Mitglied Gerritschen führt aus, dass nach Aussage der Verwaltung in der örtlichen Presse, dass die Breite des Bürgersteiges am Neubau 1,50 m beträgt. Es stellt sich für ihn die Frage, ob die Breite ausreichend ist, um die Mülltonnen für die Abfuhr zu platzieren. Bei dem Bürgersteig handelt es sich um den Hauptweg zum Kindergarten. Auch auf der anderen Straßenseite gab es in der Vergangenheit immer Probleme mit den Mülltonnen. Er fragt nach, ob die Möglichkeit besteht, am Tag der Müllabfuhr ein Parkverbot einzurichten.

Herr Bartel führt aus, dass die Gehwegbreite von 1,50 m den gängigen Regelwerken entspricht. Die Verwaltung sagt Prüfung hinsichtlich der Regelung des Parkens am Tag der Müllabfuhr zu.