zum Antrages gegeben würde.

 

Mitglied Tepaß merkt an, das Deutschland in der Vergangenheit stets „ Menschen in Not“ aufgenommen habe. Hierbei erfolge die Zuweisung an die Kommunen immer nach einem bestimmten Schlüssel, völlig unabhängig von der Initiative Seebrücke. Daher schließe die BGE sich dem Vorschlag der Verwaltung an. 

 

Die Vorsitzende bittet zunächst über den Beschlussvorschlag der SPD-Fraktion abzustimmen, dem Antrag mit den Punkten 1,3, 6 und 11 anzuschließen.

 

Stimmen dafür 3  Stimmen dagegen 6  Enthaltungen 0