Sitzung: 20.04.2021 Ausschuss für Stadtentwicklung
Mitglied
Gerritschen führt aus, dass nach Aussage der Verwaltung in der örtlichen
Presse, dass die Breite des Bürgersteiges am Neubau 1,50 m beträgt. Es stellt
sich für ihn die Frage, ob die Breite ausreichend ist, um die Mülltonnen für
die Abfuhr zu platzieren. Bei dem Bürgersteig handelt es sich um den Hauptweg
zum Kindergarten. Auch auf der anderen Straßenseite gab es in der Vergangenheit
immer Probleme mit den Mülltonnen. Er fragt nach, ob die Möglichkeit besteht,
am Tag der Müllabfuhr ein Parkverbot einzurichten.
Herr
Bartel führt aus, dass die Gehwegbreite von 1,50 m den gängigen Regelwerken
entspricht. Die Verwaltung sagt Prüfung hinsichtlich der Regelung des Parkens
am Tag der Müllabfuhr zu.