Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachstandsbericht Arbeit und Soziales

 

Herr Dahms erläutert anhand einer Powerpoint-Präsentation den derzeitigen Sachstand des Fachbereichs Arbeit und Soziales, pandemiebedingt in einer gestrafften Form. Mit der ersten Folie erläutert er die Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften bzw. der Fallzahlen im Bereich des SGB II seit April 2018 bis März 2019. Hierbei sei ein Abwärtstrend der Zahlen zu erkennen. Dieser Trend habe sich auch im Zeitraum April 2019 bis März 2020 fortgesetzt. Er teilt mit, dass 22 % der Fallzahlen abgebaut werden konnten. Mit einer weiteren Folie wird der Zeitraum April 2020 bis März 2021 dargestellt. Hier erkenne man die Steigerung der Fallzahlen aufgrund der Coronapandemie deutlich. In der darauffolgenden Folie weist Herr Dahms auf den Vergleich mit gleich großen und größeren Kommunen bzgl. der Fallzahlen hin. Hier könne man gut den Unterschied im Zeitraum 2019 bis 2020 erkennen. In Emmerich am Rhein habe sich die Pandemie deutlich stärker ausgewirkt als in den Vergleichskommunen des Kreises Kleve. Dies ergäbe sich aus den stetig steigenden Zugangszahlen. Diese Zahlen werden in der nachfolgenden Folie anhand der Zugänge 2019 bis 2020 dargestellt. Hier weist er auf den sogenannten Drehtüreffekt hin, der durch einen ständigen Wechsel der Bedarfsgemeinschaften entstehe. Die Stadt Emmerich am Rhein habe hier eine Steigerung von 14,1% zu verzeichnen. Bei den anderen genannten Kommunen seien diese starken Zu- und Abgänge nicht zu verzeichnen gewesen. Dies könne daher rühren, dass es in Emmerich am Rhein eine größere Anzahl von Geringverdienern gebe, die aufgrund der Pandemie und des damit einhergehenden Kurzarbeitergeldes auf Leistungen nach dem SGB II angewiesen seien. Ein weiterer Grund könne die schnelle Umsetzung des vereinfachten Zugangs zum SGB II aufgrund der Covid 19-Regelungen im Jobcenter der Stadt Emmerich am Rhein sein. Hinzu käme, dass die Integrationsquote pandemiebedingt insgesamt rückläufig sei, auch wenn die Stadt Emmerich am Rhein im Jahr 2019 mit der Integrationsquote über dem Kreisdurchschnitt läge. 

Ein weiterer Punkt sei der Fachkräftemangel im Fachbereich für Arbeit und Soziales seit Mai 2020. Er erläutert, dass seit diesem Zeitpunkt mehr als 20 % der Stellen nicht besetzt seien, was eine Priorisierung der Tätigkeiten zur Folge hätte. Diese Priorisierung sähe vor, dass als erstes den Bürgerinnen und Bürgern finanziell geholfen werde, damit die Grundversorgung sichergestellt sei. Im weiteren Schritt sei die Vermittlungsarbeit im Fokus, allerdings seien aufgrund des Fachkräftemangels auch hier Abstriche zu machen, was sich in den Integrationsquoten, wie dargestellt, niederschlage.

 

In einer weiteren Folie geht Herr Dahms auf den SGB XII Bereich ein. Hier gebe es einen Zuwachs der Fallzahlen von 16,5 % zu verzeichnen, der allerdings komplett Corona unabhängig sei. Er erläutert, dass es im Bereich bei Alter und Erwerbsunfähigkeit eine Gesetzesänderung gegeben habe. Die Stadt Emmerich am Rhein sei nun zuständig für die existenzsichernden Leistungen im Rahmen der Eingliederungsleistungen. Diese Aufgabe lag bisher im Zuständigkeitsbereich des Landschaftsverbandes Rheinland.

 

Mit der nächsten Folie werden die Zahlen der untergebrachten, auch anerkannten Personen in Gemeinschaftsunterkünften der Stadt Emmerich am Rhein, sowie die Leistungsbezieher nach dem Asylbewerberleistungsgesetz dargestellt.

Die erste Personengruppe sei im Jahr 2020 rückläufig gewesen, wohingegen die Zahl der zu unterstützenden Personen gestiegen sei. Auch hier zeichne sich die pandemiebedingte Situation auf dem Arbeitsmarkt ab, da ein Hinzuverdienst im Geringverdienersektor unwahrscheinlich wurde.

 

Die darauffolgende Folie stellt die Neuzuweisungen im Asylbereich im gesamten Jahr 2020 dar, sowie die Zuweisungen im ersten Quartal 2021. Zudem werden die Erfüllungsquoten bezüglich der Flüchtlingsaufnahme und der Wohnsitzauflage (Stand 11.04.21) genannt.   

 

Mitglied Mölder bedankt sich insbesondere vor dem Hintergrund der Personalsituation für die im Fachbereich 7 geleistete hervorragende Arbeit.

 

Mitglied Siebers teilt mit, dass ihr zugetragen worden sei, dass die Gemeinschaftsunterkunft Blücherstr. 33 sich in einem katastrophalem Zustand befände. Es seien viele Versprechungen gemacht worden, die jedoch nicht eingehalten worden seien, außer dass der Kammerjäger nun da gewesen sei.

Der Zustand der Wohnung sei bereits vor 2 Jahren bei Anmietung katastrophal gewesen. Sie wolle nun die Verwaltung fragen, die diese Wohnungen anmietet, ob man nicht als Verwaltung und Mieter den Vermieter dazu bewegen könne diese Mängel zu beseitigen, damit dort ein halbwegs vernünftiges Wohnen möglich sei.

Herr Dahms teilt mit, dass er aktuell den Zustand nicht kommentieren könne, da derzeit versucht werde Kontakt zu vermeiden und er persönlich in letzter Zeit nicht vor Ort gewesen sei. Grundsätzlich handele es sich um ein angemietetes Objekt für dessen Zustand sicherlich der Vermieter zu sorgen hätte. Allerdings erfolge die Anmietung und der Kontakt zum Vermieter über den Immobilienbereich (Fachbereich 3).

Der Fachbereich 7 nimmt die Mängelmeldungen entgegen und gibt diese an den Fachbereich 3 weiter. Bei kleineren Mängeln wie z.B. ein defekter Wasserhahn wird der Außendienstmitarbeiter des Fachbereichs 7 tätig. Bei größeren Mängeln wie z.B. ein defektes Fenster im Treppenhaus werde diese Meldung an den Fachbereich 3 weitergegeben. Dieser veranlasse das Entsprechende, ob dann eine Mietkürzung oder Ähnliches vorgenommen werde, würde durch den Fachbereich 3 geprüft.

 

Bürgermeister Hinze teilt mit, dass es gemeinsam mit dem Fachbereich 3 eine Begehung der Unterkunft Blücherstr. 33 geben werde um vor Ort die Mängel zu ermitteln.

 

Mitglied Siebers wendet ein, dass es ihr nicht um einen defekten Wasserhahn oder ähnliches gehe, es sei ein menschliches Wohnen dort nicht möglich. Es sei mehr als eine Mängelgeschichte. Sie wisse, dass aufgrund des Rückgangs der Asylbewerber in einer anderen Unterkunft ein wesentlich entspannteres Wohnen möglich sei und bitte darum andere Möglichkeiten zu prüfen.

 

Bürgermeister Hinze versichert, dass eine Begehung durchgeführt werde und eine Prüfung stattfinden werde.

 

Mitglied Siebers möchte im Weiteren wissen, wann mit Impfungen der Bewohner von Unterkünften zu rechnen sei, ihrer Auffassung nach sei für diese Gruppe im Rahmen der Priorisierung eine Impfung bald möglich.

 

Bürgermeister Hinze teilt mit, dass man diesbezüglich mit dem Kreisgesundheitsamt im Austausch wäre, da ein Fokus auf den Obdachlosen und Asylbewerbern läge.